Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 1336/J bis 1342/J
2. Anfragebeantwortungen: 760/AB bis 762/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Biozidproduktegesetz geändert wird (113 d.B.)
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020 (114 d.B.)
*****
Ich darf noch bekannt geben, dass diese Sitzung wie üblich bis 13 Uhr von ORF 2 und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 2 bis 4 handelt es sich um Berichte des Budgetausschusses über die Anträge 402/A, 403/A und 404/A jeweils der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend das 3., 4. und 5. COVID-19-Gesetz in 115, 116 und 117 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Herr Abgeordneter Leichtfried: zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.