16.31

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu diesen zwei Punkten zur Änderung des Studienförderungsgesetzes wurde von den Kol­leginnen und Kollegen schon gesagt, warum das richtig und sinnvoll ist; dieser Geset­zesvorschlag hat auch einstimmig den Ausschuss passiert. Anders verhält es sich mit dem Antrag der SPÖ, pauschal alle Studienbeiträge rückzuerstatten. Das halten wir – wie auch alle anderen Parteien, die diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt haben – für nicht wirklich treffsicher und sachlich gerechtfertigt, jedenfalls nicht in dieser undifferen­zierten Form, in der es vorgeschlagen wird.

Ich halte diese Diskussion aber für eine sehr gute Gelegenheit, auf ein gänzlich alterna­tives Modell zu den bestehenden Studienbeiträgen hinzuweisen, auf etwas, das wir schon sehr lange fordern, nämlich ein Modell der nachgelagerten Studiengebühren, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern weil die ausgehungerten Hochschulen jeden Cent für mehr Innovation und bessere Infrastruktur brauchen.

Unserem durchgerechneten Modell der nachgelagerten Studiengebühren zufolge wer­den die Beiträge nicht während des Studiums eingehoben, sondern erst dann, wenn man im Berufsleben steht und gut verdient. Das würde auch Situationen wie die Coronakrise massiv entschärfen, weil die Beiträge eben erst dann fällig werden, wenn man ein or­dentliches Einkommen bezieht.

Ich erkläre Ihnen kurz – weil dem da schon so pauschale Ablehnung entgegenschlägt ‑, wie unser Modell funktioniert. Wir haben uns ja auch wirklich etwas dabei gedacht. Nach unserem Modell haben die Unis die Möglichkeit, autonom bis zu 500 Euro pro Semester an Gebühren, an Beiträgen einzuheben. Wenn man, sagen wir einmal, zehn Semester studiert, dann wären das 5 000 Euro, die man gesammelt über das gesamte Erwerbsle­ben monatlich zurückzahlt. (Abg. Kuntzl: ... Steuersystem!)

In unserem Modell schaut das so aus – jetzt müssen Sie ein bisschen mitrechnen –, dass man einen Freibetrag von 1 200 Euro Nettoeinkommen hat und von dem Betrag, der darüber liegt, 8 Prozent pro Monat zurückzahlt, bis man die Gebühren abbezahlt hat. Bei einem Nettoeinkommen von 1 300 Euro würde man monatlich 8 Euro zurückzahlen. Das ist weniger, als viele von uns für ihren Netflix-Account zahlen, und das soll es uns doch für ein besseres Studium, für bessere Bedingungen wert sein.

Die daraus resultierenden Mittel würden ungefähr 300 Millionen Euro pro Jahr ausma­chen. Das sind Mittel, die die Hochschulen für mehr Innovation, bessere Infrastruktur und in die Zukunft investieren können. Deswegen würde ich mich freuen, wenn wir in Zukunft auch wieder die Gelegenheit bekommen, alternative Möglichkeiten der Finanzie­rung für unsere Hochschulen zu diskutieren. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lausch. – Abg. Bernhard: Jawohl! – Abg. Leichtfried: So sozial seids ihr?! Wir sind noch viel sozialer!)

16.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofinger. – Bitte.