13.07

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mit­glieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der vor­liegende Bericht des Verfassungsausschusses beschäftigt sich mit den Fortbildungs­möglichkeiten im Sicherheitsbereich, insbesondere mit besseren Fortbildungsmöglich­keiten für Justizwachebedienstete.

Dazu darf ich vorweg festhalten, dass die Justizwachebediensteten einen außerordent­lich wichtigen Beitrag für die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizanstalten leisten. Trotz einer Klientel, die immer schwieriger wird, wird nicht nur sichere Verwah­rung gewährleistet, sondern darüber hinaus gibt es auch den gesetzlichen Auftrag, für die Resozialisierung zu sorgen. Es sind dies außerordentlich herausfordernde Aufga­ben, besonders unter den Rahmenbedingungen, die derzeit für diese Bediensteten ge­geben sind.

Es ist grundsätzlich erfreulich, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen Schritt in die richtige Richtung machen, mit dem Ziel, die Situation für Justizwachebedienstete zu­mindest partiell zu verbessern. Der Bachelorstudienlehrgang Polizeiliche Führung an der Fachhochschule Wiener Neustadt steht nur Polizistinnen und Polizisten offen, für Bedienstete in leitender Funktion im Sicherheitsbereich der Justizwache existiert nichts Vergleichbares.

In einer sehr sachlichen Debatte aller Parteien wurde im Verfassungsausschuss ge­meinsam der ursprüngliche Entschließungsantrag noch verbessert. Ministeriumsüber­greifende Gespräche sollen nun eine Neubewertung von Karrierewegen für Justizwa­chebedienstete ermöglichen.

Dabei soll auch abgeklärt werden, welche bereits bestehenden Fortbildungsangebote im Rahmen von Kooperationen für die Justizwache zugänglich werden können, das heißt, gemeinsam wird eine Richtschnur dafür gelegt, wie es zu Verbesserungen im Bereich der Justizwache kommen kann. Die involvierten Ministerien stehen im Zusam­menhang mit dieser klar formulierten einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat in der Verantwortung und haben nun eine Bringschuld.

Trotz dieses erfreulichen Erfolges muss an dieser Stelle aber schon daran erinnert werden, dass in der Justizwache nach wie vor ganz andere Probleme bestehen. Die längst versprochene und eigentlich beschlossene Aufstockung um 200 Justizwache­beamtinnen und -beamte ist immer noch nicht da. Eine außerordentliche personelle Anspannung in den Justizanstalten ist unübersehbar. Von mir wird deshalb heute ein Selbständiger Entschließungsantrag eingebracht, bei dem die Forderung von zusätzli­chen 200 Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten mit ein Thema ist.

In Österreich war es über Jahrzehnte üblich, dass es bei einer Aufstockung des Per­sonals im Bereich der Polizei auch eine entsprechende Aufstockung beim Personal der Justizwache gegeben hat, und zwar im Verhältnis 10 : 1. Wenn also beispielsweise 2 000 Polizisten mehr beschlossen worden sind, dann sind auch 200 Bedienstete bei der Justizwache dazugekommen – mit gutem Grund, denn bei 2 000 PolizistInnen mehr im Dienst gibt es dementsprechend mehr aufgeklärte Kriminalfälle und in der Regel dann auch mehr Insassen in den Justizanstalten. Die schwarz-blaue Bundesre­gierung ist von diesem sinnvollen Prinzip abgewichen und hat damit wesentlich zur derzeitigen außerordentlichen personellen Anspannung im Bereich der Justizwache beigetragen.

Nicht vergessen werden sollte, dass im Sommer letzten Jahres mit großer Mehrheit eine Entschließung gefasst wurde, die Justizwachebediensteten in die Schwerarbeiter­regelung aufzunehmen. Die gesetzliche Umsetzung dieses parlamentarischen Ver­sprechens fehlt noch immer.

Es gäbe noch genug andere Themen im Bereich der Justizwache zu diskutieren, wozu ich hier aber aus zeitlichen Gründen nicht komme. Die heute zur Diskussion stehende Entschließung mit dem Ziel einer sinnvollen, berufsbegleitenden Weiterbildung für Jus­tizwachebedienstete unterstützt meine Fraktion jedenfalls sehr gerne, und wir freuen uns, dass hier Einvernehmen über eine gemeinsame Vorgangsweise erzielt werden konnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Ag­nes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.