Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses in 41 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich zuerst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Budgetausschuss stellt den Antrag, Folgendes zu beschließen: Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.