18.25

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte stehen zwei Berichte des Rechnungshofes, die zentrale Themen des Wirtschaftsressorts betreffen. Es sind dies der Zugang zur gewerblichen Berufsausübung und die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen. Damit geht es einerseits um das Thema der Gewerbeordnung, das Herzstück des Wirtschaftsressorts, und andererseits um das Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz.

Der Bericht zum Zugang der gewerblichen Berufsausübung hat Aspekte der Zugangs­regulierungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen in Österreich beleuchtet. Er stellt insbesondere dar – auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Kommission –, welche Fortschritte in Bezug auf die reglementierten Berufe erreicht wurden und was noch offen ist.

Da gab es die Gewerberechtsreform 2017. Seit dieser Reform gibt es rund 100 regle­mentierte Gewerbe. Anstelle des einheitlichen Gewerbescheins, der für alle freien Gewerbe geplant war, gibt es die Gewerbelizenz, sozusagen eine Listung der Gewerbe. Die Reform hat damit nur einen Teil der ursprünglich geplanten Erleichterungen für Gewerbetreibende umgesetzt.

Das, was der Rechnungshof festgestellt hat, ist das, was hier in der Debatte schon öfters gesagt wurde – Sie wissen es noch besser als ich –: Die Gewerbeordnung wird nahezu jährlich novelliert, und damit entsteht ein sehr komplexes Regelwerk. Wir empfehlen auch unter dem Gesichtspunkt der Anwenderfreundlichkeit eine Neukodifikation der Gewerbeordnung.

Wir glauben, dass die mangelnde Benutzerfreundlichkeit und die Komplexität auch dazu beitrugen, dass die Onlineanmeldungen und die Möglichkeiten des Gisa-Webformulars nur sehr wenig genutzt wurden, nämlich zu 11 Prozent, und dass man sehr oft die Anmeldungen über das Gründerservice der Wirtschaftskammer und die Unterstützung der Wirtschaftskammer beansprucht hat.

Bei der Vollziehung ist es so, dass die Gewerbeordnung in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird, was damit einhergehen kann, dass die Gewerberechtsvollziehung unter­schiedlich ausfallen konnte und damit auch unterschiedlich dokumentiert war.

Im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Berufszuganges ist es uns wichtig, dass es einen bundesweit einheitlichen Gewerberechtsvollzug gibt und dass die Übersicht im Minis­terium über diesen einheitlichen Gewerberechtsvollzug auch vorhanden ist und von der Steuerungskompetenz Gebrauch gemacht wird – Steuerungskompetenz einerseits dahin gehend, dass die Vollzugserfahrungen aus den Ländern in eine mögliche legis­tische Weiterentwicklung einfließen, und andererseits auch hinsichtlich des Ergreifens von Deregulierungsinitiativen.

Bei der Veröffentlichung des Berichtes wurde das System der dualen Berufsausbildung thematisiert. Ich möchte wirklich anmerken, dass der Rechnungshof das in keiner Weise infrage gestellt hat. Im Gegenteil: Wir haben es sehr positiv hervorgehoben, dass die Meisterprüfungen jetzt in den Nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen sind. Wir begrüßen es auch, dass das Ministerium einem vom Rechnungshof empfohlenen Qua­litäts­management für diese Meister- und Befähigungsprüfung positiv gegenübersteht.

Dass das einheitliche und zentrale Gewerberegister 14 dezentrale Register abgelöst hat, haben wir auch positiv hervorgehoben, aber natürlich gibt es da auch – es wurde schon öfters gesagt – Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Datenpflege und der Datenqualität und auch hinsichtlich der Nutzung von Daten aus dem Gewerberegister.

Der zweite Bericht betrifft das Thema Wahrnehmung der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen, über gemeinnützige Wohnbauträger. Das ist eben jener Prüfbericht, der einerseits das Wirtschaftsressort betrifft, das für die Legistik – für das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz und für die Verordnungen – zuständig ist, und anderer­seits die Länder, die für den Vollzug im Wohnbaubereich zuständig sind. Auf der einen Seite vergeben sie ja die Wohnbauförderung, und auf der anderen Seite nehmen sie auch die Aufsicht über die Wohnbauträger wahr.

Die Aufsicht gliedert sich in zwei Teile: einerseits Überwachung der Geschäftsführung und Gebarungsüberprüfung, und andererseits gibt es zustimmungspflichtige Rechts­geschäfte. Wir haben im Zuge der Prüfung festgestellt, dass die Länder ganz wenige Ressourcen für die Wahrnehmung der Aufsicht über Bauvereinigungen vorhalten.

Die Ressourcenausstattung ist sehr gering. Sie schwankt in den Ländern Tirol, Salzburg und Wien zwischen 0,4 und 1,5 Vollzeitstellen, die für diesen Aufgabenbereich einge­setzt werden. Wie ist das möglich? – Das ist deshalb möglich, weil man auf die Expertise des Revisionsverbands zurückgreift, und der Revisionsverband ist gleichzeitig die Revisionseinrichtung der Mitglieder, aber eben auch ihre Interessenvertretung.

In diesem Sinne wurde mit dem Entschließungsantrag – dessen vollständige Verlesung Sie eingefordert haben, Frau Präsidentin – schon angesprochen, wie die Kontroll­archi­tektur in diesem Bereich ausschaut, und es ist eben so, dass der Rechnungshof nur für 25 der 185 gemeinnützigen Wohnbauträger prüfzuständig ist. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass wir einen öffentlichen Anteil, und zwar einen Mehrheitsanteil, dafür brauchen, damit der Rechnungshof prüfzuständig ist. Natürlich arbeiten gemeinnützige Wohnbauträger sehr stark mit Mitteln der öffentlichen Hand et cetera, daher glauben wir, dass eine Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes folgerichtig wäre.

Hinsichtlich des Ministeriums haben wir festgehalten, dass einige Begriffe im Woh­nungs­gemeinnützigkeitsgesetz und in den Durchführungsbestimmungen interpretations­be­dürftig sind und daher in der Vollziehung immer wieder Probleme machen. Da handelt es sich um die konnexen Zusatzgeschäfte, den Begriff der Angehörigen des Bauge­werbes sowie den mittelbaren und unmittelbaren Erwerb von Anteilen. Ebenso wären die Bestimmungen über Nebengeschäfte zu überarbeiten – das führt auch immer wieder zu übermäßig langen Verfahren.

Zudem fordert der Rechnungshof die verpflichtende Anwendung eines Corporate Gover­nance Kodex für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, um dort eine verantwor­tungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

18.31

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Präsidentin.

Es ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart, verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.