23.25

Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich eine beson­dere Ehre, erstmals hier zu sprechen, und gemäß der Usancen dieses Hauses möchte ich mich kurz vorstellen.

Mein Name ist Joachim Schnabel. Ich bin gebürtiger Südsteirer und lebe auch von gan­zem Herzen in dieser Region. Ich bin Kommunalpolitiker, seit zehn Jahren Bürgermeis­ter einer kleinen Gemeinde mit 1 400 Einwohnern, nämlich der Gemeinde Lang im Be­zirk Leibnitz, und darf für den Regionalwahlkreis Weststeiermark – das sind die Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg – hier im Parlament arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

An dieser Stelle möchte ich eingangs auch noch all jenen meinen Dank aussprechen, die mich in meiner politischen Arbeit und auch dabei, dieses Amt ausüben zu können, unterstützt haben.

Nun zum Antrag der NEOS, zur Einführung einer sechswöchigen Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen: Grundsätzlich sehe ich es als wichtig an, dass es im Gesetz­werdungsprozess eine Begutachtung mit entsprechender Möglichkeit der Partizipation, der Diskussion und der Auseinandersetzung zu geben hat. Diese Vorgangsweise ist derzeit aber ohnehin bei vielen Regierungsvorlagen Usus. Das heißt aber nicht, dass man da nicht klarer werden kann. Man muss jedoch schon auch Möglichkeiten für Aus­nahmesituationen vorsehen, um eben dann und wann schnell reagieren zu können.

Wie viele von Ihnen vielleicht wissen, ist Österreich Mitglied der Greco, einer Staaten­gruppe, die sich gegen die Korruption stellt und für mehr Transparenz steht. Warum sage ich das? – Weil die Thematik dieses Antrages ebenfalls Teil des Greco-Berichtes ist, der mit insgesamt 19 Empfehlungen an Österreich übermittelt wurde.

In dieser vierten Evaluierungsrunde wurde eben im Teilabschnitt III folgende Empfeh­lung ausgesprochen, ich zitiere: Erstellung von Vorschriften, die sicherstellen, „dass sowohl Regierungsvorlagen als auch Gesetzesentwürfe von Abgeordneten mit einem ausreichenden Maß an Transparenz und Begutachtung unter Vorgabe angemessener Fristen behandelt werden“.

Über diese Empfehlung von Greco und deren Umsetzung wird übrigens morgen bera­ten. Wir sollten deshalb auch darüber nachdenken, ob nur Regierungsvorlagen oder eben auch Initiativanträge in eine Begutachtungsfrist miteinbezogen werden sollten. Betrachtet man nämlich aus einer zeitlichen Distanz die milliardenteuren Beschlüsse aus den Zeiten des freien Spiels der Kräfte, die vor allem infolge von Fristsetzungen im Parlament im Eilzugstempo gefällt wurden, dann würde vielleicht eine uns selbst auf­erlegte Frist schon eine Verbesserung der Gesetzesqualität und eine Nachhaltigkeit bewirken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Mit den teuren Wahlgeschenkgesetzen in dieser Zeit kommt nämlich auch die Qualität der Gesetze abhanden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.28

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Droz­da. – Bitte.