11.17
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, die Gerechtigkeit, die die ÖVP und die Grünen hier an den Tag legen, ist schon verwunderlich. Wenn das, was Herr Matznetter hier vorgetragen hat, wirklich so ist, dass offensichtlich nicht nur bei unterschiedlichen Betrieben die Steuerregelung unterschiedlich gehandhabt wird – was jetzt im letzten Moment noch repariert wurde –, sondern auch gewisse Betriebe schon vorher Steuersenkungen bekommen haben, dann ist das wirklich bedenklich.
Ich habe mir Ihren Entwurf für dieses Gesetz angeschaut und muss sagen, die Steuersenkung auf Speisen und Getränke bei den Beherbergungsbetrieben, bei unterschiedlichen Gastronomiebetrieben hätte eine totale Ungerechtigkeit gebracht. Wenn man heute ein Garnihotel oder eine Schutzhütte hernimmt, dann haben die natürlich einen ganz anderen Prozentsatz bei den Übernachtungen als bei den Speisen und Getränken. Wenn ich den gleichen Ansatz von rund 300 000 Euro im Jahr heranziehe, hätte das 2 000 Euro an Steuererleichterung im Jahr oder für den Rest des Jahres bedeutet.
Wenn ich einen normalen Gastbetrieb am Land mit circa 50 Prozent Beherbergung und 50 Prozent Speisen und Getränke hernehme, hätte er vielleicht eine Steuerermäßigung von 5 000 bis 7 000 Euro gehabt. Und wenn ich eine Fastfoodkette hernehme, dann hätte die mit den Speisen und Getränken den vollen Steuervorteil gehabt, nämlich rund 15 000 Euro am Ende des Jahres. Das ist mit dem Abänderungsantrag, den Sie jetzt in letzter Sekunde eingebracht haben, geändert worden. Das heißt, dieser Steuersatz wird jetzt auch für Beherbergung auf 5 Prozent gesenkt. Das haben wir auch immer gefordert, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird. Deshalb werden wir das auch unterstützen und haben diesen Antrag auch mit eingebracht.
Es gibt aber noch viele Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Unternehmen. Es sind viele andere Unternehmen genauso geschädigt wie die Gastronomie und haben keinen Vorteil.
Herr Kopf hat heute gesagt, die Unternehmer dürfen sich diesen Steuervorteil natürlich behalten – also diese Gütigkeit der ÖVP nach dem Motto: Der Herr nimmt es, der Herr gibt es!, nach dem wird gehandelt (Zwischenruf des Abg. Lausch): Zuerst nimmt man den Unternehmern das Epidemiegesetz und einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung und dann gibt man ihnen halt Steuerbegünstigungen zurück. Sie dürfen sich das selbst wieder erarbeiten, dass sie am Ende eines Jahres einen Steuervorteil haben.
Bei der Wirtschaftskammer haben wir es noch nicht geschafft, Herr Generalsekretär (in Richtung Abg. Kopf). Dort sitzen Sie immer noch auf dem Geld, das Sie den Unternehmern durch Zwangsbeiträge weggenommen haben, und Sie sind nicht bereit, den Unternehmern dieses Geld zurückzugeben, was wir schon lange gefordert haben.
Um diese Ungerechtigkeit auch gegenüber anderen Unternehmen ein bisschen zu lindern und ihnen auch einen Steuervorteil zu geben, was die Mehrwertsteuer betrifft, stellen wir einen Antrag auf generelle Senkung der Umsatzsteuer, und das nicht nur bis Ende des Jahres, sondern bis 31.3.2021, weil vor allem in der Gastronomie und in der Beherbergung zu hoffen ist, dass sie ihre Häuser über Weihnachten und Neujahr voll haben, und sie sonst am 31.12. abgrenzen müssten, also die Angebote ab 1. Jänner in einem anderen Steuersatz verrechnen müssten. Deshalb soll das bis 31.3.2021 verlängert und auf alle Betriebe – nicht nur die Gastronomie – ausgeweitet werden.
Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „generelle Halbierung des Umsatzsteuersatzes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Halbierung sämtlicher derzeitiger Umsatzsteuersätze bis zum 31.3.2021 sicherstellt.“
*****
In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend generelle Halbierung des Umsatzsteuersatzes
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 722/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (242 d.B.) in der 40. Sitzung des Nationalrates, am 30.6.2020
Die Coronakrise hat zu einer historischen Wirtschaftskrise geführt. Mehr als 1,7 Millionen Menschen haben ihre Arbeit verloren oder haben durch Kurzarbeit deutlich weniger Einkommen. Zigtausende Wirtschaftstreibende haben ebenfalls ihre Einkommensgrundlage verloren. Und mit all diesen Menschen auch deren Familien!
Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen infolge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen vor existenzielle Probleme.
Viele Betriebe samt deren Mitarbeitern und deren Familien sind durch Corona in ihrer Existenz bedroht. Sämtliche Wirtschaftsforscher prognostizieren eine schwere Rezession; Hand in Hand mit einer drohenden gigantischen Pleitewelle.
Mit dem Antrag 722/A soll die von der Coronakrise betroffene Gastronomie, die Kulturbranche sowie den Publikationsbereich mit einem ermäßigter Steuersatz iHv 5% in diesen Bereichen befristet mit 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt werden.
Die Reduzierung der Umsatzsteuersätze im Antrag 722/A umfassen nur einen eingeschränkten Bereich und sind insgesamt gesehen für die österreichische Wirtschaft und die österreichischen Steuerzahler nicht ausreichend. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Halbierung sämtlicher derzeitiger Umsatzsteuersätze bis zum 31.3.2021 sicherstellt.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.