20.24

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, am Ende der Debatten zu den Rech­nungshofberichten noch kurz zu den drei Berichten, die unter diesen Tagesordnungs­punkten behandelt wurden, Stellung zu nehmen.

Was die Follow-up-Überprüfung der Universitätsräte betrifft, ist es tatsächlich so – und das ist für den Rechnungshof ein erfreuliches Ergebnis –, dass 90 Prozent der Empfeh­lungen umgesetzt wurden. Die eine Empfehlung, die die Dokumentation der Voraus­setzungen der vom Ministerium vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Tätigkeit als Universitätsräte betrifft, soll nach den Aussagen des Herrn Bundesministers nun auch aufgegriffen werden, was ich als erfreulich ansehe. Weiterhin offen ist die sinngemäße Anwendung der Reisegebührenvorschrift. Da halten wir unsere Empfeh­lung aufrecht.

Was die Umsetzungsquote betrifft, ist diese sicherlich quantitativ zu sehen, aber der Rechnungshof ist schon seit längerer Zeit bemüht, auch eine qualitative Auswertung zu machen. Das haben wir auch im Tätigkeitsbericht so gemacht, in dem wir punktuell gesagt haben, welche Empfehlungen nachhaltig nicht umgesetzt werden und daher als zentrale Empfehlungen offen sind. Das werden wir auch weiterhin so handhaben.

Hinweisen möchte ich auf den Bericht zu Nebenbeschäftigungen der Universitätspro­fessorinnen und Universitätsprofessoren, der schon ausführlich besprochen wurde. Es handelt sich dabei um Beschäftigungen außerhalb des Dienstverhältnisses. Diese sind natürlich zulässig, aber wir haben Lücken bei den Meldungen festgestellt und wir haben Handlungsbedarf festgestellt, und zwar Handlungsbedarf insofern, als noch Maßnahmen zur Hebung der Meldemoral gesetzt werden müssen, als regelmäßig an die Melde­verpflichtungen erinnert werden muss und als etwa in der Betriebsvereinbarung der Begriff der wesentlichen dienstlichen Interessen von Universitäten definiert werden muss, um auch eine einheitliche Handhabung bei der eventuellen Untersagung von Nebenbeschäftigungen zu haben. Es gehört eben eine korrekte Meldung der Neben­beschäftigungen dazu, um die dienstlichen Interessen der Universitäten zu wahren.

Wir haben festgestellt, dass an der Universität Wien im Vergleich zur Universität Inns­bruck etwa nur halb so viele Nebenbeschäftigungen gemeldet wurden, obwohl die Uni­versität Wien doppelt so viele Universitätsprofessorinnen und -professoren beschäftigt. Da können wir aber weiters wirklich sagen, dass wir es als Soforterfolg wahrgenommen haben, dass bereits im Zuge unserer Vor-Ort-Überprüfung die Meldungen an der Uni­versität Wien deutlich angestiegen sind. Daher konnte schon unsere Prüfung das Bewusstsein für diese Verpflichtung zur Abgabe von Meldungen heben. Im Zuge einer Follow-up-Überprüfung werden wir dann tatsächlich feststellen, ob der Trend auch anhält.

Hinweisen möchte ich noch auf das Züricher Modell. Wir haben dieses Modell dar­gestellt. Es ist dies ein transparentes System in Form eines Registers der Interessen­bin­dungen, wonach als Nebenbeschäftigungen anzusehende Beschäftigungen allgemein zugänglich im Internet ersichtlich sind. Die Schaffung ähnlicher Transparenzregeln könnte auch in Österreich angedacht werden.

Es gibt ja keine Ortsgebundenheit bei der Tätigkeit an Universitäten, daher ist die Überwachung schwierig, aber es könnte natürlich einen Einfluss auf die Lehre haben. Da gab es an der Universität Innsbruck immer wieder Probleme, das ergaben Lehr­veranstaltungsevaluierungen, die dort stattgefunden haben. An der Universität Wien, das haben wir auch kritisiert, wurden diese Fragen – ob eine Lehrveranstaltung pünktlich begonnen hat, ob die Abhaltung regelmäßig erfolgt ist – überhaupt aus der Lehrver­an­staltungsevaluierung ausgeschlossen. Wir meinen, das sollte so nicht sein. Das heißt also, wir glauben, es sollte immer wieder Prozesse geben, im Rahmen derer auch die vollständige Abhaltung von Lehrveranstaltungen stichprobenweise von den Universi­täten geprüft wird.

Der Bericht betreffend Studienwahl beschäftigt sich mit dem Übergangsmanagement zwischen der Schule und den Universitäten, dem tertiären Bereich. Da muss eben das Zusammenspiel funktionieren. Da gibt es die Projekte MaturantInnenberatung der Öster­reichischen Hochschülerschaft, das Programm 18plus zur Studienwahlberatung, die Schüler- und Bildungsberatungen. Es gab da nur eine freiwillige Teilnahme, maximal 64 Prozent der Schulen nahmen teil. Wir glauben auch da, dass die Programm­ab­deckung noch ausbaufähig ist.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung des Rechnungshofes im Rahmen der Debatte und für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.)

20.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.