15.10

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Betonen möchte ich eingangs, dass das Finanzministerium jede An­frage des Parlaments nach bestem Wissen und so detailliert wie möglich beantwortet. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Das ist das Problem!) Wir mussten bei den par­lamentarischen Anfragen aber regelmäßig feststellen, dass die Anfragen immer wieder Inhalte betreffen, die nicht Gegenstand des Interpellationsrechts sind. Für diese Ausnah­me gibt es auch gute Gründe.

Insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Informationen handelt, die dem allge­meinen Geschäftsgeheimnis unterliegen. Da geht es um schutzwürdige unternehmens­interne Informationen, deren Veröffentlichung zu Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Aufgrund des berechtigten Geheimhaltungsinteresses können diesbezügliche Informa­tionen nicht öffentlich gemacht werden. Zudem würde mein Ressort mit der Beantwor­tung gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, was nicht nur strafrechtliche, son­dern auch schadenersatzrechtliche Konsequenzen mit sich bringen würde und darüber hinaus dem internationalen Ruf Österreichs schaden könnte.

Ich bitte daher gleich um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, Fragen zu Inhalten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu beantworten, und ich bitte auch um Nach­sicht, dass Anfragebeantwortungen objektiv und sachlich erfolgen müssen und demnach vielleicht nicht zwingend so aussehen, wie sich das politische Anfragesteller manchmal wünschen.

Darüber hinaus möchte ich zu der von Ihnen beanstandeten Anfragebeantwortung an­merken, dass das sogenannte Projekt Edelstein gänzlich vor meiner Amtszeit datiert. Alle diesbezüglichen Unterlagen wurden dem Untersuchungsausschuss in klassifizierter Form zur Verfügung gestellt, und nach meinem Wissensstand ist dieses Thema dort auch schon behandelt worden.

Aufgrund des berechtigten Geheimhaltungsinteresses der börsennotierten Post AG so­wie des Bundesrechenzentrums können diesbezügliche Informationen nicht öffentlich gemacht werden. Es handelt sich bei den im Rahmen der gegenständlichen Anfrage abgefragten Informationen um schutzwürdige unternehmensinterne Informationen, de­ren Veröffentlichung zu einem Wettbewerbsnachteil beider Unternehmen führen könnte. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass aufgrund der rechtlichen Rahmenbedin­gungen keine über die Anfragebeantwortung hinausgehende Information öffentlich zur Verfügung gestellt werden kann.

Erlauben Sie mir abschließend eine grundsätzliche Bemerkung: Ich halte es für legitim, dass jedes Bundesministerium – so auch das Finanzministerium – regelmäßig Überle­gungen anstellt, wie man mit dem Staatsvermögen, und damit auch mit dem Vermögen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, möglichst effizient umgeht. Das ist keine Fleiß­aufgabe, sondern eine Verpflichtung und Ausdruck der ministeriellen Verantwortung dem Vermögen der Republik und der Bevölkerung gegenüber. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die absolute Redezeit beträgt ab sofort nur mehr 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.