17.07
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich möchte zur Änderung des COVID-19-Hochschulgesetzes betreffend § 109 und zum Ghostwriting Stellung nehmen. Es wurde schon sehr viel darüber ausgeführt, ich möchte für die Zuseher zu Hause noch einmal darauf eingehen.
Aufgrund der Covid-Pandemie konnten viele Forschungsaufträge an den österreichischen Universitäten nicht abgeschlossen werden, das COVID-19-Hochschulgesetz enthält bereits eine Sonderbestimmung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich von Drittmittelprojekten und Forschungsprojekten tätig sind.
Vom Abschluss dieser Forschungsprojekte, Forschungsarbeiten und deren Publikation hängen die Karrieren vieler junger WissenschaftlerInnen und auch weitere Folgeforschungsaufträge ab. Es ist umso wichtiger, dass diese Bestimmungen nun auf Arbeitsverhältnisse ausgeweitet werden sollen, die zur Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung nach den Kollektivverträgen zur Erreichung einer Qualifikation oder Karrierestufe erforderlich sind.
Ich möchte hier anmerken, Herr Bundesminister – und das haben die Vorredner schon gesagt –, dass die arbeitsrechtliche Situation von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an unseren Unis oft sehr schwierig ist. Sie kämpfen mit Bedingungen – Stichwort Kettenvertragsregelung –, die in der Privatwirtschaft so nicht möglich wären. Ich ersuche Sie – und ich habe gehört, dass Sie sich mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst zusammensetzen wollen –, dieses Problem rasch anzugehen und zu lösen. (Beifall bei der SPÖ.)
Einige Anmerkungen noch zum Antrag der Kollegin Künsberg Sarre betreffend Verbot des gewerblichen Ghostwriting: Mittlerweile ist Ghostwriting ja ein echter Wirtschaftszweig geworden. Firmen bieten Leistungen an, die der Erschleichung eines akademischen Grades dienen sollen – wenn Studierende finanzkräftig genug sind. Das ist natürlich nicht nur unfair gegenüber vielen ordentlichen StudentInnen, sondern schlichtweg Betrug.
Anfällig für Ghostwriting sind aus unserer Sicht vor allem Fernstudien, aber auch jene Studienzweige, bei denen die Verhältniszahlen zwischen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden sehr hoch sind, denn wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für 300 Studentinnen und Studenten zuständig ist, kann er nicht alle kennen, kann er nicht deren Stil erkennen.
Die beste Prävention gegen Ghostwriting wäre aus unserer Sicht, dass die Verhältniszahl zwischen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studenten möglichst niedrig gehalten wird; dann fliegt Ghostwriting am ehesten auf. Wir unterstützen jedoch diesen Antrag, durch den sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in Zukunft strafrechtlich verfolgen werden sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.