22.37
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Screens! Herzlichen Dank für diesen Bericht des Rechnungshofes zum Disziplinarecht insgesamt.
Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen: Allein im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat es 33 Dienstbehörden gegeben, zehn Disziplinarkommissionen mit 57 Senaten; das ist den Universitäten und Schulen geschuldet. Im Finanzministerium gab es 63 Dienstbehörden und nur eine Disziplinarkommission mit drei Senaten.
Einige von Ihnen wissen, ich bin Historikerin, deswegen kurz zum Disziplinarrecht der Beamten, weil sich das ja doch ganz grundsätzlich vom Arbeitsrecht unterscheidet: Dieses wurde 1914 mit der Dienstpragmatik eingeführt; davor war der Beamte, die Beamtin – auch die Beamtinnen hat es schon vor 1914 gegeben, zwar ganz wenige, aber doch – einer Art Inquisitionsprozess ausgesetzt, weil sie überhaupt keine Möglichkeit hatten, sich irgendwie zu verteidigen.
Mit der Dienstpragmatik ist dann das Disziplinarrecht eingeführt worden, das sich an den Regelungen des Disziplinarrechts der Richter, die schon aus 1868 stammen, orientiert hat. Es hat sich immer weiterentwickelt, aber die wirklich essenzielle Änderung kam 1979 mit dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, als sich das Disziplinarrecht nicht mehr auf Amts- und Standespflichten, sondern auf die Dienstpflicht bezogen hat.
Unter Beamten und Beamtinnen wird noch immer gerne die Geschichte erzählt, dass in den 1980er-Jahren Sektionschefs, die mit dem Fahrrad auf den Ballhausplatz gekommen sind, disziplinarrechtlich ermahnt worden sind, dass das standesrechtlich nicht möglich ist. Gott sei Dank können heute alle mit dem Fahrrad kommen, das verletzt keine Dienstpflicht. (Beifall bei den Grünen.)
Resultat dieser Rechnungshofprüfung ist die Einrichtung einer zentralen Behörde. Man ist weitestgehend den Empfehlungen des Rechnungshofes gefolgt. Diese Bundesdisziplinarbehörde wurde mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 eingerichtet, sie ist jetzt auch besetzt. Wir werden sehen, wie sich diese Bundesdisziplinarbehörde entwickelt, und werden das begleiten.
Beamte, Beamtinnen wissen, ein Disziplinarverfahren ist nicht wirklich lustig. Das Instrument der Ermahnung und Belehrung erinnert einen ja immer ein bisschen an die Schulsituation, und eigentlich sollte man als Beamter, Beamtin mehr in eine Erwachsenensituation kommen. Also auch da wird in Zukunft aus meiner Sicht ein Reformbedarf gegeben sein.
Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. Ich wünsche einen schönen Abend. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Kraker. – Bitte.