15.41

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vereinzelt gibt es Hinweise von Zuseherinnen und Zusehern unserer Sitzung dahin gehend, dass die Opposition doch positive Maß­nahmen der Regierung hervorheben soll. – Ich folge dem nicht immer, aber ich möchte es jetzt tun: Gut, dass in Kürze die Friseursalons wieder aufsperren. Viele warten da­rauf, auch ich – der Herr Bundesminister und Kollege Shetty nicht so, aber die anderen tun es. – Das wäre mein positiver Beitrag.

Der Grund dafür, warum ich mich zu einem Thema, das eigentlich in die Zuständigkeit des Gesundheitsausschusses fällt, zu Wort melde, ist aber ein anderer: Da versucht diese Regierung, die bereits beim ersten Maßnahmenpaket, beim COVID-19 Gesetz – versteckt in den Inkrafttretensbestimmungen – die Anwendung des Epidemiegesetzes hinsichtlich der Schließung von Betrieben streichen wollte (Abg. Schellhorn: Ja!), mit der Absicht, sie alle von einer Entschädigung nach dem Epidemiegesetz auszuschlie­ßen, erneut so etwas zu machen. Plötzlich finden wir im Gesundheitsausschuss bei der betreffenden Passage einen Absatz 6 in § 32, wonach der zuständige Bundesminister durch Verordnung die Höhe der Entschädigung festsetzen kann.

Jetzt fragt man sich zuerst: Wenn sie das eh abgeschafft haben, wozu muss er eine Höhe festsetzen? (Bundesminister Anschober: Einheitlich!) – Die Antwort ist relativ einfach: Sie haben es nämlich am 14./15. März so schlampig gemacht, dass Sie den Ausschluss nur für die Schließung der Betriebe gemacht haben. Sie haben aber ver­gessen, dass die Verordnung vom Herrn Bundesminister keine Schließung von Betrie­ben war, sondern die Einführung von Verkehrsbeschränkungen, was nach dem Epide­miegesetz 1950 nichts anderes als eine Absonderung Krankheitsverdächtiger ist. Ich habe in der Nacht selber einen Musterantrag formuliert, den schon Hunderte herunter­geladen haben, und plötzlich gibt es ein Problem.

Das, was Sie jetzt vorhaben, meine Damen und Herren, wäre aber so, wie wenn je­mandem, der mir beim Auto hinten drauffährt, der klar schuld ist und mir den vollen Vermögensschaden zahlen muss – und so steht es im Epidemiegesetz: den vollen Vermögensschaden –, erlaubt wird, festzulegen (Abg. Belakowitsch: Wie viel Pro­zent!), welche Höhe mein Vermögensschaden hat. Stoßstange? Wozu brauchen Sie die, Herr Doktor? Das ist ja nur eine Schönheitssache, die auch überbewertet ist! – Er setzt fest, wie hoch der Schaden sein darf.

So setzt der Minister, der verantwortlich ist, der die Exekutive repräsentiert, die Höhe selber fest! (Beifall bei der SPÖ.)  Ich pack’ euch nicht mehr, wirklich wahr! Lasst sol­che Sachen sein! Gebt den Leuten die volle Entschädigung, dann gibt es keine Kon­kurse und hoffentlich nicht eine Million Arbeitslose! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

15.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.