17.24
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Über die Luftfahrt zu sprechen erscheint vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt, in der Zeit der Coronapandemie, nachdem die gesamte Luftfahrt zum Erliegen gekommen ist, nicht allzu wichtig. – Doch, es ist wichtig: Es wird ganz bestimmt eine Zeit nach Corona geben, und es müssen alle Vorbereitungen dafür getroffen werden, dass es auch in Zukunft einen einwandfreien und barrierefreien Flugverkehr gibt.
Im internationalen Luftverkehr ist es nicht nur notwendig, dass die Behörden gut zusammenarbeiten, wichtig für die Passagiere ist auch, dass sie sicher und komfortabel reisen können und das beste Angebot zur Verfügung haben.
Grundsätzlich sollen mit diesem Abkommen also zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen geschaffen werden. Damit wird der Marktzugang für die Luftfahrtunternehmen in allen beteiligten Ländern erleichtert. Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit dem Beitritt von Norwegen und Island zum Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Das ebenfalls vorliegende Zusatzprotokoll regelt darüber hinaus die Vorgehensweise zwischen der Europäischen Union, Norwegen und Island betreffend Schiedsgerichtsverfahren sowie die Vorgehensweise im Falle der Aussetzung von Verkehrsrechten. Die Vorgehensweise betreffend staatliche Beihilfen wird im Abkommen ebenfalls geregelt.
Das Ziel dieses Abkommens ist es, einen Wettbewerb auf Augenhöhe zu schaffen. Es wird auch in Zukunft noch einige Anstrengungen brauchen, um Schranken und Barrieren abzubauen und den Marktzugang auszubauen.
Apropos Schranken und Barrieren: Ich persönlich wünsche mir, dass es solche Abkommen in naher Zukunft auch im Schienenverkehr geben wird. Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es bei den Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel massive Probleme. Es braucht einen Schulterschluss zwischen Tirol, Südtirol und Bayern, damit die Zulaufstrecken so schnell wie möglich gebaut werden, damit dieses europäische Projekt nicht zum europäischen Desaster wird. Eigentlich ist es schon nach zwölf.
Im internationalen Flugverkehr ist es nicht notwendig, dass der Pilot, wenn er eine Ländergrenze überschreitet, ausgewechselt wird, im Schienenverkehr muss der Lokomotivführer sehr wohl ausgewechselt werden. Da müssen wir nach dem Vorbild des Flugverkehrs weiterarbeiten, um auch im internationalen Schienenverkehr attraktiver zu werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Magnus Brunner. – Bitte.