17.02

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Vor­ab, Herr Präsident, darf ich meiner Verwunderung über die Zuweisungsmodalitäten noch einmal Ausdruck verleihen, weil die Materie unterschiedlichen Ausschüssen zugewiesen wurde. Während diese Novelle zum UFG im Landwirtschaftsausschuss diskutiert wurde, werden wir heute einen weiteren Antrag zum UFG dem Umweltausschuss zuweisen. Unsere Meinung war, dass das dem Umweltausschuss zugewiesen und dort diskutiert gehört.

Aber jetzt noch einmal zu den 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre, die dringend notwendig sind. Wenn die aus dem Wasserwirtschaftsfonds kommen, den zu einem Viertel die Länder und die Gemeinden mitfinanzieren, dann darf es einen nicht wundern, dass trotz fehlender Begutachtungsfrist Stellungnahmen von dort kommen und die dann zum Ausdruck bringen und kritisieren, dass sie da nicht mitreden dürfen. (Beifall bei der SPÖ.) – Das waren übrigens nicht die roten Bundesländer, von denen die Stellungnah­men gekommen sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Aber zu den Gewässern, Frau Bundesministerin: Sie haben es selber schon angespro­chen, und auch in der Parlamentskorrespondenz ist zu dieser Novelle nachzulesen, dass naturnahe Flüsse und Seen ja das Image Österreichs als Tourismusland stärken sollen. – Um das Image nachhaltig zu stärken, braucht es aber auch den freien Zugang zu diesen Gewässern. Dieser freie Zugang war in den letzten Tagen in den Medien wie­der sehr präsent, und wir werden da auch nicht lockerlassen. Als Tourismusministerin haben Sie sicher auch kein Interesse daran, dass die Seeuferzugänge zum größten Teil privat sind, sich der Wörthersee mit 82 Prozent, der Attersee mit 76 Prozent in Privat­besitz befinden.

Auch die Österreichischen Bundesforste sind im Besitz vieler Seezugänge, die sie dann an Private weiter vermieten und verpachten. Da braucht es auf jeden Fall ein Umdenken. Es muss geprüft werden, ob es nicht möglich ist, Pachtverträge für Seezugänge, die auslaufen, nicht mehr zu verlängern und nicht mehr an Private zu vergeben und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und schon gar nicht darf es den Österreichischen Bundesforsten möglich sein – wie es heuer am Attersee schon passiert ist –, dass auf öffentlichen Seezugängen Luxuswoh­nungen mit privatem Seezugang errichtet werden, die sich dann nur die wenigsten leisten können. Der Seezugang für die Bevölkerung ist dadurch weiter eingeschränkt und zum Teil entzogen worden. Wenn schon die Qualität der heimischen Gewässer mit Geld der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten und verbessert wird, dann müssen sie auch für alle zugänglich sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte.