19.55

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen sehr herzlich dafür bedanken, dass am Schluss dieser Tagesordnung – am Ende der Tagungsperio­de – diese Berichte so positiv aufgenommen wurden und dass Sie auch hervorheben, dass die Berichte für die Weiterentwicklung der Institutionen und auch für die wirtschaft­liche Entwicklung von Kulturinstitutionen wesentlich sind.

Ich finde auch, dass die Beratungen, die wir im Rechnungshofausschuss am 24. Juni mit der Kulturstaatssekretärin und mit den Geschäftsführungen der Häuser geführt ha­ben, sehr auskunftsreich, sehr aufschlussreich waren, und wir konnten auch detailliert auf die einzelnen Themen eingehen.

Das hat gezeigt, dass der Rechnungshof richtige Themen anspricht, und es wäre viel­leicht auch wichtig, dass eine derartige Debatte weitergetragen wird, unter Umständen könnte sie auch öffentlich sein.

Als Präsidentin des Rechnungshofes möchte ich auch sagen, dass dem Rechnungshof, auch wenn die Umsetzungsquote sehr positiv ist, natürlich noch mehr gelingt, wenn er Ihre Unterstützung hat und wenn die Empfehlungen vom Hohen Haus dann in den je­weiligen Ausschüssen und in den Gremien unterstützt werden. Mit Ihrer Unterstützung wird es auch gelingen, dass wir die Dinge hartnäckig nachverfolgen können.

Wie gesagt, die drei Berichte sind positiv. Wir haben bei der Staatsoper im Nachfragever­fahren bereits eine Umsetzungsquote von 96 Prozent festgestellt. Bei der Nationalbiblio­thek gab es bereits im Zuge der Prüfung eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Verbes­serung, etwa im Hinblick auf das Vieraugenprinzip, und auch bei der Follow-up-Über­prüfung des Burgtheaters haben wir gesehen, dass die Empfehlungen, soweit sie dann noch überprüft werden konnten und einen Anwendungsfall hatten, überwiegend voll­ständig umgesetzt wurden.

Ein zentraler Punkt in allen Berichten war immer wieder die Frage der Einhaltung der Vertragsschablonenverordnung des Bundes und die Position des Rechnungshofes da­zu. Die Position des Rechnungshofes dazu ist, dass es mit den Geschäftsführungen nur fixe Bezüge geben sollte und dass variable Bezugsbestandteile von operativen Zielvor­gaben in den Verträgen abhängig sein sollten. Das hat sich schon etwas verbessert, aber noch nicht ganz. Beim Burgtheater waren drei von vier kritisierten Vertragselemen­ten umgesetzt, ein Punkt war noch offen: die Valorisierung im vierten Jahr nach dem Verbraucherpreisindex. Verbesserungen gab es auch im Vertrag in Bezug auf die Re­gietätigkeiten.

Die Wiener Staatsoper, das ist richtig, wurde lange nicht geprüft, aber umso wichtiger war diese Prüfung, die wir im Juni 2018 als eine umfassende Gebarungsüberprüfung vorgelegt haben, und es gab, wie gesagt, insgesamt 115 Empfehlungen.

Probleme gab es bei der Vergabe der Kartenkontingente, die aus Sicht des Rechnungs­hofes nicht nachvollziehbar war. Wir haben empfohlen, das neu zu ordnen, ein Vier­augenprinzip einzuführen und interne Richtlinien für die Vergabe der Kontingente zu er­lassen. Da gab es die Bereitschaft, das umzusetzen; das wurde auch schon abgestellt.

Wichtig ist bei einem Unternehmen mit 964 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern natürlich die Personalgebarung. Auch da haben wir hingeschaut, das haben wir auch in den an­deren Häusern gemacht, damit das im Bundestheaterkonzern diesbezüglich ordentlich geführt wird.

Beim Bühnenorchester haben wir eine zu geringe Auslastung festgestellt, und wir haben auch festgestellt, dass Dinge teilweise mit dem Staatsopernorchester – wenn Dienste übernommen wurden – doppelt verrechnet wurden. Deshalb empfehlen wir, dass hier der Anstellungsgrad auch überprüft wird.

Insgesamt haben wir festgehalten, dass es für Leistungen Kostentransparenz in den einzelnen Häusern des Konzerns geben sollte, um Querfinanzierungen zu vermeiden. Und aus Sicht des Rechnungshofes sind Kostentransparenz und ‑effizienz keine Gegen­sätze. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Der Aufsichtsrat sollte die Geschäftsführung natürlich immer überwachen und regelmä­ßig Unterlagen übermittelt bekommen; Quartalsberichte sollten zeitnah vorliegen.

Ja, bei den Regiekarten an die Mitglieder des Aufsichtsrates gibt es eine sehr restriktive Haltung des Rechnungshofes. Wir verlangen insbesondere transparente Darstellungen, und wir haben im Besonderen kritisiert, dass der Aufsichtsrat den Beschluss in eigener Sache getroffen hat. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Funktionstrennungen bei Abläu­fen immer gemacht werden: bei Genehmigung, Verwaltung und Kontrolle, im IKS insge­samt.

Der Bericht zur Nationalbibliothek ist positiv. Wir haben die Besucherzahlenentwicklung positiv hervorgehoben, ebenso auch die Öffnung der Bibliotheken. Kritisiert haben wir die mangelnde Inventarisierung von Zweitexemplaren et cetera und die nicht transparen­te Ausweisung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Zur Follow-up-Prüfung des Burgtheaters: Ja, vieles wurde umgesetzt. Eine weitere Prü­fung ist ja noch am Laufen.

Ich kann insgesamt festhalten, dass sich durch die umfassende Prüftätigkeit des Rech­nungshofes im Bereich des Bundestheaterkonzerns insgesamt im Bereich der Bundes­theater-Holding vieles verbessert hat: im Bereich der Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollfunktion, ebenso in Bezug auf die Transparenz der Buchhaltung und die Festlegung von Abläufen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

20.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke der Frau Präsidentin des Rechnungs­hofes für ihre Darstellungen.

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Ist seitens des Berichterstatters ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen.