10.35

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Lassen Sie uns über Zuversicht reden! Ich greife gerne das Wort meines Vorredners auf und darf auf die Kritik eingehen, die die vorliegenden Gesetzesbe­schlüsse, nämlich konkret die Verfahrensgesetze, betrifft.

Alle, die in den letzten Wochen durch die Stadt oder durch ihre Gemeinden gegangen sind, werden den Unterschied deutlich gespürt haben: wie ruhig es war, keine Ge­schäfte, keine Cafés, keine Gasthöfe waren offen. (Abg. Schnedlitz: Das war das Ziel!) Jetzt beginnt es sich wieder zu öffnen. Wie wohltuend das ist! Man sieht die Aktivitäten, man sieht Geschäfte wieder offen, man sieht sogar Menschen, die sich anstellen, weil sie sich freuen, wieder in ihre bekannten Geschäfte gehen zu können. (Abg. Lausch: Reden Sie weiter! Das ist super! – Abg. Schnedlitz: Bitte reden Sie ...!) Es gibt Zuversicht, dass wir wieder einen Schritt in die gewohnte und ersehnte Normalität zurückkommen.

Genau diesen Schritt der Wiederöffnung beeinspruchen Sie und verzögern genau diesen wichtigen Teil, nämlich die Wiederaufnahme des Verhandlungsbetriebs bei den Verwaltungsbehörden. Es geht um die wichtigsten Teile der Verwaltungstätigkeiten, nämlich darum, Verfahren fortführen zu können, um sie abzuschließen, im Sinne von mündlichen Verhandlungen, Lokalaugenscheinen. Das geht nur in einer bestimmten Abstimmung und unter den Sicherheitsvorkehrungen, die wir derzeit brauchen.

Diese Maßnahmen sind Verhaltensregeln in Bezug auf Abstand, Mund-Nasen-Schutz und/oder als Ergänzung oder Alternative eben eine Videokonferenz. Das sind ganz entscheidende Schritte, um den Verhandlungsbetrieb wieder aufnehmen zu können und – dies zur Klarstellung – auch zur Erhaltung aller Parteienrechte. Diese Bestim­mung wurde sogar noch verbessert, indem man eine längere Einspruchsfrist und sogar die Möglichkeit festlegt, unter Einbeziehung der Verhandlungsschrift als Nachbar, als Verfahrenspartei seine eigenen Interessen und Rechte wahrzunehmen. Es ist eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, und daher ist es so bedauerlich, dass ge­nau diese Verbesserung von Ihnen beeinsprucht wurde. (Abg. Schnedlitz: Wie scha­de!)

Es geht konkret um die Bauverfahren, um Anlagenrecht, um Betriebserweiterungen, aber auch um die in ländlichen Bereichen so wichtigen Wasserrechtsverfahren, Natur­schutzverfahren, Forstverfahren. Die können nicht stattfinden, wenn die mündliche Verhandlung, sofern sie für erforderlich erklärt wurde, nicht durchgeführt werden kann. Das ist ein für mich nicht nachvollziehbarer Fokus Ihrer Kritik, auf die Rechte der Verfahrensparteien gerichtet, aber Sie übersehen dabei die Rechte der am meisten Betroffenen, nämlich der Antragsteller/Antragstellerinnen, Projektwerber/Projektwerbe­rinnen, die dringend darauf warten, dass die Verfahren fortgeführt und abgeschlossen werden.

Was dabei zu kurz kommt, ist das Vertrauen in das Grundwesen des Verwal­tungs­verfahrensgesetzes, das sehr stark das Ermessen und auch die Serviceorientierung der Behörden zum Mittelpunkt macht, genau jener Behörden, die auch eine Anlei­tungspflicht haben, die die Amtswegigkeit in ihren Verfahren integriert haben, die für einen Interessenausgleich zu sorgen haben. Das alles ist dem Wesen des Ver­wal­tungsverfahrens inhärent, und daher ist es so besonders wichtig, dass diese Verfahren wieder aufgenommen werden können.

Zum Schutz sind ausreichende Maßnahmen in diese Regelung einbezogen worden, aber bitte, bitte beenden Sie mit uns diesen Stillstand! Ermöglichen Sie, dass die Ver­fahren wieder aufgenommen werden können! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die mündliche Verhandlung und der Lokalaugenschein sind zwei ganz wichtige Be­standteile des Verfahrens, die nicht abgehalten werden können, wenn Sie dieses Ge­setz weiterhin verzögern. Die Diskussion geht an den eigentlichen Argumenten vorbei; es sind aus meiner Sicht instrumentalisierte Einwände, die so klingen, als würde sich etwas verschlechtern. In Wahrheit reden wir über eine eklatante Verbesserung, eine Wiederöffnung, um endlich diesen Stillstand zu beenden. – Bitte stimmen Sie diesem Gesetz zu! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.40

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.