13.49

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Abgeord­nete im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte die Gelegenheit nun nutzen, um zum Bericht Stellung zu nehmen. Zu Beginn aber möchte ich gerne allen Expertinnen und Experten, die bei der Erstellung des Tätigkeitsberichtes der Ar­beitsinspektion 2017 und 2018 mitgearbeitet haben, Danke sagen. Danke auch an das Team der gesamten Arbeitsrechtssektion und des Zentralarbeitsinspektorats für den Einsatz und das tagtägliche Engagement! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusam­menarbeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Arbeit­nehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz vor Ort und führt Beratungen durch. Es besteht aus 16 regionalen Arbeitsinspektoraten, dem Verkehrsarbeitsinspektorat und dem Ar­beitsinspektorat für Bauarbeiten. Dabei kommt dem Zentralarbeitsinspektorat die oberste Leitung zu.

Im Folgenden möchte ich auch auf einige Punkte eingehen, die wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Nationalrat im Ausschuss diskutiert haben:

Zur genannten Personalsituation: Es ist so, dass es dann, wenn es Einsparungen gab, diese im Innendienst und nicht im Außendienst gab. Wir haben derzeit im Arbeits­inspektorat einen Personalstand von insgesamt 401 Beschäftigten. Bei den Arbeits­inspektorinnen und Arbeitsinspektoren stieg die Personenzahl auf 303. Aktuell laufen auch drei Ausschreibungen, da Arbeitsinspektoren nachbesetzt werden.

Es gibt bestehende Schutzmaßnahmen im Arbeitsinspektorat, die auch regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden, zum Schutz auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit den Personalmaßnahmen gehen auch eine gezielte und effiziente Ar­beitsplanung sowie das Setzen von Schwerpunktaktionen einher.

Einen Schwerpunkt möchte ich gerne herausgreifen, da er auch schon im Ausschuss Thema war, nämlich den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. Im Rahmen dieses Be­ratungs- und Kontrollschwerpunktes wurden 214 Besichtigungen dahin gehend durch­geführt, in welchem Ausmaß die gesetzlich erforderlichen Vorgaben auch bei den Ar­beitskräfteüberlassungen tatsächlich umgesetzt werden. Das Ergebnis ist ein sehr positives, denn es wurde festgestellt, dass die überlassenen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter durchaus gleiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen wie das Stammpersonal haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Der anfängliche Verdacht einer ungleichen Behandlung hat sich damit nicht bestätigt.

Ein positives Bild zeichnet sich auch, wenn wir uns die Zahlen des Berichtes hinsicht­lich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten näher ansehen. Die relative Unfallgefahr ist dem langjährigen Trend folgend weiter gesunken und liegt mit 283 Unfällen pro 10 000 Versicherten auf einem Minimalwert. Auch die Zahl der anerkannten Berufs­krankheitsfälle sank gegenüber dem Vorjahr leicht, nämlich von 1 186 im Jahr 2017 auf 1 106 im Jahr 2018. Die Arbeitsunfälle gehen bereits seit dem Jahr 1974 generell zu­rück – ein Trend, der erfreulicherweise anhält.

An dieser Stelle möchte ich allen bemühten und beteiligten Personen danken, auch den Institutionen, vor allem unseren Beschäftigten, unseren Unternehmen, unserer Ar­beitsinspektion sowie den Unfallversicherungsträgern und den Interessenvertretungen, die sich tagtäglich für Verbesserungen zum Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer einsetzen. Da sind wir gemeinsam auf einem richtigen und guten Weg.

Zu der Entwicklung in Bezug auf Kontrollen und Beratungen sowie Strafanzeigen: Die Zahl der Kontrollen sank um 2 Prozent; die Zahl der Beratungen stieg hingegen um 13 Prozent, von 33 746 Beratungen auf 38 121 Beratungen. Im Jahr 2017 mussten wir nur bei 2 Prozent der Kontrollen und im Jahr 2018 nur mehr bei 1,5 Prozent der Kon­trollen wirklich Strafanzeigen erstatten. Die Zahlen zeigen daher, dass im Vergleich von 2017 zu 2018 bei den Kontrollen weniger Strafanzeigen notwendig waren und dass die Beratung durch unsere Arbeitsinspektorate hilft. Generell ist auch die Zahl der Strafanzeigen gesunken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

Wenn wir nun in die Zukunft blicken: Ich möchte Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Sinne sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmer in Österreich umsetzen, denn wir wollen weiter entlasten statt belasten. Wir werden eine interministerielle Ar­beitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner einrichten, um Bürokratiehemmnisse zu identifizieren, aber auch aufzuzeigen. Festhalten möchte ich aber schon, dass der Maßstab für Änderungen die geltenden Schutzvorschriften sind. Gleichwohl braucht es auch die notwendige Weiterentwicklung – wie es schon von Kolleginnen und Kollegen angesprochen wurde – und müssen überholte Bestimmungen überdacht werden. Auch sind die bestehenden Verpflichtungen natürlich regelmäßig einer Zweckmäßigkeitsprü­fung zu unterziehen.

Darüber hinaus ist es mir auch ein besonderes Anliegen – ich kenne beide Seiten, nämlich sowohl die der Arbeitnehmerin als auch die der Unternehmerin –, dass wir im Bereich der Arbeitsinspektion vermehrt auf den Grundsatz Beraten vor strafen setzen, denn Ziel der Arbeitsinspektion muss es sein, zwar Fehlverhalten zu bestrafen, es aber im besten Fall gar nicht dazu kommen zu lassen, indem wir die Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützen, regelkonform zu arbeiten. In letzter Konsequenz geht es um den sicheren und effektiven Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer.

Ja, Sie sehen, wir haben einiges zu tun, und an positiven Veränderungen können wir gemeinsam hart arbeiten. Daher: Packen wir es an und geben unser Bestes, um 4,3 Millionen arbeitenden Österreicherinnen und Österreichern das Leben zu erleich­tern! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.