16.59

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geschätzter Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt einmal Luft holen, weil ich eigentlich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Ich möchte einmal klarstellen, dass es gut ist, dass die Regierung viel Geld in die Hand nimmt, um diese Krise abzuschwächen. Das ist absolut in Ordnung. Es geht uns auch nicht darum, die Aktionen schlechtzureden, sondern es geht uns darum, Aktionen zu verbessern, effizienter zu gestalten und darauf zu schauen, dass das Geld viel schneller bei den Betroffenen ankommt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es sind ja nicht die 50 Milliarden Euro, von denen immer gesprochen wird. In den 50 Milliarden Euro stecken 10 Milliarden Euro Stundungen drinnen. (Ruf bei der ÖVP: Ja, das ist auch was!) – Na ja, das sind Gelder, die die Unternehmer zu bezahlen haben. Man nimmt also nicht 50 Milliarden Euro in die Hand, sondern 50 minus 10 Milliarden Euro. Man wartet, man stundet das. Eine Stundung ist kein Geldgeschenk. Daneben sind im Covid-Hilfspaket auch Haftungen mit dabei, die Gott sei Dank nicht alle schla­gend werden. Also aus dem 50-Milliarden-Euro-Programm werden 35 Milliarden Euro, wenn man das korrekt publiziert.

Zum Nächsten: Kollege Schwarz – ich weiß nicht, ob er da ist – hat uns aufgefordert, schonungslos aufzuzeigen, was falsch läuft. So, und jetzt zeigen wir auf, was zu verbes­sern ist. In Wahrheit reden Sie mit uns – und jetzt schaue ich ein bisschen in die Kolle­genschaft hinein (in Richtung ÖVP weisend) –, aber Sie hören uns nicht zu. Das ist das, was wir über Wochen hinweg erkannt haben: Sie hören uns nicht zu.

Ich bin das lebende Beispiel. Ich gehe vielen in diesem Haus möglicherweise schon auf die Nerven. Entschuldigung, dass ich das noch einmal sagen muss! Es ist nur ein Bei­spiel: Seit zweieinhalb Monaten versuche ich, den Kolleginnen und Kollegen hier im Par­lament das klarzumachen und stelle die Frage, wieso die Ausfälle der privaten Vermieter von Ferienwohnungen nicht über den Härtefallfonds abgedeckt werden. Ich bekomme keine Antworten, zweieinhalb Monate lang – zweieinhalb Monate Schweigen, zweiein­halb Monate Blockade, und zweieinhalb Monate lang ignoriert man 41 000 Betriebe. Das sind nämlich die Kleinsten der Kleinen, das sind die privaten Vermieter von Ferienwoh­nungen.

Sie bewegen sich nicht, und ich höre laufend und auch die Privatvermieter draußen hö­ren laufend: 50 Milliarden Euro, wir schütten unser Füllhorn über euch aus!, und sie sa­gen sich zu Recht: Ja, aber wir werden nicht einmal berücksichtigt! – Das verstehe ich nicht! Ich renne mir die Füße blutig, Frau Minister, ich renne mir die Füße blutig, es tut sich aber nichts. Und dann beschwert ihr euch noch bei uns, bei der Opposition, dass wir lästig sind. – Ja, dann bewegt euch einmal, bitte! Wir wollen ja nur mithelfen, dass es besser wird.

Die konkrete Frage ist – ich habe das schon einmal hier im Hohen Haus kundgetan –: Es gibt ein Schreiben vom 27. März von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Tourismusministerium an die bäuerlichen Betriebe, in dem festgehalten wird, dass Zahlungen an Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirt­schaftlichen Nebengewerbe vermieten, über den Härtefallfonds abgewickelt werden. So, und was ist der Unterschied? – Der Unterschied ist: Das Wort bäuerlich steht bei den privaten Vermietern von Ferienwohnungen nicht dabei.

Jetzt kennt ihr mich mittlerweile: Ich vergönne den bäuerlichen Betrieben alles, weil ich weiß, dass sie diese Zusatzeinkommen bitter nötig haben, dass sie für den ländlichen Raum unverzichtbar sind; aber da gibt es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, an der halten Sie fest, obwohl sich Gerald Hauser seit zweieinhalb Monaten die Füße blutig rennt. Ihr bewegt euch nicht. Ihr stimmt im Hohen Haus jeden Antrag von mir, von uns nieder. In den Ausschüssen werden diese Initiativen vertagt, und dann wundert ihr euch, dass wir nicht lockerlassen und sagen: Ja, bitte schön, wacht einmal auf, beseitigt einmal diese Ungerechtigkeit!

Jetzt erklärt mir einmal den Unterschied! Den kann mir niemand erklären. Bei den priva­ten Vermietern geht es darum, dass sie in dem Haus wohnen und im häuslichen Zu- und Nebengewerbe maximal zehn Betten vermieten – und trotzdem bekommen die privaten Vermieter von Ferienwohnungen die Unterstützung nicht. Ursprünglich hat man sogar die privaten Zimmervermieter auf der Strecke gelassen. Da habe ich bis Ende April boh­ren müssen, wie andere auch, damit wenigstens die Privatzimmervermieter über den Härtefallfonds entschädigt werden. Also heute wieder: Es gibt keinen Unterschied.

Kollege Schwarz, du sagst: Aufzeigen! – Ja, ich zeige auf. Ich weiß ja nicht, wie lange ich noch hier vorne stehen muss und aufzeigen muss und euch sagen muss, dass 41 000 Privatbetriebe, die Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebengewerbe ver­mieten, durch den Rost fallen. Ja, wann werdet ihr denn tätig, bitte? Ich frage euch das.

So, habe ich noch Zeit? (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ich habe noch Zeit, 3 Minuten, sehr gut.

Nächstes Problem: Kollegin Niss, du kommst hier heraus und sagst: Das Epidemiege­setz gilt nicht, weil es keine Epidemie ist, sondern eine Pandemie. So, jetzt bin ich un­mittelbar Betroffener. An Kollegin Niss und auch in Richtung ÖVP-Fraktion, weil ich das von Frau Minister Köstinger abwärts immer wieder höre: Das ist keine Epidemie, es ist eine Pandemie, heißt es, und deswegen gibt es keine Entschädigung. – Jetzt frage ich Sie eines – ich habe die Dokumente hier –: Am 14. März 2020 erlässt die Bezirkshaupt­mannschaft Lienz wie alle Bezirkshauptmannschaften eine Verordnung. Ich zitiere: „Ver­ordnung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem“ – und jetzt passen Sie auf! – „Epidemiegesetz“. Das heißt, am 14. März wurden sämtliche Betriebe, zum Bei­spiel in Osttirol, gemäß Epidemiegesetz – nicht gemäß Pandemiegesetz, sondern ge­mäß Epidemiegesetz, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – gesperrt.

In der Verordnung steht: „Alle Gastgewerbebetriebe zu touristischen Zwecken im Bezirk Lienz, insbesondere Gast- und Beherbergungsbetriebe, Hotelbetriebe, Appartement­häuser, Restaurants, Cafés, Bars, Chalets, [...] Privatzimmervermietungen und derglei­chen sowie Campingplätze sind zu schließen.“ – Das heißt, per Verordnung wird den Betrieben die Geschäftsgrundlage entzogen. Okay, die Betriebe waren zu schließen, das ist in Ordnung, aber sie sind gemäß Epidemiegesetz geschlossen worden.

Was passiert in der Folge? – Ihr, die Regierung, ÖVP und Grüne, nehmt den Betrieben die Entschädigung gemäß Epidemiegesetz, obwohl im Epidemiegesetz festgehalten ist – ich zitiere auch § 32 aus dem Epidemiegesetz, „Vergütung für den Verdienstent­gang“ –: Vergütung steht gemäß § 32 zu, wenn „die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gemäß § 17“ Epidemiegesetz „untersagt“ wurde.

So, jetzt haben wir das schwarz auf weiß. Dann sucht man gemäß Epidemiegesetz an, kriegt dann den Hinweis: Das Ansuchen geht nur bis zum 25. März. Man füllt den Antrag aus und bekommt dann von der Bezirkshauptmannschaft die Mitteilung, zum Beispiel am 10. April – ich zitiere auch daraus –: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusendung des Formulars an Sie lediglich der Erleichterung der Abwicklung dient und damit keine Aussage darüber getroffen wird, ob ein Anspruch tatsächlich besteht. Dies ist erst nach Antragstellung im nachfolgenden Verfahren zu klären. – Zitatende.

Also zusammenfassend: Sie schließen die Betriebe gemäß Epidemiegesetz. Den Be­trieben steht die „Vergütung für den Verdienstentgang“ gemäß Epidemiegesetz zu. Ich sage es noch einmal: nicht Pandemie- – das können Sie sagen (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer) –, sondern Epidemiegesetz, bitte! Gemäß Epidemiegesetz steht den Be­trieben das zu. Die Betriebe suchen an und kriegen dann die Mitteilung: Wir wissen nicht, ob du etwas kriegst, das wird erst das nachfolgende rechtliche Verfahren dokumentieren!

Jetzt frage ich Sie abschließend, ich frage Sie auch Bezug nehmend auf den Dringlichen Antrag der NEOS betreffend „Sicherstellen von Vertrauen in Institutionen [...]“: Kann man in Österreich Gesetzen vertrauen, auch wenn es hart auf hart geht? (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.) Können Unternehmer sich auf das Epidemiegesetz verlassen, auch wenn es knapp wird? – Nein, scheinbar nicht. Scheinbar können Sie das nicht, weil die ÖVP mit den Grünen dieses Epidemiegesetz mit einem Mehrheitsbeschluss hier im Na­tionalrat aushebelt und dann noch verlautbaren lässt: Ätsch, bätsch, Hauser, das ist ja keine Epidemie, das ist eine Pandemie! – Na, gute Nacht! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.09

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte.