10.41
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Klubobmann Wöginger, wir werden zustimmen, damit alles gut wird. Ein Grund ist aber auch, dass viele dieser Überlegungen – du hast es schon angesprochen – in der türkis-blauen Koalition bereits ausverhandelt wurden, wie zum Beispiel die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent oder auch die steuerliche Einführung einer 30-prozentigen degressiven AfA, und zwar als Dauerrecht.
Was mich beim Konjunkturstärkungsgesetz wirklich überrascht hat, war, dass der Herr Finanzminister ausnahmsweise einmal etwas aus seinen Fehlern gelernt hat. Der Finanzminister war ja immer stolz darauf, dass die Finanzämter Zigtausende Anträge auf Steuerherabsetzung, auf Steuerstundung und auf Zahlungserleichterung händisch abgearbeitet haben, obwohl man dies auch antragslos, also ohne Arbeit für die Finanzämter und auch ohne Arbeit und ohne Steuerberatungskosten für die Unternehmer, gesetzlich hätte regeln können. Wir haben diese bürokratische Vorgangsweise, die übrigens sämtlichen Covid-19-Hilfsmaßnahmen immanent ist, zigmal kritisiert, und endlich hat der Herr Finanzminister eine seiner vielen bürokratischen Maßnahmen zurückgezogen – ein Sieg der Vernunft über die Bürokratie, würde ich meinen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die zu Beginn der Covid-19-Pandemie von den Finanz- beziehungsweise Zollämtern gewährten Stundungen werden jetzt endlich per Gesetz, also ohne Antrag, bis zum 15. Jänner 2021 automatisch verlängert, und für diesen Zeitraum fallen auch keine Stundungszinsen an – antragslos, ohne Zinsen und ohne Bürokratie, so, wie es die FPÖ immer gefordert hat. (Abg. Meinl-Reisinger: Und die NEOS!)
Positiv ist auch die Novellierung des Familienbonus Plus zu sehen, dadurch ist sichergestellt, dass die Familien nicht um den halben Familienbonus umfallen.
Trotzdem eine kritische Anmerkung zur Flugabgabe: Die Erhöhung der Flugabgabe für die Kurz- und Mittelstrecke ist der falsche Weg. In Zeiten wie diesen muss man die Flugabgabe abschaffen – wir haben das in der Vergangenheit schon gefordert –, insbesondere dann, wenn einem die AUA am Herzen liegt. Daher haben wir hier auch eine getrennte Abstimmung zu Artikel 8 des Konjunkturstärkungsgesetzes beantragt. Trotzdem werden wir – wie Gust Wöginger gemeint hat: damit alles gut wird – in der dritten Lesung dem Konjunkturstärkungsgesetz unsere Zustimmung erteilen.
Zur Kehrseite der Medaille: dem Investitionsprämiengesetz. Ich habe es gestern im Wirtschaftsausschuss bereits angemerkt, das Investitionsprämiengesetz ist ein Musterbeispiel für schlechte Legistik, sowohl formell als auch materiell. Bundesminister Anschober soll hier nicht als Beispiel dienen, Frau Minister Schramböck.
„Zielverfehlung“ lautet die vernichtende Kritik der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in ihrer Stellungnahme; ich darf aus der Stellungnahme kurz zitieren: „Die Ausführung der Maßnahme wird also kompliziert, unberechenbar und wenig treffsicher sein.“ „Diese Deutlichkeit der Aussage mag überraschen, die Erfahrungen des Berufsstandes mit der Vollziehung der bisherigen COVID-19 Hilfsmaßnahmen und Subventionsverfahren lassen uns aber keinen Zweifel, dass sie in dieser Klarheit zu formulieren ist.“
Diese Kritik der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die auf Beraterseite mit der Abwicklung dieser Covid-19-Hilfsmaßnahmen massiv beschäftigt sind und, man muss auch sagen, gutes Geschäft damit machen, diese Kritik sollte Ihnen schon zu denken geben, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der FPÖ.)
Da helfen der Bundesregierung auch die Stehsätze und die Sprechblasen, wie wir sie gestern von Ihnen, Frau Mag. Schramböck, im Ausschuss gehört haben, nichts mehr.
Zu meiner formellen Kritik: Das Gesetz strotzt nur so von unbestimmten und auslegungsbedürftigen Gesetzesbegriffen. Gesetzeserläuterungen sollten, wie es der Name sagt, eigentlich ein Gesetz erläutern. Die Erläuterungen der Frau Minister Schramböck erfüllen diesen Zweck nicht.
Letzten Endes hat auch das Finanzministerium in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetz nicht mit Kritik gespart und Frau Minister Schramböck eine Ergänzung beziehungsweise eine Überarbeitung der WFA, also der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, empfohlen.
Zu meiner materiellen Kritik: Wieder einmal hat die Bundesregierung nichts gelernt. Mit der Abwicklung des Investitionsprämiengesetzes werden wieder einmal nicht die Finanzämter, sondern das AWS beauftragt, und wieder einmal muss die Finanz sensible Daten der Steuerpflichtigen außer Haus geben. Das ist ein Irrsinn und fördert neuerlich die Bürokratie, obwohl eine Wirtschaftsministerin eigentlich für Bürokratieabbau stehen sollte. Nur eine Abarbeitung der Investitionsprämienanträge durch die Finanzämter ist vernünftig, und zwar in Form einer steuerlichen Investitionsförderung, das heißt, eines Abgabengesetzes, in engster Anlehnung an die bewährte Forschungsprämie mit Rechtsanspruch und auch Rechtsschutzmöglichkeiten. Unternehmer werden wieder einmal – und das sind wir von der Bundesregierung schon gewohnt – zu Bittstellern degradiert, und zwar ohne Rechtsschutzmöglichkeiten.
Für die Abwicklung dieses Bürokratieirrsinnes verlangt das AWS 20 Millionen Euro an Honorar, und dieses Honorar erscheint selbst dem Finanzministerium zu hoch, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Im Vergleich dazu kostete die Abwicklung des Beschäftigungsbonus lediglich 12 Millionen Euro, und das bei derselben Fördersumme.
Besonders negativ ist auch der grüne Anstrich des Gesetzes. Das Gesetz spricht hier von sogenannten klimaschädlichen Investitionen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die österreichische Wirtschaft in vielen Bereichen in eine internationale Wertschöpfungskette eingebettet ist. Viele österreichische Betriebe müssen künftig mit massiven Einschränkungen bei Investitionen rechnen, weil sie von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dies betrifft insbesondere die Errichtung beziehungsweise die Erweiterung von Betriebsanlagen, wenn weiterhin mit fossiler Energie gearbeitet wird.
Wir dürfen nicht vergessen, es geht hier primär um die Konjunkturbelebung; Klimaschutz ist wichtig, aber in Zeiten wie diesen sind die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen am wichtigsten. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz. – Bitte.