13.07
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der vorliegende Bericht des Verfassungsausschusses beschäftigt sich mit den Fortbildungsmöglichkeiten im Sicherheitsbereich, insbesondere mit besseren Fortbildungsmöglichkeiten für Justizwachebedienstete.
Dazu darf ich vorweg festhalten, dass die Justizwachebediensteten einen außerordentlich wichtigen Beitrag für die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizanstalten leisten. Trotz einer Klientel, die immer schwieriger wird, wird nicht nur sichere Verwahrung gewährleistet, sondern darüber hinaus gibt es auch den gesetzlichen Auftrag, für die Resozialisierung zu sorgen. Es sind dies außerordentlich herausfordernde Aufgaben, besonders unter den Rahmenbedingungen, die derzeit für diese Bediensteten gegeben sind.
Es ist grundsätzlich erfreulich, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen Schritt in die richtige Richtung machen, mit dem Ziel, die Situation für Justizwachebedienstete zumindest partiell zu verbessern. Der Bachelorstudienlehrgang Polizeiliche Führung an der Fachhochschule Wiener Neustadt steht nur Polizistinnen und Polizisten offen, für Bedienstete in leitender Funktion im Sicherheitsbereich der Justizwache existiert nichts Vergleichbares.
In einer sehr sachlichen Debatte aller Parteien wurde im Verfassungsausschuss gemeinsam der ursprüngliche Entschließungsantrag noch verbessert. Ministeriumsübergreifende Gespräche sollen nun eine Neubewertung von Karrierewegen für Justizwachebedienstete ermöglichen.
Dabei soll auch abgeklärt werden, welche bereits bestehenden Fortbildungsangebote im Rahmen von Kooperationen für die Justizwache zugänglich werden können, das heißt, gemeinsam wird eine Richtschnur dafür gelegt, wie es zu Verbesserungen im Bereich der Justizwache kommen kann. Die involvierten Ministerien stehen im Zusammenhang mit dieser klar formulierten einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat in der Verantwortung und haben nun eine Bringschuld.
Trotz dieses erfreulichen Erfolges muss an dieser Stelle aber schon daran erinnert werden, dass in der Justizwache nach wie vor ganz andere Probleme bestehen. Die längst versprochene und eigentlich beschlossene Aufstockung um 200 Justizwachebeamtinnen und -beamte ist immer noch nicht da. Eine außerordentliche personelle Anspannung in den Justizanstalten ist unübersehbar. Von mir wird deshalb heute ein Selbständiger Entschließungsantrag eingebracht, bei dem die Forderung von zusätzlichen 200 Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten mit ein Thema ist.
In Österreich war es über Jahrzehnte üblich, dass es bei einer Aufstockung des Personals im Bereich der Polizei auch eine entsprechende Aufstockung beim Personal der Justizwache gegeben hat, und zwar im Verhältnis 10 : 1. Wenn also beispielsweise 2 000 Polizisten mehr beschlossen worden sind, dann sind auch 200 Bedienstete bei der Justizwache dazugekommen – mit gutem Grund, denn bei 2 000 PolizistInnen mehr im Dienst gibt es dementsprechend mehr aufgeklärte Kriminalfälle und in der Regel dann auch mehr Insassen in den Justizanstalten. Die schwarz-blaue Bundesregierung ist von diesem sinnvollen Prinzip abgewichen und hat damit wesentlich zur derzeitigen außerordentlichen personellen Anspannung im Bereich der Justizwache beigetragen.
Nicht vergessen werden sollte, dass im Sommer letzten Jahres mit großer Mehrheit eine Entschließung gefasst wurde, die Justizwachebediensteten in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen. Die gesetzliche Umsetzung dieses parlamentarischen Versprechens fehlt noch immer.
Es gäbe noch genug andere Themen im Bereich der Justizwache zu diskutieren, wozu ich hier aber aus zeitlichen Gründen nicht komme. Die heute zur Diskussion stehende Entschließung mit dem Ziel einer sinnvollen, berufsbegleitenden Weiterbildung für Justizwachebedienstete unterstützt meine Fraktion jedenfalls sehr gerne, und wir freuen uns, dass hier Einvernehmen über eine gemeinsame Vorgangsweise erzielt werden konnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.