20.35

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Innenminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir verab­schieden heute Änderungen im Asylgesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setz. Eine sehr wichtige Änderung betrifft eine Klarstellung im Asylgesetz, die notwendig war, um eine als verfassungswidrig erkannte Bestimmung zu ändern. Grundsätzlich kön­nen Familienangehörige den asylrechtlichen Status eines nahen Angehörigen teilen, und bisher war die verfassungswidrige Situation die, dass gesetzliche Vertreter von Minder­jährigen diesen Status übernehmen konnten, dass das umgekehrt allerdings nicht mög­lich war. Das wird jetzt saniert; das ist ein Formalakt, der notwendig ist.

Weiters gibt es eine Änderung im BFA-Verfahrensgesetz. Dadurch soll erreicht werden, dass eine frühzeitige freiwillige Rückkehr und Reintegration möglich ist. Wichtig für das Gelingen dieser Intention wird sein, dass die Vollziehung dieser verpflichtenden Rück­kehrberatung nicht nur ein Formaltermin ist, bei dem man gefragt wird: Wollen Sie freiwillig zurückkehren? Nein? Wenn nicht, dann werden Sie abgeschoben! – Vielmehr müssen die Menschen auf solche Institutionen wie zum Beispiel die Rückkehrhilfe der Caritas hingewiesen werden. Das ist eine Institution, die den Menschen auch tatsächlich Hilfe und Unterstützung bietet, und zwar nicht nur bei der Abreise, sondern vor allem und vielmehr auch bei der Ankunft und den ersten Schritten in ein neues Leben im Her­kunftsland. Das ist sinnvoll, und es ist wichtig, dass das gemacht wird.

Umgekehrt ist es notwendig, dass den BeraterInnen bewusst ist, dass Menschen, die sagen, dass sie nicht freiwillig zurückkehren wollen, das in der Regel auch nach einem zweiten, dritten, vierten oder fünften Termin nicht wollen. Sie haben dafür im Normalfall ihre Gründe, und es ist wichtig, das zu respektieren. (Beifall bei den Grünen.)

Macht man das nämlich nicht, schadet es allen Beteiligten – den Abgelehnten, den Bera­terInnen und den Verantwortlichen. Wenn nicht qualitative und unterstützende Beratung angeboten wird, sondern Termine einfach nur aneinandergereiht werden, entspricht das nicht der Intention des Gesetzes, hilft niemandem, verursacht unnötigen Verfahrensauf­wand und Kosten und Frustration und Leid bei den Betroffenen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.38

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Felix Eypeltauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.