13.14

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Hohes Haus! Ja, ich glaube, Österreich ist ein sehr gut verwaltetes Land. Man kann immer wieder feststellen, dass im Großen und Ganzen in Österreich die Verwaltung sehr, sehr gut funktioniert. Daher auch einmal ein herzlicher Dank an die Verwaltungs­behörden!

Die Beschwerdefälle in dieser Zahl zeigen aber natürlich auf, wie wichtig die Arbeit der Volksanwaltschaft als Ganzes, der Volksanwälte und ihrer Mitarbeiter ist und wie sie auch von der Bevölkerung – und ich denke, das ist das Wichtigste – angenommen wird. Es ist sicherlich eine große Ehre – natürlich auch Arbeit! –, wenn es Beschwerdefälle gibt, diese zu bearbeiten. Es ist aber, glaube ich, auch eine hohe Auszeichnung, dass sich so viele Menschen daran erinnern, dass es die Volksanwaltschaft gibt und man sich an sie wenden kann. Das zeugt von guter Arbeit.

Ich glaube – da es heute schon erwähnt wurde –, dass es nach den Coronamaßnahmen, nach Corona natürlich sehr wohl auch wieder eine Mehrarbeit für die Volksanwälte geben wird. Es wird den einen oder anderen Missstand in der Verwaltung geben, es wird Beschwerdefälle geben, also ich glaube, die werden nicht weniger werden, sondern mehr werden.

Zu den zwei Berichten: Da gibt es sehr praxisnahe Probleme bei der Verwaltung der digitalen Vignette; also wenn man derzeit umzieht, verbunden mit einem Bezirkswechsel, dann vergisst man sehr, sehr leicht, dass man auch die Vignette an die neue Num­merntafel angleichen lässt. Es wird dann eine sogenannte Ersatzmaut fällig – und die kann dann doch einiges ausmachen, wenn man die Strecke öfters fährt –, und da wäre es wichtig, wie es auch die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat, dass man die Ver­siche­rungsinstitute in die Pflicht nimmt, nämlich dass diese, wenn so ein Fall vorliegt, darauf hinweisen, dass die Angleichung der digitalen Vignette an das neue Kennzeichen vorgenommen werden muss.

Weiters: Analysen bei Selbstmorden, Suiziden, sind eine wichtige Sache. Ich glaube, ein Selbstmord, ein Selbstmordversuch ist eines der schrecklichsten Dinge. Da hat die Volksanwaltschaft, die Arbeitsgruppe Suizidprävention, vorgeschlagen, den Vorschlag, dass da Analysen vom Innenministerium gemacht werden, aufzunehmen. Es wurde bis dato zwar angekündigt, 2019 aber nicht durchgeführt. Man hat sich hinter dem Daten­schutz versteckt, aber ich glaube, Menschenleben zu retten muss vor dem Datenschutz stehen. Jeder verhinderte Suizid ist wichtig, somit sollte man sich da durchringen und die Anregungen der Volksanwaltschaft aufnehmen.

Die Volksanwaltschaft ist natürlich nur so gut – sie ist ein Hilfsorgan des Parlaments –, wie der Gesetzgeber, also wir alle, die Empfehlungen der Volksanwaltschaft aufnimmt und umsetzt. Mich freut es ganz besonders – das ist heute schon mehrfach ange­sprochen worden –, dass auch staatsnahe, ausgegliederte Rechtsträger, wie zum Bei­spiel die Asfinag, hinkünftig direkt von der Volksanwaltschaft geprüft werden können. Alle – und das ist ein großes Lob an alle drei Volksanwälte – haben sich im Ausschuss dafür ausgesprochen.

Ich glaube, das ist schon ein Weg in die richtige Richtung. Jetzt liegt es nur noch am Gesetzgeber, also an uns, das möglich zu machen. Ich denke, auch der Innenminister sollte vielleicht hinsichtlich der Selbstmorde und der Suizidversuche umdenken, nämlich dazu Analysen erstellen, denn Menschenleben zu retten ist wichtiger als jeglicher Daten­schutz. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Fischer.)

13.18

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.