Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1336/J bis 1342/J

2. Anfragebeantwortungen: 760/AB bis 762/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird (113 d.B.)

Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020 (114 d.B.)

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Ich darf noch bekannt geben, dass diese Sitzung wie üblich bis 13 Uhr von ORF 2 und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­se­hen.

Bei den Punkten 2 bis 4 handelt es sich um Berichte des Budgetausschusses über die Anträge 402/A, 403/A und 404/A jeweils der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz in 115, 116 und 117 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Herr Abgeordneter Leichtfried: zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.