14.30

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich jetzt viel­leicht wundern, warum das Thema Rauchen nach jahrelanger heftiger Diskussion nun schon wieder im Plenum behandelt wird, und das zu Coronazeiten. Wir haben doch wirklich andere Probleme. – Keine Angst, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, am Rauchverbot wird derzeit ganz sicher nicht gerüttelt. Das wäre unsinnig, unverantwortlich und für mich als Arzt auch völlig inakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Das Thema Rauchen ist für mich wie so viele gesundheitspolitische Dinge im Sinne der Volksgesundheit und zum Schutz der Menschen völlig überparteilich zu sehen. Ich kann Ihnen versichern, dass bei der Volkspartei die Gesundheit der Bevölkerung alleroberste Priorität hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum beschäftigen wir uns eigentlich überhaupt wieder mit dem Raucherthema? – Mehrere Personen haben Volksbegehren initiiert, sowohl ein Volksbegehren „Smoke – NEIN“ als auch gleichzeitig ein Volksbegehren „Smoke – JA“. Das war dieselbe Gruppe bei beiden Volksbegehren. Sie sagen, jenes Volksbegehren, das von mehr Menschen unterschrieben wird, zeige aus Sicht der Initiatoren die Meinung des Volkes und das müsse daher unterstützt werden. Die Initiatoren haben praktisch durch zwei gleiche Volksbegehren, einmal pro, einmal kontra, eine Volksabstimmung simuliert.

Der Eintragungszeitraum war von 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Das Volksbegehren „Smoke – NEIN“ erhielt über 140 000 Unterstützungen, das Volksbegehren „Smoke – JA“ über 33 000. „Smoke – NEIN“ hat also gewonnen. Die Unterstützer des „Smoke NEIN“-Volksbegehrens argumentieren nun, dass das Recht vom Volk ausgehe, nicht von ständig wechselnden Regierungen, und wollen das Nichtraucherschutzgesetz vom 1.11.2019 in die Bundesverfassung aufnehmen lassen.

Wie gesagt: Seit November 2019 gilt in Österreich dieses Gesetz, das einen umfassen­den Nichtraucherschutz auch für die Gastronomie vorsieht. Einige Details dazu: Wer ak­tiv raucht, setzt sich einer großen Gefahr aus, abhängig und krank zu werden. Die gifti­gen Stoffe im Zigarettenrauch schädigen beim Inhalieren auf ihrem Weg durch den Kör­per fast jedes Organ und beeinflussen sogar die Erbinformationen in den Körperzellen. Das kann, wie wir alle wissen – aber es ist gut, das immer wieder zu hören –, verschiede­ne Krebsformen auslösen. Der Lungenkrebs hat bei Frauen sogar den Brustkrebs als Krebs mit dem höchsten Sterberisiko abgelöst. Besonders betroffen sind die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System.

14 000 Österreicherinnen und Österreicher sterben jährlich an den Folgen des Rau­chens. Wenn jetzt manche sagen: Wer raucht, schädigt eh nur sich selbst!, dann sei denen gesagt: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo er anderen Schaden zufügt. Es geht vor allem um das Passivrauchen. Rauchverbote in der Gastronomie – und das hat dieses Gesetz auch bedeutet – dienen der Gesundheit des Menschen, retten nachweis­lich Menschenleben und ersparen dem Gesundheitssystem sehr viel Geld. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)

Laut Österreichischer Gesellschaft für Lungenerkrankungen sind in Österreich über 1 000 Todesfälle pro Jahr auf Passivrauchen zurückzuführen. Das heißt, es gibt jedes Jahr deutlich mehr Todesopfer durch Passivrauchen als durch Verkehrsunfälle.

Lassen wir bezüglich des Passivrauchens noch weitere Zahlen sprechen: Passivrauchen erhöht das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, um 20 Prozent. Es verdoppelt das Risi­ko, an Asthma zu erkranken. Das Schlaganfallrisiko erhöht sich bei Passivrauchen um 80 Prozent, das Risiko von koronaren Herzkrankheiten um 20 Prozent, von Bronchitis um 30 Prozent und das Risiko eines niedrigen Geburtsgewichts um 40 Prozent.

Ganz wichtig beim Nichtraucherschutzgesetz ist auch die Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche. Wer früh zu rauchen beginnt, schadet seinem Körper auf vielfältige Weise. Wir brauchen auf unsere Raucherquote bei unter 15-Jährigen wirklich nicht stolz zu sein. Laut OECD-Daten lag sie 2013 noch immer bei 27 Prozent. 1993 waren es 30 Prozent. Das heißt, über ein Viertel der Jugendlichen unter 15 rauchen – ein Wahnsinn! Zigaret­tenkonsum in Lokalen in Verbindung mit dem Ausgehen wird von Kids mit dem Erwach­sensein assoziiert, es erscheint cool und trendig. Wir hoffen auch, mit Präventionsmaß­nahmen die Zahl der jugendlichen Raucherkarrieren zu reduzieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das seit 1.11.2019 geltende Nichtraucherschutzge­setz entspricht dem Recht der österreichischen Bevölkerung auf Schutz vor Passivrau­chen und schützt auch Jugendliche.

Das Volksbegehren „Smoke – NEIN“ der Initiatoren wird nun in der ersten Lesung dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Ohne Rauch geht’s auch, und wie Immanuel Kant schon sagte: Die Freiheit des Einzel­nen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Ab­geordnete.