18.23

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor uns liegt ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden soll, und wir freuen uns, dass die Regierungsparteien wieder einen Vorschlag umsetzen, den die FPÖ mit Dagmar Belakowitsch schon eingebracht hat, nämlich eine Erhöhung des Ar­beitslosengeldes mit einer, wie ich finde, durchaus sinnvollen Maßnahme: in Form eines Bildungsbonusses. Nur leider steckt der Teufel wieder einmal im Detail. Kollege Vogl hat uns das auch schon mitgeteilt und wir werden seinem Abänderungsantrag deswegen auch die Zustimmung geben.

Die Bundesregierung vergisst nämlich auf diejenigen, die schon bildungsgewillt waren und vielleicht schon im September eine solche Bildungsmaßnahme angenommen ha­ben. Darunter sind vor allem viele österreichische Jugendliche – ein Bereich, in dem bekanntlich die Bildungsmaßnahmen schon im September ansteigen –, aber auch diver­se Einrichtungen im Pflegebereich haben ja schon im September begonnen, und auch auf diese haben Sie vergessen.

Ich möchte noch auf ein weiteres, wichtiges Thema zu sprechen kommen: Frau Bundes­ministerin, verschlafen Sie diese Situation vor allem in meinem Heimatbundesland Ober­österreich nicht! 2 300 Mitarbeiter in Steyr, hoch qualifizierte Mitarbeiter einer Forschungs­abteilung – Sie dürfen nicht immer nur an heute denken, denken Sie auch an morgen, wir brauchen diese hoch technologisierten Unternehmen, denn nur mit ihnen kann die Wirtschaft überleben und gut durch die nächsten Jahre gebracht werden! –, 600 Stellen bei FACC, 60 Stellen bei BWT in Mondsee: Ich habe leider noch nichts dazu gehört, wie Sie den betroffenen Unternehmen dort unter die Arme greifen wollen, sodass diese sa­gen: Wir behalten unseren Standort in Österreich.

Ein zweiter Antrag, jener des Kollegen Loacker, spricht etwas sehr Wichtiges an, und zwar die Unterstützung der Kurzarbeit. Ja, wir wissen, die Kurzarbeit ist eine Unterstüt­zungsleistung für Unternehmen. Ich finde aber, auch jene Arbeitnehmer, die nicht in Kurz­arbeit gehen können, weil der Arbeitgeber, ein deutscher Mittelständler nämlich, im Un­terschied zum Beispiel zu einer US-amerikanischen Kette, keine Zweigniederlassung oder keine Betriebsstätte in Österreich hat, haben sich das Recht auf Kurzarbeit verdient, ohne gekündigt zu werden, da sie ja in Österreich Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.