10.32

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungs­punkt 1, zu dem ich Stellung beziehen möchte. Es geht um die Regelung betreffend Risikogruppen, die neu gefasst und damit klarer und sichtbarer gemacht wird.

Ich möchte in Erinnerung rufen: Seit März fordert die SPÖ eine klare Regelung für jene Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen von Covid-19, von diesem Virus zusätz­lich und ganz besonders betroffen sind. Seit März fordern wir das, und letztendlich hat die Bundesregierung dann in einer Pressekonferenz erklärt: Ja, für diese Risikogrup­pen gilt es, eine Regelung zu finden!

Es hat sehr lange gedauert, bis es diesbezüglich Klarheit gab, und ja, es wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die offenbar einen klaren Auftrag hatte, nämlich den Auf­trag, einerseits diese Parameter festzulegen, diese Risikogruppe aber andererseits auch so klein wie möglich zu halten. Wie sonst ist es erklärbar, dass Expertinnen und Experten sagen, dass die Risikogruppe letztendlich wesentlich größer und breiter zu definieren ist?

Man hat sich darauf verständigt, dass der Dachverband der Sozialversicherungsträger diese Personen, rund 67 000, ab 4. Mai schriftlich informieren und ihnen diese Para­meter ganz klar mitteilen wird, nämlich dass sie aufgrund ihrer Medikation Risiko­patienten sind und die Möglichkeit haben, einen Arzt, eine Ärztin aufzusuchen, der be­ziehungsweise die die Möglichkeit hat, ein Risikoattest betreffend Covid-19 auszu­stellen. Mit diesem Risikoattest ist dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung betreffend Homeoffice oder sicherer Arbeitsplatz im Betrieb zu finden. Ist das alles nicht gewährleistet, dann besteht ein Rechtsanspruch, ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsfreistellung.

Das ist die Regelung, die wir heute hier so zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen haben. Ich möchte festhalten, seit dem letzten Beschluss vor rund drei Wochen hat sich in diesem Bereich einiges zum Positiven verändert, vieles ist aber auch negativ geblieben. Ich möchte jetzt auf diese Punkte eingehen.

Sehr positiv ist, dass diese Regelung, die heute hier vorliegt, auch jene Menschen mit­einbezieht, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, die zur Gruppe der Mitarbeiter in Branchen der kritischen Infrastruktur gehören. Positiv ist auch, dass berücksichtigt wird, wie der Weg dieser Risikopatienten zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause ist; auch das wird jetzt miteinbezogen. Es ist auch wesentlich, dass – aufgrund einer klaren Liste – nicht nur die Medikation herangezogen wird, sondern dass jeder behan­delnde Arzt mittels eines zusätzlichen Feldes in diesem Risikoattest ein entsprechen­des Attest ausstellen kann.

Das ist letztendlich auch der Punkt, an dem sich jetzt das Negative hervorkehrt, näm­lich dass der Kündigungsschutz nach wie vor lückenhaft ist, dass weiters der Angehö­rigenschutz fehlt, etwa hinsichtlich Menschen mit schweren Erkrankungen, die zu be­treuen sind, bis hin zu Hochrisikopatienten unter den Angehörigen. Der letzte Punkt ist, dass es uns nicht gelungen ist, auch werdende Mütter als Risikogruppe mit zu erfas­sen, obwohl uns die Regierungsparteien letzte Woche im Sozialausschuss zugesichert haben, dass es bis heute weitere Gespräche geben wird.

Dass es diesbezüglich keine Bewegung der Regierungsparteien gegeben hat, ist ei­gentlich schade. Das ist auch die Kritik, nämlich dass der Kündigungsschutz nicht ver­bessert wurde, dass die pflegenden Angehörigen und auch die werdenden Mütter nicht mit erfasst wurden. (Beifall bei der SPÖ.)

10.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.