13.02

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Ganz verstehe ich die Aufregung nicht, denn ich bin nicht auf­gerufen worden, deswegen habe ich mich nicht zu Wort gemeldet. Das war der Kollege, der aufgerufen worden ist, dem folge ich. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn Sie das als Missachtung der parlamentarischen Gepflogenheiten empfinden, dann ist das Ihre Sache, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

Ich darf zu Beginn dieser kurzen Debatte, wie schon öfters hier im Hohen Haus, auch im Bundesrat, betonen, dass die Bundesregierung sich der finanziellen Situation, die es in allen Bereichen des Landes und auch in den österreichischen Gemeinden gibt, sehr bewusst ist. Die Einnahmenausfälle, die es coronabedingt gibt, treffen natürlich alle Bereiche des Landes. Niemand, der im Staatsgefüge mit dabei ist, wird in diesem Jahr ein großes Geschäft machen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Um Österreich bestmöglich durch diese herausfordernde Zeit zu bringen, folgen wir bei all unseren Hilfsmaßnahmen denselben Grundsätzen. Priorität hat immer die Rettung von Menschenleben, von Arbeitsplätzen und Unternehmen sowie die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Genau das machen wir mit dem Gemeindepaket von 1 Milliarde Euro, mit dem der Bund bis zu 50 Prozent der Investitionen übernimmt, um direkt vor Ort Wertschöpfung zu sichern. Dieses Paket ist in Anlehnung an das letzte kommunale Investitions­pro­gramm 2017 entstanden, das mit der SPÖ ausverhandelt worden ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Gegenüber diesem Vorgängerpaket haben wir allerdings massive Ausweitungen vorge­nommen. Der Bund übernimmt nun bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden, wenn die Finanzierung aufgrund der Mindereinahmen als Folge der Coronakrise nicht mehr möglich ist. Beim KIG 2017 gab es einen Förderanteil von lediglich 25 Prozent. Sie sehen also, bei diesem neuen Kommunalinvestitionsgesetz sind wir wesentlich flexibler und es steht auch wesentlich mehr Geld für die Gemeinden zur Verfügung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Gemeinde Wien beispielsweise erhält insgesamt 238 Millionen Euro aus diesem Paket. (Zwischenruf des Abg. Kollross.) Bei diesem Betrag handelt es sich um den maximalen Förderbetrag, der sich aufgrund der Zuteilungsschlüssel für Wien ergibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dieser Schlüssel ist für jede Gemeinde bekannt und auch bereits veröffentlicht. Was wir bekannt geben dürfen, das werden wir selbstverständlich sehr gerne auch kommunizieren. Darüber hinaus steht es ja auch den Gemeinden frei, über ihre Anträge und ihre Projekte, die damit finanziert werden, zu kommunizieren – viele Gemeinden haben das bereits getan. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)

Was wir aber aus rechtlichen Gründen nicht sagen dürfen, das können wir natürlich nicht sagen, und damit komme ich zu Ihrer heutigen Anfrage. Wie bereits mehrmals im Hohen Haus, auch im Bundesrat, schriftlich und persönlich ausgeführt, ist das parlamentarische Interpellationsrecht ein Grundrecht, eine Säule der Demokratie, und deswegen nimmt das Finanzministerium dieses Recht sehr ernst. So habe ich selbstverständlich zu diesen Komplexen bereits einige Anfragen allesamt beantwortet und dazu in beiden Kammern ausgeführt. (Heiterkeit des Abg. Leichtfried.)

Erst letzte Woche habe ich im Bundesrat bei der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Warum habe ich die Anfrage, die derzeit besprochen wird, so beantwortet? – Weil es ein Faktum ist, dass nur, falls Gemeinden einer Veröffentlichung konkreter Details zustimmen, nach § 1 Abs. 2 erster Satz DSG keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Eine Zustimmung der Gemeinden zur Veröffentlichung der Daten als Bedingung für den Zweckzuschuss zu verlangen wäre rechtlich bedenklich. Sehr wohl können aggregierte Daten bekannt gegeben werden, die sich nicht auf einzelne Gemeinden zurückführen lassen, wie etwa auf Bezirksebene.

Für das Bundesministerium für Finanzen und alle datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen des Finanzressorts hat der Schutz der personenbezogenen Daten oberste Priorität. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwi­schenruf bei der SPÖ.)

13.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön. (Abg. Hörl: ... schimpft er wieder!)