15.00

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Da­men und Herren! Eine Erhebung der Statistik Austria zeigt auf, dass 15 Prozent der Befragten aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung in vie­len Lebensbereichen benachteiligt sind. Wenn wir diese Statistik hochrechnen, dann kommen wir auf die beachtliche Zahl von 1,3 Millionen ÖsterreicherInnen, die aufgrund einer Behinderung nicht die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen haben. Genau aus diesem Grund ist die Behindertenanwaltschaft eine so wichtige Institution, um diese Ungleichheiten aufzuzeigen, um zu vermitteln und Empfehlungen abzugeben. – Herzli­chen Dank für diese wichtige Arbeit!

Auch unser Bundes-Verfassungsgesetz sagt: „Niemand darf wegen seiner Behinde­rung benachteiligt werden. Die Republik [...] bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Le­bens zu gewährleisten.“

Nicht gewährleistet ist diese Gleichbehandlung – wie bereits von einigen VorrednerIn­nen angesprochen – für Beschäftigte in den geschützten Werkstätten. Ihre Tätigkeit wird nicht als Erwerbsarbeit gewertet, obwohl sie wie andere Menschen im Erwerbs­leben auch regelmäßig zur Arbeit gehen, obwohl sie an Geräten arbeiten, Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten. Es handelt sich vielmehr um unterschiedlich geregelte Maßnahmen der Länder nach dem jeweiligen Sozialhilfe- beziehungsweise nach dem Behindertengesetz. Das heißt, sie erhalten für ihre Arbeit kein Entgelt, kei­nen Lohn, kein Gehalt, sondern – wie bereits gesagt – ein sehr geringes Taschengeld. Dazu sagen die Sprecher der Lebenshilfe Oberösterreich, Roland Öhlinger und Karin Riegler, zu Recht: „Taschengelder bekommen Kinder oder Schüler. Die Arbeit, die wir machen, soll endlich als Leistung anerkannt werden!“

Auch die Volksanwaltschaft weist darauf hin, dass fehlende kranken- und pensionsver­sicherungsrechtliche Absicherung Beschäftigte in geschützten Werkstätten in die Rolle von Kindern drängt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind er­wachsene Bürgerinnen und Bürger Österreichs und sollen nicht länger wie Kinder be­handelt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Ermöglichen wir ihnen ein selbstbestimmtes Leben mit eigenem Einkommen und eigenen Pensions­ansprüchen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.