20.02

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Noch einmal ist es notwendig, die Fristen zu verlängern, die es ermöglichen, Kredite zu stun­den und Insolvenzanträge wegen Überschuldung zu stellen. Warum ist es notwendig? – Weil immer noch viele KreditnehmerInnen in einer wirtschaftlichen Situation sind, in der es schlicht und einfach noch nicht möglich ist, wieder in normale Rückzahlungspläne zurückzufinden. Wir befinden uns nach wie vor in einer gravierenden Gesundheits- und Wirtschaftskrise.

Um den Menschen und den Unternehmen zu helfen, die in guten Zeiten Verbindlich­keiten eingegangen sind, die sie jetzt in dieser völlig unvorhersehbaren schwierigen wirt­schaftlichen Situation nicht mehr bedienen können, haben wir ursprünglich alle gemein­sam diese Bestimmungen im Covid-19-Justiz-Begleitgesetz geschaffen. Wir können mit der Verlängerung dieser Fristen aus zahlreichen Haushalten und Unternehmen enormen Druck herausnehmen und gleichzeitig vorzeitige Insolvenzverfahren verhindern, die nach einer Stabilisierung dieser Verhältnisse nicht mehr notwendig werden.

Die Regelung gibt genau jenen die Luft zum Atmen, denen jetzt unverschuldet das Was­ser bis zum Hals steht. Sie hilft ihnen, weiter durchzutauchen, bis die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder so sind, wie sie sie beim Eingehen der Verbindlichkeiten eingeplant haben, und dann können sie auch die Rückzahlungen wieder aufnehmen. Gleichzeitig ersparen wir zahlreichen Unternehmen, eine weitgehend unberechenbare Fortbeste­hensprognose in Auftrag geben zu müssen und bezahlen zu müssen, und erleichtern die Gewährung von Darlehen durch Gesellschafter, indem wir die Bestimmungen für de­ren Rückzahlbarkeit noch etwas erweitern werden.

Ich hoffe deshalb auch hier wieder auf eine breite Zustimmung für diese sehr sinnvollen Regelungen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Köchl. – Bitte schön.