14.20
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Frau Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Damit nicht der falsche Eindruck entsteht: Wir von der Opposition – ich denke, da spreche ich für alle Oppositionsparteien – stehen natürlich für einen nationalen Schulterschluss zur Verfügung, wenn dieser dazu dient, dass wir in einer Bündelung der Kräfte dieses Virus bekämpfen und wirklich geordnet, in Ihrem Sinne, aus dieser Krise kommen.
Wir können aber nicht zur Verfügung stehen, wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass Missstände nicht mehr angesprochen werden dürfen; wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass die Opfer dieser Krise – nennen wir es beim Namen: die Opfer der Maßnahmen der Regierung – kein Sprachrohr mehr nach außen haben. Wir sind vielmehr dazu verpflichtet, auf diese Missstände hinzuweisen, und wir sind vielmehr dazu verpflichtet, Verbesserungsvorschläge einzubringen, damit wir auch im Sinne der österreichischen Bevölkerung handeln.
In diesem Sinne darf ich Ihnen ganz klar sagen: Während wir zur Verfügung stehen, sind wir einfach nicht dazu bereit, zuzusehen, wie ein nationaler Schulterschluss für Vertuschungen oder für eine mediale Gleichschaltung missbraucht wird. Wir sind auch nicht dazu bereit, einen nationalen Schulterschluss für Sammelgesetze mitzutragen, in denen man alles über einen Kamm schert und im Rahmen derer man – auch heute wieder – viele negative Einschränkungen für die Bevölkerung, mit denen man einfach nicht einverstanden sein kann, beschließen will.
Sehr geehrte Damen und Herren! So wie die Bevölkerung ein Recht auf die Wahrheit hat, so hat die Bevölkerung auch ein Recht auf ein echtes Krisenmanagement. In diesem Sinn brauchen wir einen Strategiewechsel weg von der Krisen-PR hin zu einem echten Krisenmanagement. Dazu braucht es zwei Dinge: Dazu braucht es Glaubwürdigkeit und dazu braucht es Konsequenz.
Die Glaubwürdigkeit, sehr geehrte Damen und Herren – vor allem von den Regierungsparteien –, entsteht nicht dadurch, dass man einmal hü und einmal hott sagt, wenn ich das so formulieren darf. Wenn der Kanzler Mitte März sagt, es wäre falsch – ich zitiere –, „mit Schutzmasken durch die Gegend zu laufen – vor allem, wenn es Masken sind, die einen ohnehin nicht schützen“, und heute hier mit derselben Schutzmaske sitzt, dann hilft das der Glaubwürdigkeit nicht und steigert nicht das Vertrauen der Bevölkerung.
Betreffend die Konsequenz, sehr geehrte Damen und Herren, muss man auch sagen, dass die Salamitaktik, die Sie an den Tag legen, sehr geehrte Regierungsmitglieder, nicht konsequent genug ist.
Die Österreicherinnen und Österreicher können nachlesen, dass Sie es waren, die über Wochen die Krise und das Virus schöngeredet haben. Das ist alles nachvollziehbar. Während wir Freiheitliche und andere Oppositionsparteien davor gewarnt haben, haben Sie, was die offenen Grenzen, den Flughafen und Sonstiges betrifft, nicht gehandelt. Während Sie von der Bundesregierung nach wie vor Demonstrationen wie die Refugees-welcome-Demonstration zulassen, belegen Sie gleichzeitig unsere Bevölkerung mit Sanktionen und lassen Österreicherinnen und Österreicher kontrollieren, die sich allein auf der Straße bewegen und allein im Auto befinden. Das ist nicht mehr nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch nicht nachvollziehbar, ein Fehler und Ihrer fehlenden Konsequenz geschuldet, dass Sie es nicht einmal schaffen, den Mundschutz geordnet unter die Bevölkerung zu bringen. Ich darf Ihnen einen Ratschlag mitgeben: Wenn Sie vonseiten der Regierung dazu nicht in der Lage sind – da ahne ich übrigens Schlimmes, wenn es dann einmal darum gehen soll, österreichweit eine geordnete Durchimpfung durchzuführen –, dann rufen Sie doch vielleicht bei Hitradio Ö3 an und fragen Sie, wie es möglich ist, die Ö3‑Wundertüte mit der Post in jeden Haushalt zu schicken! Das läuft logistisch geordneter ab als Ihre Maßnahme rund um den Mundschutz.
Ich darf noch anführen: Wenn wir unsere Bevölkerung schützen, dann schützen wir sie mit wirksamen FFP3‑Masken und nicht mit irgendwelchen Mundschutzen, zu denen Ihr eigener Kanzler Mitte März noch gesagt hat, dass diese nicht helfen würden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es braucht einen Strategiewechsel mit Augenmaß, denn die Maßnahmen, die Sie setzen, produzieren genau die Opfer, die jetzt wirtschaftlich und sozial auf der Strecke bleiben. Immer, wenn Sie eine Maßnahme setzen – verstehen Sie mich nicht falsch, die Maßnahmen sind bestimmt wichtig und viele davon auch richtig –, dann müssen Sie parallel dazu Abfederungs- und Hilfspakete auf den Weg bringen. Das haben Sie verabsäumt, und das ist einer der Mitgründe dafür, dass wir jetzt wirtschaftlich und sozial gesehen so viele Opfer in unserem Land haben.
Dann brauchen wir auch noch einen Strategiewechsel im Kampf gegen das Virus, damit wir endlich die, die es am dringendsten brauchen, am besten schützen. – Kurz zur Erklärung: Das ist auch der Grund, warum die Freiheitliche Partei heute keinen Mundschutz trägt. Solange unsere Bevölkerung nicht ausreichend und flächendeckend mit Schutzausrüstung versorgt ist, sagen wir: Wir als Politiker sind nicht besser als der Durchschnittsösterreicher! Wir tragen den Mundschutz und die Schutzausrüstung als Letzte! (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Das ist wie der Kapitän, der nicht als Erster vom Schiff geht oder als Erster die Rettungsweste anzieht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Als Letztes – ich komme zum Schluss –: Garantieren Sie der Bevölkerung, dass diese Beschneidung definitiv ein Ende haben wird, und zwar indem Sie unserem Antrag heute zustimmen, den ich jetzt einbringe:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, der Österreicher und die Österreicherin brauchen eine Garantie, dass diese Beschneidung ihrer Rechte auch wieder ein Ende hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Prinz: Es hat schon ... Anträge gegeben!)
14.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Fürst, Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ablaufdatum für Corona-Gesetze
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 3. April 2020
Im Kampf um die Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie hat das Parlament rasch gehandelt, um die Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Über alle Fraktionen hinweg wurde ein nationaler Schulterschluss gefasst und das Verbindende vor das Trennende gestellt.
Um einerseits die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und andererseits Wirtschaft und Arbeitnehmer zu unterstützen, wurden dabei zwei umfangreiche Gesetzespakete beschlossen. Zum Nachteil der Bürger Österreichs wurden jedoch konstruktive Beiträge der Opposition, auch zum notwendigen schnellstmöglichen Wiederaußerkrafttreten dieser Bestimmungen, von der Regierung ignoriert.
Es braucht jedoch, insbesondere wenn seitens der Regierung ein Verzicht auf individuelle Rechte eingefordert wird, ein klares Ablaufdatum für solche Maßnahmen. Alle Einschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Krise gesetzt wurden, dürfen daher nur punktuell erfolgen und müssen zeitlich beschränkt bleiben.
Um sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen die zur Bekämpfung von COVID-19 per Gesetz, Verordnung oder Erlass gesetzt wurden, auch wieder außer Kraft treten und eine Rückkehr zur Normalität gewährleistet ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“
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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.