15.30

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Tierschutz und Tierwohl gehören zu den Grundwerten unserer Gesellschaft. Jeder Mensch, der Tiere hält – und dabei ist es egal, ob es sich um Nutztiere handelt oder um ein Haustier –, weiß, was es heißt, sich 365 Tage im Jahr intensiv, liebevoll und artgerecht um seine Tiere zu kümmern.

Tierschutz darf in keinem Bereich, auch nicht bei den Tierversuchen, eine leere Floskel sein. Tierwohl und Tierschutz stehen bei den Konsumentinnen und Konsumenten ganz oben. Wir als Bäuerinnen und Bauern haben natürlich großes Interesse am Tierwohl, denn gesunde Tiere, die sich rundherum wohlfühlen und artgerecht gehalten werden, sind für uns ein Grundsatz. Wir sind uns der hohen Verantwortung betreffend das Wohl unserer Umwelt und unserer Tiere bewusst und jeder würde sich klar und deutlich gegen Tierversuche aussprechen.

Die Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz alternativer Methoden, wann im­mer das möglich ist, die Verminderung der Zahl der verwendeten Tiere auf das unbedingt erforderliche Minimum und die Verbesserung der Methoden und Versuche, um Schmer­zen, Ängste und Leiden zu vermeiden, dieses 3V-Prinzip – vermeiden, vermindern und verbessern – bildet das Leitprinzip für die Forscherinnen und Forscher zum Schutz von Versuchstieren, und dies ist im Tierversuchsgesetz 2012 klar geregelt: So wenig wie möglich, so viel wie unbedingt nötig! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Durch dieses Bundesgesetz, das wir heute beschließen wollen, sollen Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes im Sinne der Tierversuchsrichtlinie vorgenommen werden. Diese Anpassungen werden mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt. Es geht schließlich nur um eine technische Maßnahme zur Umsetzung der Berichterstattungspflicht und darum, die Kritikpunkte der Europäi­schen Kommission diesbezüglich zu beheben. Ich danke für eine breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.