11.24

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich gebe ja Kollegen Einwallner in eini­gem recht, unter anderem gebe ich ihm recht, dass die – das ist ja auch nachweisbar – unangemessen durchgeführte Hausdurchsuchung am 28.2.2018 und die daraus resul­tierenden Folgen und Erkenntnisse es notwendig gemacht haben, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung neu aufzustellen.

Meine Damen und Herren, da geht es ja um etwas. Wir wollen das nationale und das internationale Vertrauen wiederherstellen. Wir wollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern Klarheit geben, und das in einer Situation, in der das BVT gerade in den letzten Monaten bewiesen hat – unter anderem bei der Bekämpfung des Cyberangriffs auf das Außenministerium; Sie erinnern sich, das ist noch gar nicht so lange her –, dass es gut arbeitet. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BVT, die seit 2018 unter schwierigsten Rahmenbedingungen arbeiten mussten und müssen, ein herzliches Dankeschön auszusprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

Zum Zweiten danke ich sehr wohl Innenminister Karl Nehammer, der vom ersten Tag seiner Amtsübernahme an keine Sonntagsreden gehalten hat, wie das gesagt worden ist, sondern das Parlament ganz aktiv eingebunden hat (Abg. Einwallner: Wo denn?) – die Sicherheitssprecher, die Ausschüsse: in allen Bereichen wurde diskutiert, gespro­chen – und sehr offen über den Fortgang des Reformprojekts berichtet hat. Ein Bera­tungsgremium wurde eingerichtet, externe Experten wurden eingebunden. Dafür, sehr geehrter Herr Innenminister, vielen Dank! Auch wenn die Meinungen unterschiedlich sind, ich stehe dazu: Sie binden das Parlament in vorbildhafter Weise ein. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

So, jetzt geht es aber darum, die Reform zügig umzusetzen. Heute setzen wir den ersten Schritt dazu, heute beschließen wir Änderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz. Es geht um die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und zwar nicht in irgend­einer Form, sondern auf international vergleichbar höchstem Niveau. Und es geht auch um die Auswahlkriterien, mittels derer darauf Rücksicht genommen wird, dass die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter natürlich in einem besonders sensiblen Aufgabenbereich tä­tig sind. Damit sind auch internationale Standards für die Auswahl zu berücksichtigen.

Die bisher geltende Sicherheitsüberprüfung im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes wird daher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsschutzes auf eine eigene Vertrauenswürdigkeitsprüfung im Polizeilichen Staatsschutzgesetz erweitert. Und dabei orientieren wir uns, meine Damen und Herren – das wird noch eine Bedeutung haben –, am österreichischen Militärbefugnisgesetz und auch am deutschen Sicherheitsüberprü­fungsgesetz.

Und ja, Herr Kollege Einwallner, unser Anliegen war und ist es, diesen Reformprozess auf eine ganz breite Basis aller im Parlament vertretenen Fraktionen zu stellen. Das ist mit diesem heutigen ersten Schritt teilweise gelungen – teilweise gelungen. Sie wissen, Herr Abgeordneter Einwallner, im Begutachtungsverfahren war Ihre Anregung betref­fend Hauptausschuss noch kein Thema; das kam dann wenige Tage vor dem Innenaus­schuss. Wir haben es ganz genau geprüft.

In diesem Abänderungsantrag geht es tatsächlich darum, dass der Innenminister seine Verordnung betreffend Vertrauenswürdigkeitsprüfung von einer Zustimmung des Haupt­ausschusses abhängig machen soll. Da haben wir nach genauer und reiflicher Prüfung gesagt: Nein, das geht nicht! Und zwar geht es deshalb nicht – deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen können –, da dies einen völlig unüblichen Eingriff in die Verantwortungsbereiche eines Regierungsmit­glieds bedeuten würde, und darüber hinaus bei einer vergleichbaren Verlässlichkeits­überprüfung nach dem Militärbefugnisgesetz die Befassung des Hauptausschusses ja auch nicht notwendig ist.

Sie sehen aber auf der anderen Seite – und damit komme ich zu den NEOS –, dass wir dem Vorschlag der NEOS im Rahmen einer Ausschussfeststellung – noch einmal zu präzisieren, dass die Nebenbeschäftigungen von BVT-Mitarbeitern einer besonders strikten Überprüfung zuzuführen sind – gerne nachgekommen sind.

Ich hoffe, Sie spüren daher, meine Damen und Herren, es ist zumindest unser ehrliches Bemühen um eine gemeinsame Lösung da. Dazu gehört es aber auch manchmal, ganz klipp und klar zu sagen, wo die einzelnen Standpunkte liegen, und diese bitte auch ge­genseitig zu akzeptieren. Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und damit die Neuaufstellung des BVT sollte ein gemeinsames Anliegen aller Parteien hier im Natio­nalrat sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

Abschließend freue ich mich über die weiteren Diskussionen, die uns natürlich in den nächsten Monaten begleiten werden. Ich möchte mich heute explizit bei meinem Pen­dant bei den Grünen, bei Sicherheitssprecher Mag. Georg Bürstmayr, für die konstruk­tive Zusammenarbeit und für das enge und vertrauensvolle Miteinander bedanken. Und ich bedanke mich auch bei den Expertinnen und Experten des Innenministeriums – auch da war die Zusammenarbeit wieder hervorragend.

Zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: Ich ersuche wirklich alle Fraktionen ausdrücklich, ich ersuche Sie, ich fordere Sie auf, ich bitte Sie darum, im Rahmen der nun bevorstehenden Abstimmungen im Nationalrat und im Bundesrat alles dafür zu tun, um diese so wichtigen Gesetzesänderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz so rasch wie möglich in Kraft zu setzen, denn, und das ist auch Ihre Verantwortung, es geht hier – und hier ganz besonders! – um die Sicherheit der Menschen in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.