15.10
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Betonen möchte ich eingangs, dass das Finanzministerium jede Anfrage des Parlaments nach bestem Wissen und so detailliert wie möglich beantwortet. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Das ist das Problem!) Wir mussten bei den parlamentarischen Anfragen aber regelmäßig feststellen, dass die Anfragen immer wieder Inhalte betreffen, die nicht Gegenstand des Interpellationsrechts sind. Für diese Ausnahme gibt es auch gute Gründe.
Insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Informationen handelt, die dem allgemeinen Geschäftsgeheimnis unterliegen. Da geht es um schutzwürdige unternehmensinterne Informationen, deren Veröffentlichung zu Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Aufgrund des berechtigten Geheimhaltungsinteresses können diesbezügliche Informationen nicht öffentlich gemacht werden. Zudem würde mein Ressort mit der Beantwortung gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, was nicht nur strafrechtliche, sondern auch schadenersatzrechtliche Konsequenzen mit sich bringen würde und darüber hinaus dem internationalen Ruf Österreichs schaden könnte.
Ich bitte daher gleich um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, Fragen zu Inhalten, die der Geheimhaltung unterliegen, zu beantworten, und ich bitte auch um Nachsicht, dass Anfragebeantwortungen objektiv und sachlich erfolgen müssen und demnach vielleicht nicht zwingend so aussehen, wie sich das politische Anfragesteller manchmal wünschen.
Darüber hinaus möchte ich zu der von Ihnen beanstandeten Anfragebeantwortung anmerken, dass das sogenannte Projekt Edelstein gänzlich vor meiner Amtszeit datiert. Alle diesbezüglichen Unterlagen wurden dem Untersuchungsausschuss in klassifizierter Form zur Verfügung gestellt, und nach meinem Wissensstand ist dieses Thema dort auch schon behandelt worden.
Aufgrund des berechtigten Geheimhaltungsinteresses der börsennotierten Post AG sowie des Bundesrechenzentrums können diesbezügliche Informationen nicht öffentlich gemacht werden. Es handelt sich bei den im Rahmen der gegenständlichen Anfrage abgefragten Informationen um schutzwürdige unternehmensinterne Informationen, deren Veröffentlichung zu einem Wettbewerbsnachteil beider Unternehmen führen könnte. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen keine über die Anfragebeantwortung hinausgehende Information öffentlich zur Verfügung gestellt werden kann.
Erlauben Sie mir abschließend eine grundsätzliche Bemerkung: Ich halte es für legitim, dass jedes Bundesministerium – so auch das Finanzministerium – regelmäßig Überlegungen anstellt, wie man mit dem Staatsvermögen, und damit auch mit dem Vermögen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, möglichst effizient umgeht. Das ist keine Fleißaufgabe, sondern eine Verpflichtung und Ausdruck der ministeriellen Verantwortung dem Vermögen der Republik und der Bevölkerung gegenüber. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die absolute Redezeit beträgt ab sofort nur mehr 5 Minuten.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.