22.15

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit Anfang des Jahres befinden wir uns in der größten Gesundheitskrise in diesem Jahrhundert. Die Covid-19-Pandemie hat uns bes­tens gezeigt, wie wichtig ein koordiniertes Vorgehen im Krisenfall ist, und genauso, dass in so einer Ausnahmesituation rasches Handeln unbedingt notwendig ist.

Im Bereich der Katastrophenabwehr ist auf Ebene der Bundesländer einiges geregelt. Während Maßnahmen zur Abwehr, Beseitigung und Linderung der Auswirkungen einge­tretener und drohender Katastrophen – insbesondere Naturkatastrophen und techni­scher Katastrophen – in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen und diese dort entsprechend geregelt sind, liegt die Verantwortung für eine entsprechend klare, gezielte Regelung für das Management von Krisen auf Bundesebene. Da gibt es einfach eine Regelungslücke.

Es hakt oft an unklaren Kompetenzen, und das hat man bei der Coronapandemie in den letzten Monaten auch gesehen. Um dem entgegenzuwirken, haben wir gemeinsam mit den Kollegen von ÖVP und NEOS einen Antrag eingebracht, der genau darauf abzielt, diese Regelungslücke, die entstanden ist und die wir in den letzten Monaten auch gese­hen haben, zu füllen. Vielen Dank für diese wichtige Initiative an Kollegen Hoyos-Trautt­mansdorff. Ich glaube, sie ist notwendig, um gerade für zukünftige Epidemien und Natur­katastrophen bis hin zu Blackouts entsprechend gewappnet zu sein.

Die beste Krise ist und bleibt jene, die niemals eintritt. Wenn sie allerdings kommt, sollten wir bestmöglich darauf vorbereitet sein, um im Krisenfall rasch handeln zu können. Deshalb braucht es eine rechtliche Klarstellung für Krisen, eine Mitwirkungsverpflichtung der involvierten Akteure sowie eine klare Regelung des Informationsmanagements, aber auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen müssen ebenso wie Ar­beitsweise, Zusammensetzung und Dokumentation von Abläufen und Diskussionser­gebnissen in der Krisenbewältigung klar geregelt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den wir im Rahmen des Antrags bestanden haben, ist die Berücksichtigung und Einbeziehung der vulnerablen Gruppen, die gerade – und das ist ganz wichtig – in Krisenzeiten besondere Bedürfnisse haben. Isolation, Arbeitsplatz­verlust, Angst um die eigene Gesundheit – das sind Themen, die während der Covid-19-Pandemie Menschen mit Behinderung genauso betreffen wie Menschen ohne körper­liche oder geistige Einschränkungen. Doch in der Krise haben viele Menschen mit Behin­derung besondere Bedürfnisse, die in Krisenstrategien mitgedacht werden müssen. Wir als Grüne empfehlen deshalb dringend die Einbindung von VertreterInnen dieser Grup­pen. Es hat sich nämlich während der Covid-19-Krise gezeigt, dass durch die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Krisenstab des Gesundheitsministers viele Be­reiche abgedeckt wurden, die sonst nicht abgedeckt sind. Daher empfehlen wir Ihnen, Herr Minister, das bei der Gesetzesschreibung entsprechend zu berücksichtigen.

Uns Grünen ist es wichtig, dass das Credo: Nichts über uns ohne uns!, von allen Minis­terien im Krisenfall eingehalten wird. Dementsprechend hoffen wir, dass dies im kom­menden Gesetzesvorschlag berücksichtigt wird.

Ich bin mir jedoch sicher, dass der Innenminister rasch einen Gesetzesvorschlag vorle­gen wird, mit dem wir diese Gesetzeslücke so bald wie möglich schließen können und werden und mit dem wir das gesamtstaatliche Krisenmanagement auf eine umfassen­de – auch gesetzliche – Grundlage stellen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hoyos-Trautt­mansdorff. – Bitte.