20.14

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin persönlich sehr froh und dankbar, heute wieder an diesem Rednerpult stehen zu dürfen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag für manche Zuseherinnen und Zuseher nicht nachvollziehbar sein, dass wir uns heute unter anderem mit dem Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten befassen und gleichzeitig alles daransetzen, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele Arbeitsplätze und Unternehmen trotz der Coronapandemie erhalten werden können.

Warum beschäftigen wir uns trotzdem mit diesem Thema? – Die Frau Präsidentin des Rechnungshofes hat es schon angesprochen: Über Auftrag dieses Hauses legt der Rechnungshof alle zwei Jahre einen Bericht über das Einkommen jener Unternehmen und Einrichtungen des Bundes vor, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Damit kommt der Rechnungshof der ihm verfassungsmäßig übertragenen Berichtspflicht nach. Der aktuelle Bericht befasst sich mit den Jahren 2017 und 2018. Er wurde in der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses behandelt und heute dem Plenum zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Grundlage für diesen Bericht sind die Daten von rund 420 Unternehmen und Einrichtungen des Bundes. Auf einige Aussagen aus diesem Bericht möchte ich eingehen. Die Beschäftigten in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes über alle Branchen hinweg erzielten 2018 ein durch­schnitt­liches Einkommen von 55 200 Euro pro Jahr, das ergibt einen Anstieg von 4,54 Pro­zent in den letzten vier Jahren.

Das durchschnittliche Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Ge­schäftsführung betrug im Jahr 2018 218 300 Euro. Für die letzten vier Jahre be­deutet dies eine Steigerung von 3,9 Prozent, also eine geringere Steigerung als beim Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Am besten bezahlt waren 2018 die Vorstände der Österreichische Post Aktiengesellschaft mit Bezügen von durchschnitt­lich 1,85 Millionen Euro. Übrigens: Im Bericht ist auch nachzulesen, dass 54 der ins­gesamt 637 im Bericht erfassten Vorstands- bzw. Geschäftsführungsmitglieder mehr als der Bundeskanzler verdienen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zu einem Thema, das wir bei allen Berichten der letzten zehn Jahre eingehend besprochen haben, wobei das Ergebnis für mich leider noch immer beschämend ist: Ich spreche von den Einkommen der Frauen in den Chefetagen und Aufsichtsräten. Das Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder beziehungsweise Geschäftsführerinnen betrug im Jahr 2018 durchschnittlich 180 285 Euro – das waren 79,4 Prozent des Durchschnittseinkommens ihrer männlichen Kollegen.

Der Frauenanteil in Vorständen und Geschäftsführungen stieg auf bescheidene 21,6 Prozent, und der Frauenanteil bei den Aufsichtsräten betrug 2018 31,4 Prozent. Damit wurde zwar die vorgeschriebene 30-Prozent-Quote erreicht, aber die Zahl ist noch immer nicht berauschend. Bei den Vergütungen ist leider feststellbar, dass Frauen in Aufsichtsräten nur 83,5 Prozent der Vergütungen männlicher Kollegen er­halten – vor zwei Jahren waren es in diesem Bericht noch 93,9 Prozent –, und all das bei gleicher Leistung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist es notwendig, diese Unter­schiede detailliert überprüfen zu lassen und darauf basierend dann die politischen Ent­scheidungen zu treffen. Gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung muss endlich nicht nur bei den öffentlichen Betrieben des Bundes Realität werden, sondern bei allen Unternehmen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.18

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Andreas Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.