19.14

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden vorherigen Tagesordnungspunkte haben bereits ge­zeigt, dass es tatsächlich die Notwendigkeit gibt, über die Immunität nachzudenken, denn das derzeitige Stadium ist sehr unbefriedigend. Wir haben an sich eine Immunität für die politische Tätigkeit. Da stellt sich schon einmal die Frage, was die politische Tätigkeit ist. Dazu werde ich gleich noch etwas sagen. Wir haben aber das Problem, dass bereits mit der Auslieferung, mit dem Auslieferungsbegehren, egal, wie dann hier abgestimmt wird, Schaden eingetreten ist und eine Art Vorverurteilung stattfindet.

In Wahrheit funktioniert das sehr oft bei Abgeordneten, die ja geschützt werden sollen, indem Verfahren über ganz andere Dinge, also nicht über politische Themen, einge­leitet werden und dort ja dann kein Immunitätsschutz besteht. Das heißt, wir sollten, wenn wir über die Immunität diskutieren, weiterdenken und sagen: Womit soll ein Abgeordneter – meistens natürlich einer der Opposition – möglicherweise in seiner Tä­tigkeit eingeschränkt werden und wo ist Willkür zu befürchten oder zumindest ein Ein­fluss der Justiz auf die Legislative, der abzulehnen ist? Über dieses Thema sollten wir ernsthaft diskutieren. Natürlich muss auch die Freiheit der Meinungsäußerung – der Abgeordnete soll seine freie Meinung äußern können und das auch tun – unbedingt geschützt werden.

Wir haben dazu derzeit das Thema der politischen Tätigkeit, die geschützt ist, und da­bei bin ich vollkommen anderer Ansicht, als es jetzt hier von der ÖVP und den Grünen argumentiert wurde. Ich bin überzeugt, dass der Sinn des Gesetzes, der Sinn der Im­munität ist, dass der Abgeordnete nicht für politische Tätigkeiten und Äußerungen von seiner Funktion abgezogen werden soll oder daran gehindert werden soll, tätig zu sein. Es muss dann egal sein, ob das vor seiner Abgeordnetentätigkeit war, überhaupt wenn es im Wahlkampf war. Wenn es eine politische Tätigkeit war, soll er eben genau davor geschützt werden. Es kann ja nicht sein, dass es der Tag der Angelobung ist, der ent­scheidend ist, sondern es müssen die politische Tätigkeit an sich und die Äußerungen des Abgeordneten in diesem Zusammenhang sein. Ich bin da also völlig anderer An­sicht.

Wir haben dann das weitere Thema, dass es in der Vergangenheit über den Umweg der Zeugeneinvernahmen Versuche gegeben hat, mit denen man Abgeordnete als Zeugen, die unter Wahrheitspflicht aussagen müssen, dazu bringen wollte, Informan­ten zu nennen. Daher müssen wir uns auch ganz klar darüber einig sein, dass es ein eindeutiges Aussageverweigerungsrecht geben muss, um so etwas zu verhindern. Es darf auch keinen Umweg geben, dass man über Abhörungen oder Entziehung von elektronischen Kommunikationsmitteln indirekt zu Informationen kommt und in Wirk­lichkeit damit wiederum die Immunität und die freie Meinungsäußerung aushöhlt.

Es gibt wirklich viel zu tun, und ich hoffe, dass wir hier das Immunitätsrecht weiterent­wickeln, und zwar durch gesetzliche Bestimmungen, nicht durch fragliche Entscheidun­gen in Ausschüssen in diesem Haus. (Beifall bei der FPÖ.)

19.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Bürstmayr. – Bitte schön.