Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, stelle ich die Frage, ob die Klubs eine Unterbrechung wünschen. – Das ist logischerweise nicht der Fall, weil alle da sind. (All­gemeine Heiterkeit.)

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag des Kollegen Dr. Scherak zu TOP 1 abzustimmen.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmenge­setz geändert werden, in 370 der Beilagen, nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 370 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabrie­la Schwarz, Schallmeiner, Kucher, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Kucher, Kol­leginnen und Kollegen vor.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsi­denten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie dem Verlagen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Sys­tematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenom­men.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kucher Kolleginnen und Kol­legen betreffend Artikel 1 und 3.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung.  Das ist ebenfalls die Mehrheit und der Entwurf somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kickl, Kol­leginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegenständlichen Ge­setzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.

Ich bitte jene Kollegen, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens ge­genüber der Bundesregierung und den Staatssekretären“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensan­trag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Mas­kenpause“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 371 der Bei­lagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung – Das ist auch in dritter Le­sung einstimmig angenommen.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.