13.02

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Geschätzte Herren Volksanwälte und Frau Dr.in Rechnungs­hofpräsidentin! Ich darf konkret auf drei Untergliederungen Bezug nehmen, und zwar auf die Untergliederungen betreffend oberste Gerichtshöfe und auf die Untergliederung 10: Bundeskanzleramt, und vorausschicken: Das Budget in der vorliegenden Form ist die Grundlage für jedes staatliche Handeln, für Verwaltungshandeln, und daher ist es beson­ders wichtig, genauer hinzuschauen, welche Ziele und Maßnahmen darin aufgenommen worden sind, wie weit das Regierungsprogramm im Arbeitsprogramm wiederzufinden ist und natürlich auch, welche überprüfbaren Indikatoren es für die Umsetzung und die Ziel­erreichung gibt.

Hier ist wichtig, für die obersten Gerichtshöfe – für den Verwaltungsgerichtshof, für den Verfassungsgerichtshof und sinngemäß natürlich auch für das Bundesverwaltungsge­richt – ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, den Verbesserungsbedarf zu sehen, Maßnahmen hinsichtlich eines Modernisierungsbedarfs zum Beispiel im Sinne der Digi­talisierung mit zu verankern und vor allem für die entsprechenden Personalressourcen, für Planstellen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausreichend Vor­sorge zu treffen.

Das alles ist in diesem Budget zu einem guten Teil vorgesehen. Es ist genau dieser Teil, die obersten Gerichtshöfe, im Sinne eines unverzichtbaren rechtsstaatlichen Prinzips, nämlich des Instanzenzugs, der Überprüfbarkeit von staatlichem Handeln, der Sicher­stellung des Zugangs zum Recht – genau das sind Grundsätze unseres Rechtsstaa­tes! –, besonders gut auszustatten.

Der zweite Punkt, bei dem es auch um das Thema Festlegen von Indikatoren und Wir­kungszielen geht, ist im Bundeskanzleramt verortet, das diesbezüglich eine koordinie­rende Funktion hat, und zwar die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, die Agenda 2030, oder wie sie so schön heißt: 17 Ziele auf dem Weg zu einer besseren Welt.

Die Umsetzung dieser Nachhaltigkeitsziele wurde in Österreich mit Ministerratsbe­schluss 2016 auf den Weg gebracht, als Anleitung und Auftrag an alle Ministerien, diese Nachhaltigkeitsziele umzusetzen – eine Querschnittsmaterie, die gar nicht so einfach wiederzufinden ist und daher sehr gut strukturiert angegangen werden muss. Auch in der EU-Jahresvorschau 2020 ist sie verankert. Österreich deklariert sich ausdrücklich dazu, die globalen Nachhaltigkeitsziele weiter umzusetzen.

Es gibt dankenswerterweise dafür die SDG-Landkarte des Budgetdienstes, auf der ab­gelesen werden kann, in welchen Bereichen diese Nachhaltigkeitsziele bereits auf den Weg gebracht sind und wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

Dann gibt es noch den SDG-Indikatorenbericht der Statistik Austria, auch ein ganz wich­tiges Instrumentarium, um zu sehen, wie man denn bei der Umsetzung vorankommt. Was sich ein wenig technisch anhört, ist in Wahrheit das Überprüfen, ob unsere Wir­kungsziele erfüllt werden, zum Beispiel gute Infrastruktur – nicht nur ein globales Nach­haltigkeitsziel, sondern selbstverständlich auch ein Ziel für uns in Österreich. Da heißt es etwa, das Straßennetz ist gut, aber der Energieverbrauch ist im Verkehrsbereich viel zu hoch und auch die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich sind zu hoch.

Nachhaltige Städte und Gemeinden: Wir haben einen sehr guten Wohnstandard, aber Minuspunkte sind, dass die hohen Wohnkosten viele Familien, viele Menschen, die auf Wohnungssuche sind, finanziell überfordern, dass der Flächenverbrauch zu hoch ist, aber auch, dass die Siedlungsabfälle zu stark steigen. – Auch das ist etwas, das mittels Indikatoren begleitet und überprüft werden muss.

Schließlich wird hinsichtlich der globalen Partnerschaft positiv festgestellt, dass Öster­reich internationale Abkommen für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit abge­schlossen hat. Österreichs Entwicklungshilfe ging jedoch in den Jahren 2010 bis 2018 zurück. Umso erfreulicher ist, dass genau in diesem Bereich der Entwicklungszusam­menarbeit jetzt in diesem Budget eine maßgebliche Erhöhung vorgesehen ist – ein weiterer Grund, dieses Budget zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.