13.04

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ja, gleich zu Be­ginn meiner Rede möchte ich betonen, dass wir als Sozialdemokratie für die Unter­stützungsleistungen für die betroffenen WaldbesitzerInnen sind; diese müssen aber transparent, wirkungsvoll, nachvollziehbar, gerecht und vor allem kontrollierbar sein. 350 Millionen Euro – das muss kontrollierbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden der vorliegenden Regierungsvorlage nicht zustimmen, weil all diese Krite­rien, die ich gerade angeführt habe, nicht erfüllt werden.

Zum Thema Transparenz, Frau Ministerin: Am 25. Juni hatten wir Landwirtschaftsaus­schuss. Sie als Landwirtschaftsministerin haben im Ausschuss mit keiner Silbe das Waldfondsgesetz erwähnt, Sie haben mit keiner Silbe ein Vorhaben mit einem Volumen von 350 Millionen Euro erwähnt. – Das finde ich nicht in Ordnung. Eine Initiative, welche 350 Millionen Euro an Steuergeld verschlingt, ohne jegliche parlamentarische Diskus­sion – das ist eine Missachtung des Parlaments, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist dem auch keine Begutachtung durch Expertinnen, durch Experten vorangegan­gen, die da noch mitreden wollten. Das ist schlechter Stil, das heißt, die Demokratie mit Füßen zu treten – das ist Ihr Stil, Frau Ministerin, den wir so einfach nicht akzeptieren wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Gesetz ist ein schlechtes Gesetz, denn es gibt keine konkret formulierten Ziele. Welche Maßnahmen es gibt, wie viele Geldmittel wo zum Einsatz kommen – das alles ist nicht fix. Wir wissen auch nicht, wie viel an CO2-Reduktion wir mit diesen 350 Millio­nen Euro erzielen werden. Das werden wir wahrscheinlich in einer Glaskugel lesen, lei­der nicht in diesem Gesetz.

Wir befinden uns immer noch, Frau Ministerin, in einer der größten Gesundheits- und Wirtschaftskrisen, und gerade in dieser Situation so ein Gesetz zu präsentieren, welches keine konkreten Ziele aufweist, welches die Verteilung dieser Gelder ganz ungenau de­finiert, ist unverantwortlich – unverantwortlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in diesem Land gegenüber. Ich bin gespannt, wie lange diese da noch zusehen werden.

Die 350 Millionen Euro, Frau Ministerin, sind mehr oder minder Spielgeld für Sie, das Sie mit der Gießkanne über diesem Land ausschütten werden, nur die Probleme im Wald werden damit nicht beseitigt.

Wir sind auch der Meinung, dass dieses Gesetz keinesfalls zur Verbesserung hinsicht­lich Gerechtigkeit in dieser Branche beiträgt. Wir wollen kein Bauernbashing machen – ich selber komme aus einer Bauernfamilie (Zwischenruf des Abg. Höfinger) –, es ist einfach nicht gerechtfertigt, dass Sie uns immer Bauernbashing vorwerfen; ich stünde sonst nicht hier am Rednerpult und würde mich für Gerechtigkeit in dieser Branche ein­setzen.

Ich kann es gar nicht oft genug erwähnen: Es geht um 350 Millionen Euro. – Es ist ei­gentlich kaum zu glauben, dass die Regierungsparteien da keine Kontrollinstanz ein­bauen, es ist einfach unfassbar. Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich nicht per se gegen eine Unterstützung in diesem Bereich, hoffe aber auf richtige Kriterien, die einfach noch erfüllt werden müssen, bevor wir dieses Gesetz beschließen.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundesmi­nisterin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

- die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forsteigen­tümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-GroßgrundeigentümerInnen,

- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unter­künfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen garantiert wird,

- ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Ein­sparungen ausweist.“

*****

Abschließend noch ein Appell – und ich habe es auch im Ausschuss schon erwähnt –: Setzen wir uns mit allen Betroffenen zusammen, setzen wir uns an einen Tisch, erar­beiten wir gemeinsam einen Masterplan für Österreichs Wälder; das ist dringend erfor­derlich, und nicht die Gießkanne! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert

eingebracht im Zusammenhang mit TOP 5 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, In­dustrie und Energie über die Regierungsvorlage (282 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafit­ter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Wald­fondsgesetz), (340 d.B.)

Das durch die Regierung überfallsartig, ohne Begutachtung, vorgelegte Waldfondsge­setz sieht die Verteilung von 350 Mio. € öffentlichen Steuermitteln vor.

„Das Geld hat kein Mascherl“ kann man mit Fug und Recht behaupten, da die vorgelegte gesetzliche Regelung weder eine Zuteilung der Geldmittel zu den aufgelisteten Maßnah­men enthält, noch werden CO2-Einsparungsziele für eine nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen gesetzt.

350 Mio. € werden also - so die Notifizierung des Gesetzes erfolgreich ist - hoffentlich einen Beitrag zu einer CO2-Einsparung leisten, die Bundesministerinnen werden hof­fentlich die Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so einsetzen, dass jene Betrie­be davon profitieren, die tatsächlich existenzielle Schwierigkeiten haben.

Da das Waldfondsgesetz die Förderung als „Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen“ festlegt, wird diese geldwerte Zuwendung zukünftig in kei­ner Einkommensstatistik aufscheinen – dies macht die Einkommenssituation in der Forstwirtschaft in den nächsten Jahren intransparenter und erschwert eine Einschätzung der Politik über zukünftige Maßnahmen.

Es ist gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit bei Einsatz einer so umfangreichen Förde­rung der Forstwirtschaft aus Steuermitteln von den Waldeigentümerinnen und Waldei­gentümern einen Ausgleich erhält.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundesmi­nisterin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

•           die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forst­eigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundeigen­tümerInnen,

•           die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen ga­rantiert wird,

•           ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Ein­sparungen ausweist.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte, Herr Diplom-Ingenieur.