18.56

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um den Immunitätsfall Reimon. Kollege Drobits, ich denke, es ist auch eine Frage des Anstandes, nicht durch unhaltbare Vorwürfe versuchen zu wollen, einen Keil zwischen Koalitionspartner zu treiben. Ich erkläre Ihnen, welche sachlichen Gründe vorgelegen sind, um diesen Fall anders zu beurteilen als den zuvor behandelten Fall des Kollegen Stögmüller. Richtig ist, es geht bei beiden um die Teilnahme an einer Demonstration. Im Unterschied zu Abgeordnetem Stögmüller, der bei derselben Demonstration war, war der jetzige Abgeordnete Michel Reimon zu diesem Zeitpunkt kein Abgeordneter, weder Abgeordneter zum Europäischen Parlament noch Mitglied des Bundesrates noch Abgeordneter zum Nationalrat oder zu einem Landtag. (Ruf bei der FPÖ: Egal, es kommt darauf an, was er jetzt ist!) Nur die Verfolgungshandlung wird zum jetzigen Zeit­punkt gesetzt, wo er Abgeordneter ist.

Meine Damen und Herren, zum Thema Auslieferung – weil immer davon gesprochen wird, es muss ausgeliefert werden –: Im Immunitätsausschuss haben wir zuerst einmal zu prüfen, ob diese Tat offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tä­tigkeit steht. Wenn offensichtlich kein Zusammenhang besteht, dann können die Be­hörden strafbare Handlungen ohne Befassung des Nationalrates ohne Weiteres verfol­gen und es braucht nicht ausgeliefert zu werden. Erst wenn feststeht, dass ein Zusam­menhang mit der politischen Tätigkeit besteht, ist auch die Entscheidung zu treffen, ob einer behördlichen Verfolgung zugestimmt wird. Dieser Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit ist im Einzelfall zu beurteilen, und das ist im Einzelfall durchaus schwierig zu beurteilen. Sicherlich kein Zusammenhang besteht aber, wenn der Täter nicht einmal Abgeordneter ist, so wie es im konkreten Fall zutrifft.

Aber – das Aber ist auch wichtig –: Wenn der Betroffene zwar zum Zeitpunkt der Tat kein Abgeordneter war, sich aber im Wahlkampf befunden hat und als Folge dieses Wahlkampfes sein Mandat erreicht hat, dann war es bisher auch schon so, dass Hand­lungen im Zuge eines Wahlkampfes unter die dann zutreffende Immunität gefallen sind, aber – wieder ein Aber! – eine Demonstration an sich als Wahlkampfveranstal­tung zu beurteilen, wäre zu weit gegriffen. Das heißt, wir sagen: Diese Demonstration war keine Wahlkampfveranstaltung, daher kann diese Tat nicht unter die Immunität fal­len. Deswegen hat der Immunitätsausschuss vorgeschlagen festzustellen, dass kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit besteht und damit eine behördliche Ver­folgung möglich ist.

Ich gebe Ihnen Recht, dass wir zum Thema Immunität noch etliche Diskussionen füh­ren müssen. – Dazu mehr beim nächsten Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. – Bitte.