Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese: 

Tagesordnungspunkt 1:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird ge­mäß dem Ausschussantrag in 176 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 177 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfas­sungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 178 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 wird gemäß dem Ausschussantrag in 179 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – [...] gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG iVm § 82 Abs. 2 Z 3 GOG wiederholt.“

Tagesordnungspunkt 5:

„Die dem Ausschussbericht 180 der Beilagen angeschlossene Ermächtigung im Sinne des Art. 50b B-VG iVm § 74d Abs. 1 Z 1 GOG wird [...] erteilt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 12.10 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.