19.12

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Minis­terinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe nun schon öfter die Debatten zum Familienhärtefallfonds hier im Plenum verfolgt und habe gleich mit der Kritik begonnen. Ich will heute andersherum beginnen: Ich möchte mich vorweg einmal für die gute Zusammenarbeit bedanken, dass dort, wo Pro­bleme auftauchen, von Ihrem Team auch jemand verfügbar ist, der diese Probleme löst – dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) – Da werde ich immer nervös, aber ich freue mich über den Applaus.

Ich möchte aber schon auch einige Themen ansprechen, weil es organisatorisch eine sehr schwierige Übung war, als der Familienhärteausgleich begonnen hat. Wir wissen, dass das, wenn wir auf diesen Herbst und Winter schauen, wahrscheinlich noch die leichtere Übung war. Warum sage ich das? Wir haben in unserem Land 1,4 Millionen Familien, und es haben 5 Prozent dieser Familien kürzlich um Unterstützung angesucht, weil sie eine Einkommenseinbuße hatten. Wir wissen auch, dass es bedeutend mehr Familien waren, die real an Wohlstand verloren haben – und viele werden schlicht diesen Schritt, sich an das Ministerium zu wenden und um eine Unterstützung zu ersuchen, nicht gehen wollen, sondern versuchen, selbst durch den Herbst und den Winter zu kommen.

Ich habe bereits im Mai und, ich glaube, auch im Juni mit Ihnen gesprochen, Frau Mi­nisterin, und habe darauf hingewiesen, dass es ein erster Schritt ist, dass man für diese drei Monate – und das ist ja der maximale Rahmen, für den man einen Antrag stellen kann – einen vollen Ausgleich der Einkommenseinbuße bekommt. Das, was aber fehlt und wofür ich damals schon um eine Konzeption gebeten habe, die wir bis zum Herbst brauchen, betrifft die Familien, die nicht aus eigener Kraft durch den Herbst und durch den Winter kommen – und das werden nicht so wenige sein, die mehr als drei Monate Unterstützung brauchen, die nicht beim WKÖ-Härtefallfonds dabei sind, die nicht in ir­gendwelche anderen Situationen hineinfallen –, dass man da vonseiten des Familienmi­nisteriums eine vernünftige Lösung schafft. Diese Lösung ist nach wie vor ausständig. Sie muss nicht heißen: vollkommener Ersatz der Einkommenseinbuße!, sie muss nicht heißen: für drei Monate!, sondern sie kann sehr gezielt sein. Es soll dort eine Möglichkeit geben, wo Menschen sagen: Es geht sich jetzt einfach nicht aus, meine Lebensgrund­lage ist mir unter den Füßen weggezogen worden, ich brauche diese Unterstützung! Diese Möglichkeit hätten wir schaffen sollen, Sie haben sie aber nicht geschaffen.

Deswegen möchten wir als NEOS Ihnen hier eine kleine Unterstützung geben, damit wir das heute für Sie lösen können. Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Familienhär­tefallfonds 2.0“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage für einen Familienhärtefallfonds 2.0 zuzuleiten.

Folgende Punkte sollen dabei Berücksichtigung finden:

- Die Antragstellung hat unbürokratisch, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen.

- Die finanzielle Überbrückungshilfe ist zweckgebunden und darf nicht indexiert werden.“

*****

Warum glauben wir, dass es eine solche Institution, also einen Familienhärtefallfonds 2.0, braucht? – Weil wir täglich Menschen treffen, die diese Unterstützung benötigen würden. An dieser Stelle auch noch ein abschließendes Feedback zur derzeitigen Situation: 50 000 der 70 000 Anträge mögen bearbeitet worden sein, aber es sind noch immer Anträge von Mitte April unbearbeitet. Oft heißt es, da fehlt irgendein Dokument. – Das kann doch niemand mehr verstehen, warum fünf Monate, nachdem man den Antrag gestellt hat, durch den man gesagt hat: Ich brauche unmittelbar Unterstützung!, wo doch die Regierung gesagt hat „Koste es, was es wolle“, noch immer kein Geld auf dem Konto, noch immer keine Antwort des Ministeriums oder noch immer kein Bescheid da ist. – Das ist vollkommen unverständlich!

Ein zweiter Punkt zu den aktuellen Anträgen, die noch bei Ihnen liegen: UnternehmerIn­nen oder besser gesagt Selbstständige bekommen immer nur zwei Drittel jenes Betra­ges, den Unselbstständige bekommen, und zwar mit der Argumentation, dass man den Einkommensverlust nicht in der gleichen Art nachprüfen kann. Sie sagen, das kann dann nächstes Jahr nachgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass der Einkommensver­lust wirklich so hoch ist, wie die Personen angeben. Nächstes Jahr hilft es den Selbst­ständigen aber nicht mehr. Es kann nicht sein, dass man in der Notsituation, in der Sie sagen – oder der Bundeskanzler sagt –: „Koste es was es wolle“!, sagt: Koste es, was es wolle, aber nur zwei Drittel von dem, was es kosten soll, und dann bitte im nächsten Jahr nachreichen! – So funktioniert Krisenbewältigung nicht. Bitte kümmern Sie sich da­rum, dass die Selbstständigen im Vergleich zu den Unselbstständigen nicht ungleich behandelt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

19.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Familienhärtefallfonds 2.0

eingebracht im Zuge der Debatte in der 51. Sitzung des Nationalrats über die Regie­rungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geän­dert wird - TOP 11

Die COVID-19 Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen und Einschrän­kungen haben sich stark auf unsere Gesellschaft ausgewirkt. Familien wer-den vor gro­ße Herausforderungen gestellt. Umso wichtiger ist eine sorgsame, verantwortungsvolle Handhabung der Situation und vor allem Klarheit in den Abläufen. Neben Home­schooling, Homeoffice und Kinderbetreuung hatten und haben viele Familien mit großen Sorgen und existenziellen Bedrohungen zu kämpfen. Kurzarbeit oder der Verlust der Arbeit führen zu finanziellen Notsituationen. Die jetzigen Umstände zeigen klar, dass sich die Dauer der Krise weit über drei Monate ausbreiten wird. Obwohl viele Maßnah­men der Bundesregierung, wie zum Beispiel die COVID-Kurzarbeit, verlängert, oder so­gar neue Hilfspakete auf den Weg gebracht wurden, gibt es keine Bemühungen, die in Not geratenen Familien weiter zu unterstützen und die Bezugsdauer des Corona-Fami­lienhärtefonds zu verlängern.

Wir NEOS haben uns daher entschlossen, ein effizientes und schlagkräftiges Maßnah­menpaket für den Herbst zu gestalten, um unsere Familien durch den Herbst zu bringen. Der Familienhärtefallfonds 2.0 ist eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, die Fa­milien in einer unverschuldeten Notsituation unterstützen soll. Die finanzielle Überbrü­ckungshilfe muss zweckgemäß verwendet werden. Wie schon bisher soll das BMAFJ die Auszahlungen der Beihilfe übernehmen, da im Laufe der Krise zusätzlich Personal für die Bearbeitung der Anträge angestellt wurde. Diese Arbeitsplätze sollen bei Bedarf erhalten bleiben, damit zusätzliche Einarbeitungszeiten für neue Mitarbeiter_innen best­möglich vermieden werden können. Um eine unbürokratische Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, sollen Datenschnittstellen zu BMF, AMS, BMDW, BMSGPK errichtet werden, um die benötigten Dokumente, wie Einkommensbescheid, Lohnzettel, Kurzar­beitsnachweis usw. zu übermitteln. Somit ist eine automatisierte und rasche Auszahlung der Anträge garantiert. Die Datenweitergabe hat DSGVO - konform zu erfolgen. Zusätz­liche Dokumente sollen unkompliziert digital hochgeladen werden können. Die finan­zielle Hilfe soll gerecht unterstützen - somit lehnen wir NEOS eine Indexierung strikt ab. Ebenso sprechen wir uns beim NEOS Familienhärtefallfonds 2.0 für vollste Transparenz aus. Es braucht eine transparente und klare Kommunikation des Berechnungsschlüssels und eine Aufschlüsselung der berechneten Hilfszahlung für die Familien direkt am Be­scheid. Familien haben das Recht zu erfahren, wie sich die Summe zusammensetzt und wie diese berechnet wurde. Auch bei einem negativen Bescheid muss der Grund der Ablehnung klar dargestellt sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Ju­gend, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage für einen Familienhärtefallfonds 2.0 zuzuleiten.

Folgende Punkte sollen dabei Berücksichtigung finden:

•           Die Antragstellung hat unbürokratisch, transparent und nachvollziehbar zu er-folgen.

•           Die finanzielle Überbrückungshilfe ist zweckgebunden und darf nicht indexiert werden."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Peter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.