Dringliche Anfrage

des Abgeordneten KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundes­minister für Finanzen betreffend „Schluss mit dem Milliardengrab für eine falsche Asyl-, Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Österreich und Europa – Öster­reich braucht jeden Euro für die Opfer des schwarz-grünen Corona-Desasters!“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 3652/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Das Jahr 2015 machte die schon seit Jahrzehnten schleichend vor sich gehende Fehl­entwicklung in der Asyl- und Zuwanderungspolitik mit einem Schlag sichtbar. Hundert­tausende illegale Einwanderer durchquerten mit tatkräftiger Unterstützung der Regierenden unser Österreich. Mehr als 130.000 Personen erkoren in den Jahren 2015 und 2016 Österreich zum Zielland ihrer Migration, die in weit entfernten Weltgegenden ihren Aus­gang nahm. Parallel hält auch der Zustrom von Fremden an, welche unter Vortäuschung von Arbeitsmigration aus anderen EU-Staaten ein staatlich subventioniertes Dasein in Österreichs sozialer Hängematte anstreben.

Asylwesen kostet Österreicher jährlich rund zwei Milliarden

Die Folge waren und sind massive Kosten für die Österreicher. Die Versorgung und Be­treuung von ungebetenen Ausländern belastet das Budget in den unterschiedlichsten Bereichen. Alleine die Bewältigung des Asylwesens – von der Unterbringung bis zur Ab­wicklung der Verfahren – verschlingt Unsummen. Die im Budgetkapitel „Fremdenwesen“ für 2020 veranschlagten knapp 380 Millionen Euro werden nicht nur bei weitem nicht ausreichen, sie stellen zudem auch nur einen Ausschnitt der Gesamtkosten für den Staat in diesem Zusammenhang dar. Zwei Milliarden Euro kostet die Österreicher das Asylwe­sen mit all seinen Verästelungen – das reicht von der Grundversorgung über Familien­leistungen, Integration, Sozialhilfe, Krankenversorgung, Arbeitsmarktpolitik, Bildung etc. Nicht zu vergessen: Der Zug durch sämtliche Instanzen, den Asylwerber ja gern an­treten.

35 % der Arbeitslosen und 50 % der Mindestsicherungsbezieher sind Ausländer

Die staatlichen Ausgaben zur Unterstützung Arbeitsloser sowie für die Mindestsicherung fließen zu einem weit überproportional hohen Anteil an Fremde. Im September 2020 hatten mehr als 265.000 Österreicher, aber auch etwa 144.000 Ausländer keinen Job – Ausländer stellen also rund 35 Prozent der Arbeitslosen und erhalten einen entspre­chenden Anteil an den Zahlungen. Im Verlauf der Corona-Krise wuchs die Zahl der ausländischen Arbeitslosen im Schnitt um 52 Prozent an. Bei der Mindestsicherung sind sogar mehr als die Hälfte der Bezieher Ausländer.

Mehr als die Hälfte der Wiener Schüler ohne deutsche Umgangssprache

Es bedarf hoher Investitionen in das Bildungssystem, um Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den Regelschulunterricht heranzuführen. Die Kos­ten der Deutschförderklassen wollte Bildungsminister Faßmann bei der Einführung nicht beziffern – wohl mit gutem Grund. Österreichweit hat mehr als ein Viertel der Schüler eine nichtdeutsche Umgangssprache, in Wien ist es mehr als die Hälfte.

Integrationskosten für die, die sich nicht integrieren wollen

Wir leisten uns mittlerweile ein eigenes Ministerium, das sich um die Integration der unzähligen Fremden bemüht, wobei hier primär jene profitieren, die selbst keinerlei An­strengungen unternehmen, um sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Hinzu kom­men aus praktisch allen Ressorts und auf allen Ebenen vom Bund bis zu den Gemeinden enorme Förderungen für Vereine und Institutionen, die illegalen Einwanderern helfen, ihren Aufenthalt in Österreich zu verfestigen, und die Parallelgesellschaften für Fremde aus praktisch allen Kulturkreisen fördern.

Österreichs Gefängnisse zur Hälfte mit Ausländern „belegt“

Infolge weit überdurchschnittlicher krimineller Aktivitäten von Ausländern ist unser Jus­tizsystem bis hin zu den Gefängnissen stark belastet. Rund 40 Prozent der von der Poli­zei ermittelten Tatverdächtigen sind Ausländer, in den Gefängnissen sitzen mehr als 50 Prozent nicht-österreichische Staatsbürger. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass Ausländer im Verhältnis zu Österreichern auch schwerere Straftaten begehen – nämlich solche, die zu Gefängnisaufenthalten führen.

Kurskorrektur durch FPÖ-Minister – von ÖVP zunichte gemacht

Die Masseneinwanderung der Jahre 2015 und 2016 hat die Konstruktionsfehler im Asyl- und Zuwanderungssystem in Österreich und ganz Europa deutlich sichtbar gemacht. Das dringende Bedürfnis der Österreicher nach einem „Österreich zuerst“-Kurs schlug sich im Ergebnis der Nationalratswahl und in der folglich gebildeten Regierung nieder. Vor allem in den FPÖ-geführten Ressorts wurden enorme Anstrengungen unternom­men, um einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Zuwanderungspolitik, aber auch in der Sozialpolitik vorzunehmen. Wesentliche Verschärfungen in der Asyl- und Fremden­politik sowie in der Sozialpolitik – Stichwort Mindestsicherung neu – waren erste Meilen­steine auf dem Weg einer nachhaltigen Bewältigung der 2015 durch unverantwortliche Regierungschefs wie Merkel und Faymann ausgelösten Krise. Dass die ÖVP all diese Verbesserungen im Sinne der Österreicher nur widerwillig mitgetragen hat, bewies sie mit ihrem Verhalten unmittelbar nach dem Ende der türkis-blauen Koalition, als sie durch die Aufhebung wichtiger Maßnahmen erneut Anreize für illegale Einwanderer und deren Schlepper setzte, und insbesondere mit ihrem radikalen Kurswechsel, der sich in einer schwarz-grünen Regierungszusammenarbeit manifestiert.

Verfehlte Ausländerpolitik – Koste es, was es wolle!

Fünf Jahre nach der Katastrophe der Masseneinwanderung stehen die Österreicher mit leeren Händen da, während die Schleusen zur Finanzierung der verfehlten Ausländer­politik und ihrer fatalen Folgen für die Bevölkerung immer weiter geöffnet werden. „Wir werden die völlig verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik unbeirrt fortsetzen“ – Das wä­re der Satz aus dem Mund des Bundeskanzlers gewesen, auf den seine Phrase „Koste es, was es wolle!“ perfekt gepasst hätte.

EU beharrt auf Umverteilung von Migranten

In ihrer Unfähigkeit, einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Zuwanderungspolitik im Sinne der Österreicher voranzutreiben, reiht sich die österreichische Bundesregierung nahtlos ein in eine ganze Schar weiterer europäischer Staatsführungen und gesellt sich insbesondere zu den verantwortlichen Eurokraten der Europäischen Union. Auch dort wird bis heute kein Gedanke daran verschwendet, eine Asyl- und Zuwanderungspolitik im Sinne der europäischen Völker umzusetzen. Ganz im Gegenteil beschäftigt sich die EU-Kommission selbst jetzt – in der Stunde der aufziehenden schwersten Wirtschafts­krise seit hundert Jahren – mit dem x-ten Anlauf einer Problemverteilung, der sie als „Migrations- und Asylpakt“ einen hochtrabenden Namen gibt, um über ihre Ratlosigkeit und Arbeitsverweigerung hinwegzutäuschen.

Von den europaweit längst in die Billionen Euro gehenden Kosten der verfehlten Asyl- und Zuwanderungspolitik trägt Österreich als eines der bevorzugten Zielländer illegaler Migranten einen überproportional hohen Anteil. Jeder Euro, der zur Bewältigung der un­gewollten Folgen einer falschen Politik aufgewendet werden muss, schmerzt umso mehr in Zeiten, in denen unser Land von der schwarz-grünen Regierung auch noch in eine massive Wirtschaftskrise gestürzt wird. Denn entgegen den vollmundigen Ankündigungen des Bundeskanzlers gilt bei der Entschädigung der Bürger für die Folgen der Corona-Maßnahmen eben nicht der Grundsatz „Koste es, was es wolle!“

Nur Almosen für Österreicher in der Corona-Krise

In den Wochen und Monaten, in denen unser Land durch den verordneten „Lockdown“ praktisch vollständig lahmgelegt wurde, gewährte die Regierung den Geschädigten tröpfchenweise Almosen in 500- oder 1000-Euro-Portionen und trieb damit schon viele in den Ruin. In der Zwischenzeit errichtete man eine parteipolitisch schwarz-grün einge­färbte Auszahlungsbürokratie in der Form der COVID-19-Finanzierungsagentur. Die ver­strichene Zeit wird unzählige weitere Unternehmen ihre Existenz kosten, die nicht noch weitere Monate warten können, bis sich die hochbezahlten Vorstände der neuen Zah­lungsstelle ihre Büros standesgemäß möbliert haben und bereit sind, endlich ihre Arbeit aufzunehmen. Während hunderttausende Bürger um ihren Arbeitsplatz fürchten oder ihn schon verloren haben, öffnet die Regierung weitere Geldschleusen zur Unterstützung fremder Menschen in fremden Ländern. Nach der Brandstiftung im griechischen Migran­tenlager Moria wurde die Dotierung des Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland flugs auf 50 Millionen Euro verdoppelt.

EU-Aufbaufonds ist Mogelpackung

Gleichzeitig unterhält sich der Finanzminister mit seinen Amtskollegen über einen EU-Aufbaufonds, der vorgibt, die Corona-Krise und ihre Folgen zu bekämpfen, in Wahrheit aber ein epochaler Etikettenschwindel ist. Die 750 Milliarden Euro, die zum Teil durch eine erstmalige, den Vorgaben der EU-Verträge widersprechende gemeinsame Aufnah­me von Schulden aufgestellt werden, fließen auch in die Heranführungshilfe zugunsten von Staaten wie Albanien, Bosnien, Kosovo und vor allem der Türkei. 390 der 750 Mil­liarden Euro sind für Zuschüsse vorgesehen. Erhalten sollen diese Geldgeschenke Län­der größtenteils nach Maßgabe ihrer Arbeitslosigkeit seit 2015. Das Geld wird also an Staaten verschenkt, die bereits seit 2015 gravierende finanzielle Probleme haben und nicht etwa erst seit der Corona-Krise.

Ein 500 Millionen Euro teurer „Rabatt“

Wie viel Österreich zu diesem enormen Betrag von 750 Milliarden Euro beizutragen hat, hält die Regierung bis heute geheim. Bekannt ist hingegen, dass Österreichs EU-Bei­träge in den Jahren von 2021 bis 2027 durchschnittlich 3,8 Milliarden Euro im Jahr betra­gen werden. Im laufenden Jahr zahlt Österreich 3,3 Milliarden und 2017 waren es rund 3 Milliarden. Kanzler Kurz hat also einer Steigerung in vier Jahren um fast 30 Prozent zugestimmt und verkauft das dreist als Rabatt.

Von Corona reden, aber für Asylmissbrauch und Zuwanderung zahlen – Dieses Motto herrscht in der EU und es herrscht auch in Österreich. Die Lippenbekenntnisse der Re­gierungsspitze und insbesondere auch des derzeit in Wien wahlkämpfenden Finanzmi­nisters Blümel, eine harte Haltung gegenüber der illegalen Migration einzunehmen, wer­den von der Realität und von den Zahlen eindrucksvoll widerlegt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminis­ter für Finanzen folgende

Dringliche Anfrage

1.         Sind die im Budgetkapitel „Fremdenwesen“ für 2020 veranschlagten knapp 380 Millionen Euro ausreichend bzw. woher kommen die zusätzlich benötigten Mittel?

2.         Welche Ausgaben sind in der Untergliederung 18 Fremdenwesen des Bud­gets 2021 eingeplant?

3.         Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für ausländische Staatsbürger?

4.         Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf Monate Jänner bis September 2020 – die Kosten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für ausländische Staatsbürger?

5.         Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 ¬– die Kosten für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für ausländische Staatsbürger?

6.         Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Monate Jänner bis September 2020 – die Kosten für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für ausländische Staats­bürger?

7.         Warum verhindern Sie gemeinsam mit Ihrer ÖVP-Fraktion die Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes für die Bundeshauptstadt Wien und ermöglichen dadurch weiterhin die von Rot-Grün propagierte Zuwanderung in den österreichi­schen Sozialstaat?

8.         Wie hoch waren die Transferzahlungen – also Zahlungen, die ein Empfänger ohne die Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen Gegenleistung erhält, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, etc. –, die in den Jahren 2015 bis 2019 an Personen mit auslän­discher Staatsangehörigkeit ausbezahlt wurden (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Zahlung)?

9.         Wie hoch waren die Transferzahlungen – also Zahlungen, die ein Empfänger oh­ne die Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen Gegenleistung erhält, wie zum Bei­spiel Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen, Familienbeihilfe, Stu­dienbeihilfe, etc. –, die in den Monaten Jänner bis September 2020 an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausbezahlt wurden (aufgeschlüsselt nach Monat und Art der Zahlung)?

10.       Wie hoch sind die zu erwartenden Kosteneinsparungen und damit freiwerdenden finanziellen Mittel bei einer Schließung des österreichischen Arbeitsmarktes und Sozialstaates für Zuwanderer?

11.       Wie hoch waren die Kosten für die Deutschförderklassen und Deutschförderkur­se im Schuljahr 2018/19 und 2019/20 insgesamt sowie in den jeweiligen Bundes­ländern?

12.       Wie hoch waren die Kosten für die Deutschförderklassen und Deutschförderkur­se im Schuljahr 2018/19 und 2019/20 jeweils in der Primar- und Sekundarstufe?

13.       Wie hoch waren die Kosten für außerordentliche Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2015/16 – 2019/20 insgesamt sowie in den jeweiligen Bundeslän­dern?

14.       Wie hoch waren die Kosten für außerordentliche Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2015/16 – 2019/20 jeweils in der Primar- und Sekundarstufe?

15.       Wie vielen Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten wurde in den Jah­ren 2015 bis 2020 gesamt bzw. je Drittstaat die Studienbeiträge erlassen?

16.       Wie hoch war der Betrag in Euro, der Studentinnen und Studenten aus Drittstaa­ten in den Jahren 2015 bis 2020 gesamt bzw. je Drittstaat in Bezug auf Studien­beiträge erlassen wurde?

17.       Welche Ausgaben wurden aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2020 für den Österreichischen Integrationsfonds budgetiert bzw. abgerechnet (aufgeschlüs­selt nach Jahren)?

18.       Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten, die dem Justizbudget für Verfahren aufgrund der Asyl- und Fremdengesetze erwach­sen sind?

19.       Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten, die dem Justizbudget für Strafverfahren gegen ausländische Staatsbürger erwach­sen sind?

20.       Wie hoch waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2015 bis 2019 – die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Häftlingen in österreichi­schen Justizanstalten?

21.       Die deutsche Bundesregierung stellt für die kommenden vier Jahre 64,5 Milliar­den Euro zur Bewältigung der Folgen des Migrantenzustroms seit 2015 bereit, welche finanziellen Mittel sind in Österreich dafür vorgesehen?

22.       Können Sie bestätigen, dass sich die Ausgaben der Europäischen Union für Mi­gration ab 2021 verdoppeln sollen und wenn ja, wie werden Sie sich dazu positio­nieren?

23.       Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Ausgaben der Europäischen Union für Migra­tionsprojekte seit 2015 sind und wie groß der Anteil Österreichs daran ist?

24.       In welchem Umfang kam es heuer auf Grund des Migrationsdrucks zu Finanz­hilfen für andere Länder?

25.       Welche Ausgaben für Projekte für Unterstützungsmaßnahmen in Drittstaaten im Zusammenhang mit Migration wurden für heuer budgetiert?

26.       In welchem Umfang wurden in den Jahren 2015 bis 2020 Mitgliedsbeiträge Ös­terreichs bei internationalen Organisationen erhöht (aufgeschlüsselt nach Orga­nisation und Jahr)?

27.       Welche finanziellen Maßnahmen sind auf Grund des Migrationsdrucks für heuer noch geplant?

28.       Wie hoch sind die Kosten, die Sie im laufenden Jahr 2020 für die Abdeckung der durch die Maßnahmen der schwarz-grünen Bundesregierung gegen die Ausbrei­tung des Coronavirus entstandenen Schäden budgetiert haben?

29.       Wie hoch sind die Kosten, die Sie in den folgenden Jahren 2021 bis 2024 für die Abdeckung der durch die Maßnahmen der schwarz-grünen Bundesregierung ge­gen die Ausbreitung des Coronavirus entstandenen Schäden budgetiert haben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

30.       Wie hoch ist der Entfall an Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben, den Sie für die Jahre 2020 bis 2024 erwarten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

31.       Wie gedenken Sie, der explodierenden Ausgaben und massiv sinkenden Einnah­men im Budget aufgrund der von der schwarz-grünen Bundesregierung verur­sachten Schäden im Zuge der vorgeblichen Bekämpfung des Coronavirus finan­ziell Herr zu werden?

32.       Schließen Sie aus, dass es zu diesem Zweck zu Pensionskürzungen, Beitragser­höhungen, Steuerhöhungen, Leistungskürzungen oder Lohnsenkungen im Öf­fentlichen Dienst kommen wird?

33.       Wenn nein, in welchen Bereichen planen Sie die ersten Einschnitte?

34.       Wenn nein, warum ziehen Sie als Alternative zu Einschnitten bei den Österrei­chern nicht die massiven Einsparungen in Betracht, die durch einen nachhaltigen Kurswechsel in der Asyl-, Fremden- und Migrationspolitik zu erzielen wären?

35.       Auf welche Höhe beläuft sich das bis dato ausbezahlte Förderungsvolumen aus dem Härtefallfonds und wie lange dauert es durchschnittlich von der Antragstel­lung bis zur Auszahlung?

36.       Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der Auszahlungen?

37.       Wie viele Unternehmer haben bis dato Leistungen erhalten?

38.       Auf welche Höhe beläuft sich das bis dato ausbezahlte Förderungsvolumen aus dem Titel „Fixkostenzuschuss“ und wie lange dauert es durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

39.       Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der Auszahlungen?

40.       Wie viele Unternehmer haben bis dato Leistungen erhalten?

41.       Wie ist der Stand des Verfahrens in Hinblick auf die EU-rechtlich fehlerhafte Be­gründung für die Notifizierung der 2. Phase des Fixkostenzuschusses, von der der Vertreter der EU-Kommission Martin Selmayr meinte, dass „es sei besser, wenn man es vorher so schreibt, dass es richtig ist“, und der noch immer nicht in Kraft getretenen Verordnung?

42.       Auf welche Höhe belaufen sich die bis dato erfolgten Auszahlungen für Entschä­digungen nach dem Epidemiegesetz und wie lange dauert es durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Auszahlung?

43.       Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der Auszahlungen?

44.       Wie viele Unternehmer haben bis dato Leistungen erhalten?

45.       Waren Sie in die Entscheidung, das Schadenersatzregime des Epidemiegeset­zes durch speziellere, aber für Unternehmer nachteilige „Covid-19-Hilfspakete“ zu ersetzen, eingebunden und wenn ja, welche fiskalischen Überlegungen stan­den hierbei im Vordergrund?

46.       Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass Sie die Auszahlung der Ent­schädigungen und Zuschüsse nicht durch die bestens qualifizierten Mitarbeiter der Finanzverwaltung, sondern durch eine eigens eingerichtete und parteipoli­tisch besetzte Auszahlungsbürokratie vornehmen lassen?

47.       Wie viel Zeit ist durch die Einrichtung dieser Auszahlungsbürokratie (Wirtschafts­kammer, AMA, COFAG etc.) verloren gegangen?

48.       Welche Maßnahmen setzen Sie, damit es nicht zu weiteren Massenkündigungen und Betriebsschließungen und damit zu Arbeitsplatzverlusten kommt?

49.       Welche Maßnahmen haben Sie vor allem für den darniederliegenden Tourismus und die in ihrer Existenz gefährdete Gastronomie in Aussicht genommen?

50.       Warum lehnen Sie die FPÖ-Idee des 1.000-Euro-„Österreich-Gutscheins“ ab, obwohl Sie in einem Interview mit der „Presse“ vom 16. Juli 2020 Gutscheine als Mittel gegen die Krise nicht ausgeschlossen haben?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordnetem Klubobmann Kickl zu Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen. – Bitte.