19.04
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei allen politischen und inhaltlichen Unterschieden, die es zwischen NEOS und FPÖ geben mag, in einem Punkt treffen sie sich regelmäßig wieder, nämlich dort, wo es irgendwie gegen die gesetzlichen Interessenvertretungen in Österreich, also gegen die Kammern, in unserem heutigen Fall insbesondere auch gegen die Arbeiterkammer, geht. Mit diesem Antrag soll offenbar der Eindruck irgendwelcher undurchsichtiger, intransparenter finanzieller Machenschaften in der AK, die dringend von außen behoben werden müssen, erweckt werden, sonst würde er so nicht gestellt werden.
Inzwischen dürfte Kollegen Loacker auch klar geworden sein, dass das BMAFJ für die Rahmen-Haushaltsordnung und etwaige Änderungen derselben gar nicht zuständig ist, weil diese laut AK-Gesetz die demokratisch gewählten Selbstverwaltungsorgane beschließen. Also wollen die NEOS jetzt halt einfach das Gesetz ändern.
Fakt ist, die finanziellen Mittel der Arbeiterkammern kommen von den Mitgliedern selbst. Die Verwendung dieser Mittel, das Budget wird von den Mitgliedern selbst über die demokratisch gewählten Organe beschlossen, verwendet und kontrolliert. Weiters: Das Arbeiterkammergesetz – genau nämlich in den §§ 61 ff. – regelt die Finanzierungsgebarungsgrundsätze der Arbeiterkammer und legt in § 63 die Mindestinhalte der Rahmen-Haushaltsordnung fest, die von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer, ihrem demokratisch gewählten Selbstverwaltungsorgan, zu beschließen sind. Die Aufsichtsbehörde, also das Arbeitsministerium, muss diese genehmigen.
Wie der Beschluss obliegt auch eine Änderung der Rahmen-Haushaltsordnung den demokratisch gewählten Organen der Selbstverwaltung. Die aktuell bestehende Rahmen-Haushaltsordnung ist natürlich auch gesetzeskonform, sonst wäre sie nicht genehmigt worden.
Rechtlich klar ist damit einmal, dass der erste Antrag des Kollegen Loacker, nämlich dass die Aufsichtsbehörde in die Selbstverwaltung eingreifen solle, rechtlich gar nicht möglich ist, weil es ein unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltung und somit letztlich auch gesetzeswidrig wäre. Daraufhin wollen die NEOS, weil sie zu spät draufgekommen sind, das Gesetz ändern.
Liebe NEOS, wir werden das Gesetz natürlich nicht ändern, weil für uns die Selbstverwaltung, die Organisation und Verwaltung der Interessen durch die Betroffenen selbst, ein hohes demokratisches Gut ist. Ich mache euch einen Vorschlag: Stellt euch der Arbeiterkammerwahl, dann werdet im Rahmen der Selbstverwaltung aktiv und könnt dort die entsprechenden Initiativen stellen, oder macht eine Mitgliederpetition – auch das ist möglich –, die dann in der AK entsprechend behandelt wird, oder ruft einfach in der Arbeiterkammer an, bringt eure Anliegen und Bedenken vor, trefft euch mit AK-Direktor Klein – einem sehr sympathischen Menschen, der gerne mit euch redet! Habt keine Angst, macht den Schritt! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.07
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.