10.32
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem ich Stellung beziehen möchte. Es geht um die Regelung betreffend Risikogruppen, die neu gefasst und damit klarer und sichtbarer gemacht wird.
Ich möchte in Erinnerung rufen: Seit März fordert die SPÖ eine klare Regelung für jene Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen von Covid-19, von diesem Virus zusätzlich und ganz besonders betroffen sind. Seit März fordern wir das, und letztendlich hat die Bundesregierung dann in einer Pressekonferenz erklärt: Ja, für diese Risikogruppen gilt es, eine Regelung zu finden!
Es hat sehr lange gedauert, bis es diesbezüglich Klarheit gab, und ja, es wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die offenbar einen klaren Auftrag hatte, nämlich den Auftrag, einerseits diese Parameter festzulegen, diese Risikogruppe aber andererseits auch so klein wie möglich zu halten. Wie sonst ist es erklärbar, dass Expertinnen und Experten sagen, dass die Risikogruppe letztendlich wesentlich größer und breiter zu definieren ist?
Man hat sich darauf verständigt, dass der Dachverband der Sozialversicherungsträger diese Personen, rund 67 000, ab 4. Mai schriftlich informieren und ihnen diese Parameter ganz klar mitteilen wird, nämlich dass sie aufgrund ihrer Medikation Risikopatienten sind und die Möglichkeit haben, einen Arzt, eine Ärztin aufzusuchen, der beziehungsweise die die Möglichkeit hat, ein Risikoattest betreffend Covid-19 auszustellen. Mit diesem Risikoattest ist dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung betreffend Homeoffice oder sicherer Arbeitsplatz im Betrieb zu finden. Ist das alles nicht gewährleistet, dann besteht ein Rechtsanspruch, ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsfreistellung.
Das ist die Regelung, die wir heute hier so zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen haben. Ich möchte festhalten, seit dem letzten Beschluss vor rund drei Wochen hat sich in diesem Bereich einiges zum Positiven verändert, vieles ist aber auch negativ geblieben. Ich möchte jetzt auf diese Punkte eingehen.
Sehr positiv ist, dass diese Regelung, die heute hier vorliegt, auch jene Menschen miteinbezieht, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, die zur Gruppe der Mitarbeiter in Branchen der kritischen Infrastruktur gehören. Positiv ist auch, dass berücksichtigt wird, wie der Weg dieser Risikopatienten zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause ist; auch das wird jetzt miteinbezogen. Es ist auch wesentlich, dass – aufgrund einer klaren Liste – nicht nur die Medikation herangezogen wird, sondern dass jeder behandelnde Arzt mittels eines zusätzlichen Feldes in diesem Risikoattest ein entsprechendes Attest ausstellen kann.
Das ist letztendlich auch der Punkt, an dem sich jetzt das Negative hervorkehrt, nämlich dass der Kündigungsschutz nach wie vor lückenhaft ist, dass weiters der Angehörigenschutz fehlt, etwa hinsichtlich Menschen mit schweren Erkrankungen, die zu betreuen sind, bis hin zu Hochrisikopatienten unter den Angehörigen. Der letzte Punkt ist, dass es uns nicht gelungen ist, auch werdende Mütter als Risikogruppe mit zu erfassen, obwohl uns die Regierungsparteien letzte Woche im Sozialausschuss zugesichert haben, dass es bis heute weitere Gespräche geben wird.
Dass es diesbezüglich keine Bewegung der Regierungsparteien gegeben hat, ist eigentlich schade. Das ist auch die Kritik, nämlich dass der Kündigungsschutz nicht verbessert wurde, dass die pflegenden Angehörigen und auch die werdenden Mütter nicht mit erfasst wurden. (Beifall bei der SPÖ.)
10.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.