Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2559/J bis 2652/J

2. Anfragebeantwortungen: 1842/AB bis 1905/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz, vorge­legt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 26 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 26 betreffend "Rettet das Bundesheer", überreicht von den Abgeordneten Robert Laimer, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend "Erhalt des Bezirksgerichtes am Standort Telfs"

Bürgerinitiative Nr. 29 betreffend "Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österrei­chischen Verfassung verankern"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22 (III-149 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie (III-153 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-156 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-152 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht betreffend Stand der Umsetzung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) in Österreich für das Jahr 2019 gemäß § 30 Abs. 1 und Abs. 3 EEffG, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo­gie (III-154 d.B.)

Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2018-2019 (III-155 d.B.)

*****

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 2 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Indus­trie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Epidemiege­setz 1950 geändert werden (337 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Dieser Tagesordnungspunkt wird daher nicht in Verhandlung genommen.

Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte bleibt jedoch entspre­chend der ausgegebenen Tagesordnung unverändert.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 3, 6 bis 8, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 19, 21 und 22 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens über die Dauer der Debatten erzielt: Es wurde eine Tages­blockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 und NEOS 64 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 32 Minuten, 5 Minuten je Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.