Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
Tagesordnungspunkt 1:
„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 176 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 177 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 178 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 179 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“
Tagesordnungspunkt 5:
„Die dem Ausschussbericht 180 der Beilagen angeschlossene Ermächtigung im Sinne des Art. 50b B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 1 GOG wird [...] erteilt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 12.10 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.