12.34

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir bewegen uns hier meiner Meinung nach auf einem sehr schwierigen oder auch gefährlichen Terrain. Man muss ein bisschen aufpassen, dass man da, auch wenn man etwas vielleicht gut meint oder glaubt, es gut zu meinen, nicht über das Ziel hinausschießt.

Das Versammlungsrecht und die Versammlungsfreiheit in Österreich ist ein sehr, sehr hohes Gut, ebenso wie die Meinungsfreiheit. Ich habe in den letzten Tagen einige Zu­schriften von Teilnehmern und Veranstaltern dieses Gedenktreffens bekommen. Die ver­wahren sich dagegen, dass sie pauschal als Faschisten verunglimpft werden – Kollege Weidinger hat ja probiert, die Kurve zu kratzen –; das trifft ja bei Weitem nicht auf alle Teilnehmer zu, sondern das ist eine kleine Minderheit.

Da muss man auch dazusagen, dass in der letzten Gesetzgebungsperiode unter Herbert Kickl das Symbole-Gesetz so verschärft und angepasst wurde, dass die Symbole der Ustascha davon erfasst werden und somit auch verbotene Symbole sind. Der Evaluie­rung dieses Symbole-Gesetzes – dass man sich das noch einmal genau ansieht – haben wir im zuständigen Innenausschuss auch zugestimmt.

Man muss aber schon ein bisschen aufpassen, dass man nicht übers Ziel hinausschießt. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments, jetzt darüber zu urteilen, welche Versammlung, welche Veranstaltung man mag oder nicht. Das kann man sagen: Man mag das nicht, das gefällt mir nicht. Man muss dieses Treffen dort nicht mögen, aber die Meinungsfrei­heit und die Versammlungsfreiheit sind in einer Demokratie ein sehr, sehr hohes Gut, und man muss es auch aushalten, wenn man inhaltlich nicht mit allem übereinstimmt, was dort passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Innenminister, ich erinnere Sie daran, dass vorgestern, als wir über die türkisch-kurdischen Straßenschlachten in Wien Favoriten gesprochen haben, Sie auch gesagt haben, man kann das nicht pauschal untersagen, weil die Versammlungsfreiheit eben ein hohes Gut ist; da muss man sehr, sehr vorsichtig sein bei einer Veranstaltung, die ja grundlegend friedlich abläuft, auch wenn es da vielleicht einige Vorkommnisse mit verbo­tenen Symbolen gibt – das wollen wir auch abstellen.

Als Parlament jetzt aber herzugehen und das pauschal untersagen zu wollen – bitte, das ist nicht unsere Aufgabe! Es gibt den rechtlichen Rahmen: Es gibt das Strafrecht, das Versammlungsrecht, das Symbole-Gesetz und das Verbotsgesetz. Die zuständige Be­hörde – das würde in diesem Fall die Bezirksverwaltungsbehörde sein – wird auf Grund­lage der gültigen Gesetze zu überprüfen haben – und das passiert ja auch –, ob die Veranstaltung zulässig ist oder nicht. Wenn wir das jetzt im Parlament – oder das Innen­ministerium als übergeordnete Behörde – machen und der BH sagen, das ist zu untersa­gen, dann ist das in meinen Augen überheblich und eine Anmaßung.

Es gibt die gültigen Gesetze. Wenn es zu Verstößen kommt, ist dort einzugreifen – das ist ja auch in der Vergangenheit passiert –, und wenn das gegen unsere Rechtsordnung verstößt, ist diese Veranstaltung zu untersagen – aber nicht per Antrag und per Willens­bekundung dieses Hauses. Das ist eine Anmaßung und eine Überheblichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gelten für alle, solange sie sich auf dem Boden unserer Gesetze bewegen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.37

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.