21.22

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, es ist ja sehr nett, dass Sie gesprächsbereit be­treffend Minderheitsrechte sind, bei einem Antrag, der eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorsieht. – Also das ist schon auch ein eigenartiger Zugang zu diesem Thema.

Wir haben gesagt, wir sind gesprächsbereit, was die Einsetzung eines Ausschusses anbelangt, in dem alle Covid-Maßnahmen zusammenlaufen. Ich wiederhole aber das, was ich auch in der Präsidiale gesagt habe, und ich möchte noch einmal und auch mit Nachdruck die Oppositionsparteien bitten und auffordern: Machen Sie auch von Ihrem Recht Gebrauch, Mitglieder in den Cofag-Beirat zu entsenden! Eines verstehen wir nämlich nicht: dass es sozusagen im Nachhinein eine Kontrolle im Parlament geben muss – darüber können wir reden –, dass man aber nicht bereit ist, in ein Gremium zu gehen, in dem es um Garantien, Zuschüsse, Haftungen für die Unternehmungen geht und in dem man sozusagen auch direkt in die Entscheidungen mit eingebunden ist. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Das ist etwas, was wir nicht verstehen, und daher nochmals unsere Aufforderung und die Bitte, dass die Opposition auch Mitglieder in den Cofag-Beirat entsendet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Zweiten wurde da jetzt gesagt: Natürlich müssen das Bankgeheimnis und der Datenschutz gewahrt bleiben. Da wird generell ein öffentlicher Ausschuss vorge­schlagen, aber man kann ohnedies bei jedem Ausschuss mit Mehrheit beschließen, ihn öffentlich abzuhalten; es muss also nicht von Haus aus ein generell öffentlicher Ausschuss sein.

Zum Dritten: Ich meine, es ist ja schon ein bisschen ein Verhandlungsangebot, wenn man hier jetzt sagt, man kann über Rechte der Minderheit reden, denn laut dem vorlie­genden Antrag soll ein einzelner Abgeordneter das Recht haben, Akten anzufordern! Also was wir sicherlich nicht wollen, ist ein Untersuchungsausschuss light oder eine zweite Schiene für einen Untersuchungsausschuss. Wir haben damals über ein Jahr lang über das Minderheitsrecht im Untersuchungsausschuss verhandelt. Da kann man also nicht hergehen und sagen: Holladrio, wir ändern das Bundes-Verfassungsgesetz ab, sodass die Rechte der Mandatare weit über das hinausgehen, was wir in einem Jahr als Minderheitsrecht beim Untersuchungsausschuss verhandelt haben. – Dazu kommt von uns also eine ganz klare Absage.

Wir sind gesprächsbereit, wir können auch die Gespräche aufnehmen. Wenn hoffent­lich auch in den Cofag-Beirat entsandt wird, dann steht dem letzten Endes nichts ent­gegen, dass wir hier auch einen Ausschuss einrichten, in dem alle Covid-Maßnahmen abgearbeitet werden, und zwar auch über alle Ressorts hinweg.

Eines möchte ich auch noch erwähnen: Wir haben bereits in vielen Gesetzen die Berichtspflicht an den Budgetausschuss verankert, bei all den Maßnahmen – da ist auch der Härtefallfonds zu nennen –, die wir hier gesetzt haben. Das heißt, es gibt über die weitgehenden Maßnahmen auch eine Berichtspflicht an den Budgetaus­schuss, aber wenn es so sein soll, dann können wir darüber reden, das alles in einem Ausschuss zusammenzufassen und dort auch die diesbezüglichen Diskussionen zu führen.

Wir sind am Beginn dieser Debatte, aber ich fordere Sie noch einmal auf und ich bitte Sie und ersuche Sie: Besetzen Sie auch den Cofag-Beirat, dann sind Sie auch direkt in die Entscheidungen mit eingebunden! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.