Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, stelle ich die Frage, ob die Klubs eine Unterbrechung wünschen. – Das ist logischerweise nicht der Fall, weil alle da sind. (Allgemeine Heiterkeit.)
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag des Kollegen Dr. Scherak zu TOP 1 abzustimmen.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 370 der Beilagen, nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 370 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kucher, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen vor.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie dem Verlagen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner, Kucher Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 und 3.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und der Entwurf somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegenständlichen Gesetzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich bitte jene Kollegen, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Maskenpause“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 371 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.