21.04

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde diesen Antrag aus mehreren Gründen problema­tisch, und grundsätzlich ist es sogar für die FPÖ, finde ich, ein ziemlich starkes Stück, eine so weitreichende, massive Änderung einfach nur in so einem Antrag hier einzu­bringen, ohne das Gespräch in anderem Rahmen zu suchen. Der Hintergrund dürfte klar sein: Es handelt sich dabei nicht um einen seriösen Vorschlag, der tatsächlich hier im Hohen Haus seriös diskutiert werden soll, sondern um eine Art des Aktionismus. Auch die Begründung, warum man ihn einbringt, deutet ja schon ganz eindeutig darauf hin. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich möchte trotzdem so tun, als wäre es ein seriös eingebrachter Vorschlag und nicht nur Show, und ein paar inhaltliche Argumente liefern, warum der Vorschlag, der hier eingebracht wird, höchst problematisch ist.

Erstens ist es ein massiver Eingriff in unsere wohlaustarierte österreichische Verfas­sung, die von Schönheit und Eleganz geprägt ist, wie unser Herr Bundespräsident Van der Bellen ja zu sagen pflegt – und er sagt das nicht zu Unrecht. Was hier vorge­schlagen wird, wäre eine deutliche Verwaschung der Gewaltentrennung. Die Gewal­tentrennung ist ein ganz zentrales Grundprinzip einer jeden Demokratie. Das hier wäre eine deutliche Verwaschung, und aus diesem Grund kann man dem sicher nicht näher­treten.

Zweitens sind die Kompetenzen des Bundespräsidenten in Österreich im Vergleich zu denen von Präsidenten anderer Länder ja durchaus bescheiden, sie sind aber in dieser Ausgestaltung gut so. Ich halte es für problematisch, diese Kompetenzen zu beschnei­den, und es ist schon auch ein bisschen amüsant, dass ja, solange Herr Hofer noch Präsidentschaftskandidat war, durchaus eine breitere Auslegung oder Interpretation der Kompetenzen des Bundespräsidenten zu vernehmen war, jetzt aber das Gegenteil gemacht und die Schwächung des Bundespräsidenten angestrebt wird – durchaus auch mit einer parteipolitischen Begründung, die ich an dieser Stelle für komplett falsch halte.

Schon jetzt ist es so, dass der Nationalrat der Regierung das Misstrauen aussprechen kann. Es gibt die Möglichkeit, eine Regierung, der man nicht vertraut, abzuwählen – das ist ja auch erstmals hier passiert –, dementsprechend ist es auch nicht nachvoll­ziehbar, warum das jetzt notwendig sein sollte.

Weiters gibt es in dem Vorschlag keine Regelung für allfällige Rücktritte von Regie­rungsmitgliedern. Diese Ämter müssen aber sofort nachbesetzt werden können, da kann man nicht warten, bis das nächste Plenum oder der nächste Hauptausschuss stattfindet, um zu wählen.

Fünftens: Die Begründung dieses Antrags sagt ja schon alles. Es geht bei diesem Antrag eigentlich um beleidigte Egos – tatsächlich um zwei beleidigte Egos, nämlich einerseits um das Ego von Herrn Kickl, der doch so gern Innenminister wäre und sich da nichts sagen lassen möchte, andererseits vermute ich das zweite beleidigte Ego hinter mir: Parteichef Hofer, der wie gesagt im Präsidentschaftswahlkampf schon deut­lich anders gesprochen hat und durchaus an einer Ausweitung der Kompetenzen Inter­esse hatte, dann nicht Präsident wurde, und jetzt sollen wir die Kompetenzen be­schneiden – also das ist sehr durchsichtig.

Ich halte es aber vor allem für extrem problematisch, eine so weitreichende Verfas­sungsänderung aus diesen Motiven heraus anzustreben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

21.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Dr. Helmut Brand­stätter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.