13.19

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kehren wir doch zur Sachlichkeit zurück! Worum geht es wirklich?

Es geht nicht um Quarantänemaßnahmen, es geht nicht um Polizeimaßnahmen, es geht nicht um all das, was jetzt groß miteinander vermischt wurde, sondern der Sachverhalt ist eigentlich ein sehr einfacher und gut durchschaubarer, wenn er auch – und das kon­zediere ich absolut, wir haben das gerade im Dialog gehabt – sehr, sehr kurzfristig ins Haus kommt. Das ist absolut richtig und diese Kritik kann ich absolut nachvollziehen.

Ausgangssituation ist aber diese: Wir sind jetzt betreffend Coronapandemie und deren Bekämpfung in Phase drei. Phase eins ist dank dieses Hauses und vieler, vieler Men­schen in diesem Land sehr, sehr gut gelungen. Wir haben es geschafft, dass wir die enormen Tageszuwächse von 40, 45, 50, 55 Prozent auf mittlerweile 0,3, 0,5, 0,7 Pro­zent abdämpfen. Das ist ein großes Unterfangen gewesen, und das ist gelungen.

Phase zwei war seit dem 14. April die Phase der Öffnungsschritte, und auch diese Phase ist gut gelungen. Es hat nämlich in diesen Bereichen, in denen es wieder zu Öff­nungsschritten gekommen ist, keine wesentlichen Erhöhungen hinsichtlich der Ausbrei­tung und der Infektionszahlen gegeben.

Jetzt sind wir in Phase drei, der Stabilisierung nach den Öffnungsschritten: Diese Phase ist immer davon gekennzeichnet gewesen – und davon sind wir ausgegangen –, dass es zu regionalen Ausbrüchen kommen kann; das hatten wir in Niederösterreich, das hat­ten wir in Wien, das haben wir jetzt in Oberösterreich. Und ja, dieser Oberösterreich­cluster ist keine Kleinigkeit, er ist besonders und auf ihn müssen wir extrem wachsam zugehen. Das Ziel bei all diesen regionalen Ausbrüchen ist, eine rasche Abgrenzung jener Personen durchzuführen, die eine entsprechende positive Testung erhalten haben und die entsprechende Erkrankungssignale haben. – Das ist die Situation.

Wir haben in Österreich mittlerweile das Ziel, dass innerhalb von 24 Stunden die Befra­gung dieser betroffenen Personen erfolgen muss. Ich halte es für ganz, ganz wichtig, das als Ziel zu definieren, denn je länger es bis zu diesen Befragungen dauert, desto mehr kann es zu Ausgrenzungen und vor allem zur Ausbreitung des Virus kommen; das heißt, Tempo bringt da Erfolg. Je länger wir bei diesen Erhebungen, bei diesem Kontakt­personenmanagement brauchen, desto wahrscheinlicher ist es, dass es zu Ausbreitun­gen kommt, und das wollen wir doch alle miteinander vermeiden.

Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten: erstens die Möglichkeit, dass wir ausreichend Per­sonal für die Personen, die es zu befragen gibt, haben. Das ist offensichtlich nicht in allen Regionen der Fall, denn sonst hätten wir nicht ein Ersuchen aus Oberösterreich bekommen, in dem darum gebeten wird, dass die Exekutive da unterstützt.

Die zweite Möglichkeit wäre, dass wir zusätzliche Kräfte in diesem Bereich trainieren, ausbilden, damit sie bei diesem Kontaktpersonenmanagement unterstützen. Das ma­chen wir gerade. Bis September wird es Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einsatz­kräfte, der Rettungskräfte geben, die genau diesen Job lernen und dann, wenn es re­gional zu einem Ausbruch kommt, unterstützend tätig sein können. Bis September haben wir aber die Situation, dass wir trotzdem regionale Ausbrüche haben, und die müssen wir möglichst in den Griff kriegen.

Zur Situation noch einmal ganz einfach, Herr Kollege Loacker –: Wir haben das, was ihr im Abänderungsantrag fordert, ja längst als Rechtslage. Wir haben die Rechtslage, dass die Exekutive auf Ersuchen einer Gesundheitsbehörde diese Befragungen, die Identität und die Kontakte betreffend, durchführen kann und das mittlerweile in Öster­reich in Tausenden Fällen gemacht hat, und wenn die Gesundheitsbehörde das nicht will, dann beauftragt sie das nicht. Deswegen macht die Stadt Wien – und ich akzeptiere und schätze das sehr, was Kollege Hacker da als eigenen Kurs realisiert (Abg. Bela­kowitsch: Ja, der macht das auch gut!) – das nicht, und das ist legitim. Wenn ein an­deres Land das in dieser Situation braucht, dann halte ich es auch für legitim und für gut umsetzbar. Diese Schritte wurden bisher schon realisiert.

Jetzt ist das Folgende Faktum: Nach der Frage: Mit welchen Personen haben Sie Kon­takt gehabt?, muss der Exekutivbeamte aufstehen und den Raum verlassen. Er darf die Frage: Welche Symptome haben Sie und seit wann? – die ihm von den Gesundheitsbe­hörden vorgegeben ist –, nicht mehr stellen, sondern muss den Raum verlassen. Dann kommt der Gesundheitsbeamte in denselben Raum und stellt diese eine Frage noch. – Macht das Sinn? Ist das wirklich effizient in einer Akutsituation? Genau darum geht es: dass er diese eine Frage noch stellen kann, dass er die Antwort auf die Frage nach den Symptomen noch aufschreiben kann, der Gesundheitsbehörde übermittelt und in seinem Bereich löscht.

Ich gehe davon aus, dass das in Österreich korrekt und gesetzestreu passiert und um­gesetzt wird. Also bitte, da von Rechtsstaatsfragen und von großen Problematiken zu reden verstehe ich prinzipiell, aber in der Realität schaut es aus meiner Sicht wirklich anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

Ich gehe davon aus – und das muss man auch sehen und das muss man auch wirklich bedenken –, dass in Bereichen, in denen es sensibel sein kann und in denen wir Bevöl­kerungsgruppen haben, die davon betroffen sind – Stichwort Menschen mit einem schwierigen Aufenthaltsstatus –, die Gesundheitsbehörden diese Sensibilität haben. Diese Anweisung werden Sie von mir selbstverständlich auch kriegen, dass sie da nicht die Exekutive hinschicken, sondern das als erste Priorität im eigenen Zuständigkeitsbe­reich selbst machen.

Wir könnten damit zwei Dinge erreichen: Wir könnten korrekt vorgehen, denn ich finde es nicht gescheit, wenn ich dann von einzelnen Kritikern höre: Das passiert ja eh, aber wir brauchen es nicht in das Gesetz zu schreiben! – Ja, wir müssen es in das Gesetz schreiben, weil ich großen Wert darauf lege, dass das korrekt umgesetzt wird und wir nicht so schludrige Regelungen realisieren. (Zwischenruf des Abg. Drobits.– Na ja, gerade aus eurem Bereich habe ich genau das gehört!

Das Zweite ist: Wer, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann es verantworten, dass diese Befragungen und das Kontaktpersonenmanagement und damit die Abgren­zung dieser Ausbrüche nicht innerhalb von 24 Stunden geschafft werden, sondern dass man dafür Tage und möglicherweise sogar die eine oder andere Woche braucht? Das wäre bei der Bekämpfung der Pandemie meiner tiefsten Überzeugung nach verantwor­tungslos, und deswegen ersuche ich persönlich um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)

13.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.