14.27

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von vielen Vor­rednerinnen und Vorrednern angesprochen, ist die wirtschaftliche Situation im Land ziemlich angespannt, und viele Unternehmen sind schwer betroffen – von der Krise einerseits und andererseits auch von den Maßnahmen, die aus Gründen der Gesund­heit getroffen werden mussten.

Es betrifft allerdings nicht nur Unternehmen, sondern es betrifft auch Vereine, es betrifft LandwirtInnen, es betrifft freie DienstnehmerInnen und so weiter. Die Betroffenheit ist aber sehr unterschiedlich, einerseits was die Höhe betrifft: Es gibt Unternehmen, die sehr stark von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, andere sind es weniger. Andererseits gibt es auch einen großen Unterschied in Bezug auf die Art der Betroffenheit: Es gibt Vereine, die von den Veranstaltungsverboten betroffen sind. Es gibt Betriebe, die von Betretungsverboten betroffen sind. Es gibt die Betriebe, die zwar nicht von Betretungs­verboten betroffen sind, die aber Lieferanten von solchen Betrieben sind und deshalb auch 100 Prozent Umsatzeinbrüche haben. Es gibt die Landwirtschaft, bei der zwar Nachfrage besteht, die auch produzieren darf, der aber die Arbeitskräfte fehlen. Es gibt Geschäfte, etwa Apotheken, bei denen die Nachfrage da ist, für die auch kein Betre­tungsverbot oder Ähnliches herrscht, bei denen man aber schauen muss, dass man quasi den Nachschub sichert. Dann gibt es Industriebetriebe, bei denen die vorgela­gerten Wertschöpfungsketten teilweise unterbrochen sind.

Die große Herausforderung der Bundesregierung ist jetzt, all diese unterschiedlichen Problemlagen unter einen Hut oder zumindest unter zwei, drei unterschiedliche Hüte zu bringen – und nicht 100, damit dann nicht der Vorwurf kommt, das wäre ein Büro­kratiemonster. Ich glaube, bis jetzt ist diese Gratwanderung recht gut gelungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt das Moratorium zu den Kreditstundungen, es gibt die Steuerstundungen, es gibt die Kurzarbeit, es gibt das Modell des Härtefallfonds, das schon vorgestellt worden ist. Ich möchte noch kurz etwas zum Corona-Krisenfonds sagen, und zwar deshalb, weil ich glaube, dass diesbezüglich teilweise ein bisschen etwas verwechselt wird und die Frage besteht: Warum gibt es da zwei unterschiedliche Fonds?

Beim Härtefallfonds geht es sehr stark darum, die persönliche Sphäre des Unter­nehmers, der Unternehmerin sozusagen mit Einkommen auszustatten und die persön­lichen Ausgaben – Mieten und Besorgungen – sicherzustellen.

Beim Notfallhilfefonds geht es darum, dass für alle Unternehmen, von klein bis groß, die Kosten gedeckt werden können, die sie aufgrund der Coronakrise haben, auf de­nen sie sitzen bleiben, weil die Umsätze ausfallen. Zudem gibt es auch welche, die grundsätzliche Liquiditätsprobleme haben; und auch ihnen wollen wir unter die Arme greifen. Ich denke, gleichzeitig ist es gelungen, gewisse Zutrittskriterien zu verankern, die sicherstellen, dass auch der soziale Ausgleich gewährleistet ist; zum Beispiel dürfen große Betriebe keine Mitarbeiter kündigen, wenn sie diese Hilfen beantragen, in diesem Jahr dürfen keine Dividendenauszahlungen gemacht werden, und die Mana­ger­boni werden auch beschränkt.

Ich glaube, das zeigt auch, dass man versucht, bei dieser Gratwanderung die ver­schie­denen Dimensionen der Problemlagen, die da auftreten, bestmöglich abzudecken. Das wird gewiss auch weiterhin ein schwieriger Ritt, aber ich hoffe auf eure Unterstützung, nämlich auch jene der Oppositionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.30

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.