16.55

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der Umstände und auch der beschränk­ten Zeit danke ich für die Möglichkeit, hier kurz Stellung zu nehmen.

Es werden sich in dieser Situation viele Fragen stellen. Es stellen sich auch jetzt viele Fragen des Zusammenlebens. Zugleich wissen wir, dass die Justiz nichtsdestotrotz funktionieren muss, auch wenn wir die persönlichen Kontakte zurückfahren müssen. Viele Fragen sind aufgetaucht, viele davon haben wir in diesem Gesetz geregelt, einige sind ungeregelt. Einige sind bereits aufgetaucht und einige werden in der nächsten Zeit noch auftauchen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir auf der Justizwebsite eine eigene Seite eingerichtet haben, auf der wir all diese Fragen sammeln und versuchen, sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Zur konkreten Frage der Geschäftsraummiete: Es stellen sich berechtigterweise viele Menschen die Frage, was nun mit den Geschäftsräumlichkeiten passiert, ob man die Miete nun zahlen muss. Ich möchte deswegen hier klarstellen, dass nach der Rechts­auffassung des Bundesministeriums für Justiz – natürlich unvorgreiflich der unabhängi­gen Rechtsprechung – für den Fall, dass der Geschäftsraummieter seine Geschäfts­räumlichkeiten aufgrund der gesetzten Maßnahmen derzeit nicht nutzen kann, bereits vorgesorgt ist. (Ruf bei der FPÖ: Wenn ich ein Lager drinnen habe?!)

Das ABGB sieht nämlich sehr wohl gesetzliche Regelungen vor. Man kann nun na­türlich auf akademischer Ebene darüber streiten, ob § 1104 oder § 1096 zur Anwen­dung kommt. Klar ist – deswegen möchte ich das aus Sicht des Justizministeriums feststellen –, dass aus unserer Sicht, aus der Sicht der Rechtsauffassung des Justiz­ministeriums, feststeht, dass der Vermieter das Risiko dafür trägt, dass der Geschäfts­raum wegen außerordentlicher Zufälle nicht gebraucht werden kann. Dem Mieter einer Geschäftsräumlichkeit steht daher je nach dem Grad der Einschränkung eine Miet­zinsminderung oder auch ein gänzlicher Mietzinsentfall zu. Das hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalls und auch vom Vertrag ab, aber es war mir wichtig, das einfach klarzustellen.

Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen: Wir werden all diese Informationen auch auf unserer Homepage haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.58

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.