Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2559/J bis 2652/J
2. Anfragebeantwortungen: 1842/AB bis 1905/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Mai 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 26 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 26 betreffend "Rettet das Bundesheer", überreicht von den Abgeordneten Robert Laimer, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend "Erhalt des Bezirksgerichtes am Standort Telfs"
Bürgerinitiative Nr. 29 betreffend "Freiwilligkeit von Schutzimpfungen in der österreichischen Verfassung verankern"
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Zentralmatura – Reihe BUND 2020/22 (III-149 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Umweltausschuss:
Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-153 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-156 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Verkehrstelematikbericht 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-152 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht betreffend Stand der Umsetzung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) in Österreich für das Jahr 2019 gemäß § 30 Abs. 1 und Abs. 3 EEffG, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-154 d.B.)
Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2018-2019 (III-155 d.B.)
*****
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 2 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden (337 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Dieser Tagesordnungspunkt wird daher nicht in Verhandlung genommen.
Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte bleibt jedoch entsprechend der ausgegebenen Tagesordnung unverändert.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 3, 6 bis 8, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 19, 21 und 22 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens über die Dauer der Debatten erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 und NEOS 64 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 32 Minuten, 5 Minuten je Debatte.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.