20.32

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! (Abg. Wöginger: Gott sei Dank hamma die Scheibn!) – Ja, Kollege Wöginger, Gott sei Dank haben wir die Scheibe, das kann ich Ihnen nur zurückgeben. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Der Redner stellt eine Tafel, auf der vor rot-weiß-rotem Hintergrund Coronaviren abgebildet sind und die Aufschrift „Al­lianz gegen Coronawahnsinn.at – Jetzt reicht’s!“ zu lesen ist, auf das Rednerpult.)

Es wurde schon sehr viel gesagt. Ich kann mich auch in meiner Rede großteils den Ausführungen meines Kollegen Mag. Reifenberger anschließen, er hat vonseiten unse­rer Fraktion eigentlich schon alles gesagt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ganz kurz möchte ich aber schon noch auf die Ausführungen von Kollegin Kaufmann von der ÖVP eingehen, die sich hier ans Rednerpult gestellt hat und von einem Jörg-Haider-Gedenktausender gesprochen hat. Das ziemt sich nicht und das hat auch niemand notwendig, von einem verstorbenen Landeshauptmann zu reden und dann mit einem Lächeln das Rednerpult zu verlassen. Ich glaube, Kollegin, das haben Sie nicht not­wendig, und das sollte man bei aller Fairness unterlassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Antrag 488 betreffend „Sicherung der Kunst-, Kultur- und Sportveranstalter vor weite­ren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“: Was sichert der? – Natürlich nicht den Konsumenten. Unserer Meinung nach sichert dieser Antrag den Konsumenten zu we­nig, und das ist für uns der Knackpunkt, warum wir nicht zustimmen werden und es da auch nichts zu überlegen gibt.

Frau Staatssekretärin, Sie haben etwas ganz Wichtiges gesagt: Was ist, wenn der Veranstalter insolvent wird? – Dann gibt es kein Bares. Frau Staatssekretärin, was aber mache ich dann mit dem Gutschein? Was mache ich mit dem Gutschein, der bis 31.12.2022 gültig ist, wenn der Veranstalter insolvent ist? Diese Frage stelle ich Ihnen schon. So kann man das nicht rechtfertigen.

Schauen Sie, es ist auch keine rein freiheitliche Geschichte, sondern auch der VKI ist, ebenfalls mit gutem Recht, eindeutig gegen eine verpflichtende Gutscheinlösung: „VKI gegen verpflichtende Gutscheinlösung bei Veranstaltungen“, „Konsumenten dürfen nicht zur Finanzierung der Veranstalter herangezogen werden“. Und nicht nur der VKI, sondern auch die AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic sagt: „Wenn Konsu­mentInnen von Veranstaltern unter dem Druck der Corona-Krise schon Gutscheine ak­zeptieren sollen, muss zumindest klar sein, dass diese Gutscheine ihr Geld wert sind, also insolvenzgesichert sind.“

Genau darum geht es uns. Es kann ja in der Krise bitte nicht sein, dass man sagt: Man schützt jetzt die Veranstalter, aber der Konsument bleibt im Insolvenzfall auf der Stre­cke! Eine Bitte zur Güte: Man kann ja sagen, okay, man gibt Gutscheine aus, aber die müssten doch wenigstens insolvenzgesichert sein. Schon hätten wir kein Problem mehr mit den Gutscheinen. Es kann nicht sein, dass am Ende des Tages der Konsu­ment – und ich glaube, der Konsumentenschutz ist uns allen etwas wert – als Ge­neppter, als Geschädigter übrig bleibt.

Sie, Frau Staatssekretär, finden das lustig, der Geschädigte wahrscheinlich weniger, wenn er sich seinen Gutschein irgendwo hinhängen kann und am Ende des Tages nichts mehr für seinen Gutschein bekommt. (Zwischenruf der Abg. Disoski.) Wir finden das nicht lustig, wir sind da bei den Konsumenten und Konsumentinnen.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Insolvenzsi­cherung für auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausge­gebene Gutscheine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die eine Insolvenzsicherung für alle auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebenen Gutscheine sicherstellt.“

*****

Ich glaube, es kann nicht daran scheitern, dass man den Konsumenten diese Insol­venzsicherung nicht einfach gibt. Das kostet keine Millionen, keine Milliarden Euro. Es ist eine reine Anstandssache, und da scheiden sich halt die Geister: Entweder man hat Anstand und sagt, Konsumentenschutz ist uns in diesem Haus etwas wert, oder die Gutscheine sind möglicherweise eine Blase und Konsumentenschutz ist uns demnach nichts wert. Uns Freiheitlichen ist der Konsument absolut etwas wert. Unterstützen Sie deshalb unseren Entschließungsantrag! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Vogl.)

20.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Insolvenzsicherung für auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsiche­rungsgesetzes ausgegebene Gutscheine

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht und Antrag des Justizaus­schusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz –KuKuSpoSiG) beschlossen wird (142 d.B.) in der 27. Sitzung des Nationalrates am 28. April 2020

Mit der gegenständlichen Beschlussfassung eines Bundesgesetzes zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz –KuKuSpoSiG) werden Konsumenten ver­pflichtet, in einem bestimmten betraglich festgelegten Rahmen Gutscheine für in Folge von COVID-19 abgesagten Veranstaltungen im Kunst-, Kultur- und Sportbereich zu ak­zeptieren.

Mit einem Abgehen von der Freiwilligkeit des Akzeptierens von Gutscheinen wird ei­nerseits das Risiko auf den Konsumenten überwälzt, der im Falle einer Zahlungsun­fähigkeit oder eines Konkurses des Veranstalters die Kosten zu tragen hat. Anderer­seits wäre gerade in diesen Zeiten, wo viele Menschen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen, seitens der Regierung sicherzustellen, dass die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, den vollen Betrag sofort rückerstattet zu bekommen.

Kritik kommt in diesem Zusammenhang auch vom Verein für Konsumentenschutz, der klarstellt: „Es steht Verbrauchern natürlich frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren. Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die aktuellen Überlegungen sind daher entschieden abzulehnen.

Gegen die diskutierten Beschränkungen der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich der Verpflichtung zur Annahme eines Gutscheins bestehen überdies auch massive ver­fassungsrechtliche Bedenken. Zudem ist eine hilfsweise Finanzierung von Veranstal­tern zwar nachvollziehbar, aber nicht Aufgabe der Konsumenten, sondern der Banken oder des Staates. Es ist schließlich auch keineswegs gesichert, dass diese Maßnah­men den Kulturschaffenden selbst zu Gute kommen. Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter.“

„Wenn KonsumentInnen von Veranstaltern unter dem Druck der Corona-Krise schon Gutscheine akzeptieren sollen, muss zumindest klar sein, dass diese Gutscheine ihr Geld wert sind, also insolvenzgesichert sind“, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic das Tragen des Risikos der Werthaltigkeit der Gutscheine durch die Konsumenten. (OTS0165 24. Apr 2020)

Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stellen die unterfertigten Abge­ordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die eine Insolvenzsicherung für alle auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebenen Gutscheine sicherstellt.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Großbauer. – Bitte.