15.26
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Novelle, die wir heute beschließen, ist kein wahnsinnig großer Wurf, aber eine notwendige Anpassung an EU-Vorgaben.
Österreich hatte die EU-Richtlinie mit dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Tierversuchsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Laut Gesetz dürfen Tierversuche in Österreich nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen dazu gibt, mit der geringstmöglichen Zahl an Tieren und mit minimaler Belastung. Tierversuche, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, müssen vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden, das dabei von einer Expertenkommission beraten wird. Für die Genehmigung aller anderen Tierversuche sind die jeweiligen Behörden der Länder zuständig.
Das sind wesentliche Standards, mit denen wir in Österreich seit Jahren sehr gut fahren, aber als Hauptkritikpunkte an der österreichischen Regelung nennt die Kommission unter anderem die Kompetenzen des Personals und Vorschriften betreffend die Projektbeurteilungen. Angepasst werden mit der Novelle neben den allgemeinen Berichtspflichten an die Kommission auch Legaldefinitionen, „sich selbst erhaltende Kolonie“ und „zur Entkräftung führender klinischer Zustand“, sowie die Anforderungen an die Sachkunde des Personals, das an Tierversuchen beteiligt ist.
Wir sind mit der Novelle zufrieden, denn wenn schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich läuft, dann muss die Regierung natürlich handeln. Wir drücken ein Auge zu, dass das nicht sofort, sondern erst ein Jahr später passiert ist.
Grundsätzliches zu Tierversuchen: Niemand macht sie gern, auch nicht unsere Wissenschaftler. Es gibt in Österreich ein im internationalen Vergleich recht strenges Tierversuchsgesetz, und das ist auch gut so. Wie auch alle anderen Fraktionen erachten wir das 3-R-Prinzip als unumstößlich, um unnötiges Tierleid weitestgehend zu verhindern – replace, reduce und refine –, aber, so ehrlich muss man sein, ganz ohne Tierversuche geht es in der Forschung leider noch nicht.
Es gibt aber sehr erfreuliche und extrem spannende Entwicklungen im Bereich des Replacements, also des Ersatzes von Tierversuchen. Eine davon wurde 2013 in Wien zufällig am Institute of Molecular Biotechnology von Madeline Lancaster angestoßen. Es geht dabei um sogenannte Organoide: Das sind im Wesentlichen Miniorgane, die in Bioreaktoren aus Stammzellen gezüchtet werden. Auch da geht es, je nach Anwendungsgebiet, noch nicht ganz ohne Tierzellen als Ausgangsmaterial, aber es ist ein toller Schritt in eine Richtung, Tierversuche, so gut es geht, zu vermeiden, ohne dass die Qualität der Forschung sinkt. Im Gegenteil: Ausgehend von Madeline Lancasters Arbeit sind Organoide mittlerweile in vielen Labors rund um den Globus angekommen und werden als Modelle von Hirnen, in der Erforschung von kardiovaskulären Krankheiten und auch des neuen Coronavirus verwendet. Auch in der Krebsforschung sind sie extrem nützlich, weil man sie aus menschlichen Krebszellen züchten kann.
Wir wünschen uns natürlich viel mehr solcher Erneuerungen und haben sehr viel Vertrauen in die Wissenschaft. Das ist im Übrigen ein sehr schönes Beispiel dafür, was passiert, wenn man Forscher in Ruhe arbeiten lässt und dann plötzlich und unerwartet aus einer Ecke eine Neuerung daherkommt, die eine ganze Reihe von anderen Forschungsgebieten revolutioniert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. El-Nagashi.)
15.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte.